— 202 — 2. Gemeinſame Beſprechungen. Die Vertreter der betheiligten Vereine, Körperſchaften u. ſ. w., ſowie die ſonſtigen Theilnehmer kommen mindeſtens einmal monatlich zu einer Beſprechung zuſammen. Hierbei werden gemeinſam die von den Theilnehmern der Vereinigung bekannt gegebenen Fälle erörtert. Zu der Beſprechung werden auch die Armen⸗Kommiſſions⸗Vorſteher, Waiſenräthe und Stadtärzte eingeladen, aus deren Bezirken Fälle gemeldet ſind. Um die Genannten in den Stand zu ſetzen, ſich vorher über die betheiligten Perſonen informiren zu können, werden ihnen vor der Zuſammenkunft die Namen dieſer Perſonen mitgetheilt. Die Einführung weiterer Perſonen zu den Beſprechungen iſt zuläſſig. Der Schwerpunkt dieſer Erörterungen liegt in der wechſelſeitigen Auskunftsertheilung, ſowie in der Klarlegung und Verabredung der Hülfeleiſtungen, die im einzelnen Falle an⸗ gebracht erſcheinen. Insbeſondere iſt auch zu prüfen, ob ſtatt oder neben der zunächſt be⸗ theiligten Stelle andere einzugreifen haben, auch ohne daß ein Bittgeſuch des Hilfsbedürftigen vorliegt. Die Verabredungen werden vermerkt und das Erforderliche von der Geſchäftsſtelle veranlaßt. Nicht minder iſt der Unterſtützung unwürdiger Perſonen und der mißbräuchlichen Ausnutzung der Wohlthätigkeit entgegenzuwirken. Direkte Gewährung von Unterſtützung iſt nicht Sache der Vereinigung. Eine unbedingte Verpflichtung der Theilnehmer zur Meldung aller Fälle beſteht nicht; jedoch wird im Geſammtintereſſe die möglichſt vollſtändige Meldung aller Fälle als erwünſcht betrachtet. Die Theilnehmer der Vereinigung verpflichten ſich zur Diskretion in Anſehung der ihnen bekannt gegebenen Unterſtützungsfälle.