— 205 — 9. 28ettbewerb zur Erlangung von Stizzen für die Errichtung eines Denlmals für Seine Majeſtät den Hochſeligen Kaiſer und Künig Friedrich III. in Charlottenburg. Programm. Die Stadtgemeinde beabſichtigt, Seiner Majeſtät dem Hochſeeligen Kaiſer und König Friedrich III. auf einem in enger Beziehung zum Königlichen Schloß in Charlottenburg ſtehenden Platze ein würdiges Denkmal zu errichten. In Ausſicht genommen iſt hierzu der Luiſen⸗Platz, welcher zwiſchen der im Lageplan mit 4— B bezeichneten Linie und der Span⸗ dauer⸗Straße belegen iſt. Der Luiſen⸗Platz enthält eine großartige Raſenanlage, welche mit prächtigen Laub⸗ und Nadelhölzern beſtanden iſt, er hat einen bedeutenden Umfang und es iſt daher zweifelhaft, welche Stelle des Platzes für das Standbild die geeignetſte iſt. Um dieſe Platzfrage zu klären, und um Ideen für die Ausgeſtaltung des Denkmals zu gewinnen, wird zunächſt ein Skizzen⸗Wettbewerb unter den Künſtlern deutſcher Reichsangehörigkeit ausgeſchrieben. Den Bewerbern werden neben dieſem Programm ein Lageplan vom Luiſen⸗ Plat nebſt Umgebung im Maßſtab 1. 500, ein Ueberſichtsplan von Charlottenburg und einige photolitographiſche Anſichten zur Verfügung geſtellt. Die Koſten für das Denkmal ausſchließlich der Koſten für die Fundamente und für die Arbeiten zur Umgeſtaltung des Platzes ſollen den Betrag von 225000 nicht überſchreiten. Die Bewerber haben einzureichen: 1. einen Lageplan im Maßſtab 1: 500, in welchen der Entwurf einzutragen iſt; der beiliegende Lageplan kann benutzt werden, 2 entweder ein Modell des Entwurfs, für welches der Maßſtab ſo zu wählen iſt, daß je 10 em im Modell einem Meter der wirklichen Ausführung entſprechen, wobei Porträtähnlichkeit nicht verlangt wird, oder Zeichnungen des Entwurfs im Maßſtab 1: 20, oder Beides, — die Beifügung einer perſpektiviſchen Darſtellung der geſammten Anlage iſt zuge⸗ laſſen, wird aber nicht verlangt, Modelle und Zeichnungen, welche den vorgeſchriebenen Maßſtab nicht innehalten, werden nicht berückſichtigt, — 3. einen allgemeinen Koſtenüberſchlag nebſt kurz gefaßten Erläuterungen, 4. ein Verzeichniß der eingeſandten Zeichnungen und Modelle. Jedem Entwurf iſt beizufügen ein verſchloſſener Brief, welcher den Namen des Verfaſſers enthält. Entwurf und Briefumſchlag ſind mit einem Kennwort zu bezeichnen. Die Entwürfe ſind bis ſpäteſtens zum 15. November 1900 an den Magiſtrat in Charlottenburg, Berliner⸗Straße 73, einzuſenden. Poſtſendungen müſſen dieſen Zeitpunkt für ihre Aufgabe innehalten. Die von den Preisrichtern zuzuerkennenden Preiſe ſind wie folgt feſtgeſetzt: ein erſter Preis von 4000 ein zweiter Preis von 2500 „ ein dritter Preis von 1500 „ zuſammen 8000 % Die Preiſe werden in der angegebenen Höhe auf alle Fälle vertheilt. Der Ent⸗ ſcheidung der Preisrichter gegenüber iſt die Einlegung eines Rechtsmittels ausgeſchloſſen. Das Amt eines Preisrichters haben folgende Herren übernommen: Oberbaudirektor Hinckeldeyn in Berlin, Präſident der Königlichen Akademie der Künſte, Geheimer Regierungs⸗ und Baurath Profeſſor Hermann Ende in Berlin, Profeſſor Maiſon in München, Profeſſor Herter in Berlin, Profeſſor Hugo Vogel in Berlin, Ober⸗ bürgermeiſter Schuſtehrus, Stadtverordnetenvorſteher Dr. Jaffé, Stadtbaurath Bratring, Stadtverordneter Regierungs⸗Baumeiſter a. D. Reimarus in Charlottenburg. Die zeichneriſchen Darſtellungen der preisgekrönten Entwürfe gehen ohne beſondere Entſchädigung in das Eigenthum der Stadt über, Modelle verbleiben im Eigenthum der Verfaſſer, die Stadtgemeinde iſt jedoch berechtigt, über die in den preisgekrönten Entwürfen feſtgelegten Ideen frei zu verfügen und von den Modellen photographiſche Abbildungen für ſich herzuſtellen. Die nicht preisgekrönten Entwürfe verbleiben im ganzen Umfange im Eigenthum der Verfaſſer. Die Stadtgemeinde iſt den Bewerbern gegenüber nur zur Ver⸗ theilung der Preiſe, nicht aber zu Vergütungen irgend welcher Art verpflichtet und bei Er⸗ richtung des Denkmals an keinen der preisgekrönten Entwürfe gebunden. Das Ergebniß des Wettbewerbes wird binnen 3 Wochen nach der Entſcheidung des Preisgerichts bekannt gemacht. Die öffentliche Ausſtellung der Entwürfe und die Veröffent⸗ lichung des begründeten Gutachtens der Preisrichter werden zugeſichert. Die nicht binnen Monatsfriſt nach Bekanntmachung des Ergebniſſes des Wettbewerbes abgeholten Entwürfe werden, nachdem die Adreſſen durch Oeffnung der beigefügten Briefumſchläge ermittelt ſind, den Verfaſſern koſtenfrei zurückgeſandt. Charlottenburg, den 21. Juli 1900. Der Magiſtrat. Matting.