— 206 — Bedin gungen für die Anfertigung eines Entwurfs für das Kaiſer Friedrich⸗Denkmal in Charlottenburg. Die Stadtgemeinde beabſichtigt, Seiner Majeſtät dem Hochſeligen Kaiſer und König Friedrich III. auf dem Luiſen⸗Platz ein Reiterſtandbild zu errichten, und zwar an einer Stelle, welche auf dem beiliegenden Plan durch ein rothes Kreuz bezeichnet iſt, und mit der Front nach der Spandauer Straße. Die Koſten für das Denkmal, ausſchließlich der Koſten für die Fundamente und für die Arbeiten zur Umgeſtaltung des Platzes, ſollen den Betrag von 225 000 ℳ nicht überſchreiten. Es iſt einzureichen: 1. ein Lageplan im Maaßſtab 1: 500, in welchen der Entwurf einzutragen iſt; der beiliegende Lageplan kann benutzt werden, 2. ein Modell des Entwurfs, für welches der Maaßſtab ſo zu wählen iſt, daß je 15 em im Modell einem Meter der wirklichen Ausführung entſprechen, — Die Beifügung einer perſpektiviſchen Darſtellung der geſammten Anlage oder von Photographien des Entwurfes iſt zugelaſſen, wird aber nicht verlangt. — 3. ein Koſtenanſchlag nebſt Erläuterungen, 4. ein Verzeichniß der eingeſandten Modelle und Zeichnungen. Der Entwurf iſt bis ſpäteſtens zum 1. Februar 1902 an den Magiſtrat in Char⸗ lottenburg, Berliner⸗Straße 73, einzuſenden. Poſtſendungen und Eiſenbahnfrachtſendungen müſſen dieſen Zeitpunkt für ihre Aufgabe innehalten. Jedem Bewerber wird eine Entſchädigung von 5000 zugeſichert Die Modelle und Zeichnungen gehen ohne beſondere Entſchädigung in das Eigen⸗ thum der Stadt über. Die Stadtgemeinde iſt den Bewerbern gegenüber nur zur Zahlung der obigen Entſchädigung, nicht aber zu ſonſtigen Vergütungen irgend welcher Art verpflichtet. Wird ein aus dem engeren Wettbewerb hervorgegangener Entwurf zur Ausführung beſtimmt, ſo wird dieſer dem Verfaſſer des Entwurfs unter noch näher feſtzuſetzenden Bedingungen übertragen werden, vorausgeſetzt, daß eine Einigung über die Bedingungen zu Stande kommt, wobei jedoch ſchon jetzt feſtgeſetzt wird, daß der Verfaſſer des ausgewählten Entwurfs verpflichtet iſt, die Ausführung des Denkmals nach Maßgabe des Entwurfs zu dem in ſeinem Koſtenanſchlag angegebenen Geſammtpreiſe zu übernehmen. Die Entſcheidung über den zur Ausführung kommenden Entwurf wird von der für die Errichtung des Denkmals eingeſetzten ſtädtiſchen gemiſchten Deputation getroffen. Charlottenburg, den 25. Juni 1901. Der Magiſtrat.