Dieſer Ueberſchuß ſetzt ſich wie folgt zuſammen: a) Regenwaſſer 943 198 chm (11,93 %), b) Fabrikwaſſer aus eigenen Förderungsanlagen bezw. dem Flußlauf 1 600 000 chm (20,23 %), c) Waſſer aus Hof⸗ und Straßenbrunnen, ſowie Küchen⸗ und Abortabgänge 1 261 587 ehm (15,94 %) zuſammen 3 804 785 chm (48,1 %). Die Zahlen des Kohlenverbrauchs für den Tag umfaſſen den geſammten Kohlen⸗ verbrauch einſchl. des Verbrauches für Desinfektion und Heizung; die Zahlen des Kohlen⸗ verbrauchs für 1000 chm Waſſer enthalten nur die für das Pumpen verbrauchten Kohlen⸗ mengen nach Abzug des Aufwandes für Desinfektion und Heizung. In den Vorjahren iſt ferner in Abzug gebracht die für das Anheizen der Keſſel verbrauchte Kohlenmenge. Im Berichtsjahre iſt dieſe Menge jedoch nicht in Abzug gebracht. Die bei dem Betriebe entſtehenden Koſten: Koften Koſten Zweig des Betriebes . 2 3 5 1 2 3 8 des Berrehe perſönliche ſächliche perſönliche ſächliche %. . 7 . für 1000 ehm gefördertes im Ganzen Waſſer Pumpwerke (Hauptwerk und Zwiſchenwerkf)). 18 815,9 69 062,65 1,d06 5,895 Straßenentwäſſerung und Haus⸗ leitungen „ 23 250,67 15 987,32 1,985. 1,365 Dructot 1 213,00 1 974,41 0,104 0,169 Zuſammen 43 279,56 87 024,38 3,695 7,429 130 303,94 11,124 I. Unter den ſächlichen Koſten ſind enthalten 54 432,31 ℳ für 52 403,70 Ctr. Stein⸗ kohlen zur Keſſelfeuerung und 4531,10 ℳ für 45311 chm Gas zum Betriebe der Gas⸗ motoren. Zum Betriebe der Desinfektionsanſtalt wurden 595,52 Ctr. Kohlen im Werthe von 613,33 ℳ und für Heizung u. ſ. w. im Wirthſchaftsgebäude der Hauptpumpſtation 421,61 Ctr. im Werthe von 434,29 ℳ verwendet. Das Perſonal der beiden Pumpwerke für den Betrieb der Maſchinen beſtand im laufenden Jahre aus 2 Maſchinenmeiſtern, 3 Maſchinenführern, 3 Heizern, 1 Maſchinen⸗ wärter, 1 Schloſſer und 2 Arbeitern reſp. Putzern. Gegen Ende des Berichtsjahres wurde das Perſonal des Hauptpumpwerkes anläßlich der Erweiterung um 1 Maſchinenführer, 1 Heizer, 2 Arbeiter reſp. Putzer vermehrt. Das für die Reinigung und Spülung beſtimmte ſtändige Perſonal beſtand aus einem Betriebsaufſeher und 4 Arbeiterkolonnen. Zu Hilfeleiſtungen bei außergewöhnlichen Arbeiten wurden zeitweilig einzelne Arbeiter beſonders herangezogen. Bei 107 065 lfd m betriebsfähigen Leitungen entfallen auf 1 lfd. m 0,217 ℳ an perſönlichen und 0,109 ℳ an ſächlichen Koſten. An gemauerten Kanälen ſind 24 938 lfd. m, an Thonrohrleitungen 82 127 lfd. m vorhanden. Auf 1 lfd. m gemauerten Kanal entfallen durchſchnittlich 0,61 ℳ, auf 1 lfd. m Thonrohrleitung ,159 ℳ an perſönlichen und ſächlichen Koſten. Der Verbrauch an Waſſer zum Spülen und Reinigen der Kanäle und Thonrohrleitungen betrug 41 158 chm oder 0,381 chm für das lfd. m Leitung. Das Herausnehmen der feſten Rück⸗ ſtände aus den Sandfängen verurſachte einen Koſtenaufwand von 4,271 ℳ für den ehm einſchließlich Abfuhrkoſten. Für die Bedienung der Druckrohre, das Oeffnen der Lufthähne pp. war auch im Berichtsjahr ein Streckenwärter beſchäftigt. In jedem Monat fand eine Beſichtigung durch den Betriebsinſpektor perſönlich ſtatt, gelegentlich welcher auch die Schieber und Lufthähne geprobt wurden. Die Menge der unlöslichen Rückſtände, wie Sand, Lappen, Papier, Kaffeegrund pp., welche aus den Leitungen und aus den Sammelbaſſins der beiden Pumpwerke heraus⸗ genommen worden ſind, belief ſich auf 1586 chm (1050 chm aus den Baſſins der beiden Pumpwerke, 536 chm aus den Leitungen), das Verhältniß der herausgenommenen Rückſtände zu der geſammten geförderten Waſſermenge ſtellte ſich wie 1: 7386. An Einläſſen zur unterirdiſchen Spülung der Kanäle mit Waſſer der Waſſerleitung waren bei Beginn des Berichtsjahres 104 Stück vorhanden, im Laufe des Berichtsjahres wurden 11 neue Spüleinläſſe eingebaut, ſo daß am Schluß des Jahres 115 Spüleinläſſe vorhanden waren. Aus Veranlaſſung von Straßenregulirungen, Um⸗ und Neupflaſterungen wurden mehrere Reviſionsbrunnen in ihrer Höhenlage verändert. Die für die Unterhaltung und den Betrieb der Kanaliſationsanlage im Berichtsjahr zur Erhebung gelangten Gebühren pp. haben 1% des Gebäudenutzungswerthes und für die Grundſtücke, welche nach der Baupolizeiordnung für die Vororte von Berlin vom 5. De⸗ ember 1891 der landhausmäßigen Bebauung vorbehalten ſanf 0,60 ℳ, für die übrigen rundſtücke 2,00 ℳ pro lfd. m kanaliſirte Grundſtücks⸗Straßenfront betragen.