— 64 — Im Ganzen ſind zehn Unfälle vorgekommen, welche immer einen guten Verlauf genommen haben. Während der Zeit vom 1. April bis 2. Juli waren 11 und vom 3. Juli bis zum Schluſſe des Berichtsjahres 10 Kehrmaſchinen in Betrieb. Die Arbeitszeit der Kehrmaſchinen begann um ⅝ früh und währte bis ⅝6 Uhr Abends. Um die Staubentwickelung zu verhüten, wurde je zwei Kehrmaſchinen 1 Borſprengwagen zugetheilt. Die Vorſprengwagen traten in der Regel eine halbe Stunde früher als die Kehrmaſchinen in Dienſt. Sämmtliche Arbeiter begannen ihre Arbeit in den Sommermonaten um 6 Uhr früh und beendeten dieſelben um 7 Uhr Abends, mit je einer halben Stunde Frühſtücks⸗ und Veſper⸗ und 2 Stunden Mittagspauſe. In den Wintermonaten begann die Arbeit für ſämmtliche Arbeiter und Burſchen um 10 Uhr früh und endete um 6 Uhr Abends mit je einer halben Stunde Frühſtücks⸗ und Veſper⸗ und 1 Stunde Mittagspauſe. In den Wintermonaten, iu welchen die Kehrmaſchinen wegen der ungewöhnlich ſtarken Staubentwickelung ſeltener in Betrieb geſtellt werden können, weil das Vorſp rengen unterbleiben muß, wird die Reinigung durch Handkräfte bewirkt. Die Abfuhr des Kehrichts iſt ſofort, nachdem derſelbe zuſammengebracht war, durch die von dem Unternehmer zu ſtellenden Geſpanne und Kutſcher bewirkt worden, ſodaß be im Ablauf der Arbeitszeit auch der Kehricht beſeitigt war. Die Beſpannung, Bedienung und Unterhaltung der Kehrmaſchinen, der Vorſpreng⸗ wagen, ſowie die Stellung der Abfuhrgeſpanne nebſt Kutſchern ſind vertragsmäßig an einen Unternehmer vergeben, deſſen Vertrag mit dem 31. März 1902 ſein Ende erreichte. Die ſtetig zunehmende Vermehrung des guten Pflaſters iſt für die Ausübung der Straßenreinigung ein außerordentlich wichtiger Umſtand; hierdurch wird eine leichtere und beſſere Reinigung erzielt und bedeutend an Reinigungswerkzeugen geſpart; auch giebt das gute Pflaſter bei gleichen Verhältniſſen weit weniger Schmutz als ſchlechtes Pflaſter. Der Verbrauch an Kehrmaſchinenwalzen betrug 202 Satz, demnach für jede Maſchine 19½ Satz. Die Tagesleiſtung zweier Spülwagen in zuſammenhängenden Straßen beträgt bei genügender Ueberwachung der Kutſcher und zehnſtündiger Arbeitszeit rund 62 000 am. Die Afphaltſtraßen wurden täglich durch Spülwagen gereinigt; nur bei eingetretenem Froſtwetter wurden die Spülwagen außer Betrieb geſtellt. Das Aſphaltpflaſter hat ſich um 49 509,62 qm vermehrt, ſodaß ſeine Geſammtfläche am Schluſſe des Berichtsjahres 358 329,80 am umfaßt. Durch die vielen Ausſchachtungen bei Neubauten, ſowie in Folge der Herſtellung der Unter⸗ grundbahn werden die Straßen durch Lehm und Sand ſehr verunreinigt, ſodaß die in Frage kommenden Straßen in der Nähe der Bauten oft zweimal hintereinander gereinigt werden müſſen. Die Beſpannung, Bedienung und Unterhaltung der Spülwagen iſt vertragsmäßig an einen Unternehmer vergeben. Der Vertrag erreichte mit dem 31. März 1902 ſein Ende. Die Anzahl der in den ſchneefreien Monaten abgefahrenen Kehrichtfuhren betrug 11211 Fuhren Kehricht je 4 chm, 241 Fuhren Marktabfälle je 4 chm, 252 Fuhren Haus⸗ müll und Aſche je 4 chm und 1662 Fuhren Baggerſchlamm aus den Regeneinlaufſchächten je 4 cbhm. Der Kehricht, ſoweit er ſtädtiſcherſeits gebraucht wird, iſt von dem Unternehmer nach der ſtädtiſchen Baumſchule zu fahren: für den für ſtädtiſche Zwecke nicht mehr zur Verwendung gelangenden Kehricht hat ſich der Unternehmer auf ſeine Koſten geeignete Ab⸗ ladeplätze zu beſchaffen. Für die Beſprengung gilt im Allgemeinen als Grundſatz, daß die Straßen, Plätze, Promenaden und Reitwege, welche regelmäßig gereinigt werden, auch eine regelmäßige Be⸗ ſprengung erhalten. Ausgenommen ſind die Straßen, welche wohl regulirt, aber noch nicht bebaut ſind: hier findet nur im Bedarfsfalle eine Beſprengung ſtatt. Das Bedürfniß der Straßenbeſprengung iſt ſehr verſchiedenartig und wechſelnd. Wenn im Frühjahr und Herbſt in Folge von Niederſchlägen reichlich Feuchtigkeit im Erdboden vorhanden iſt, genügt meiſtens ſchon eine einmalige tägliche Beſprengung. Bei warmer, trockener Witterung kommt es jedoch vor, daß ſelbſt eine dreimalige tägliche Beſprengung hauptſächlich in den Straßen, welche ohne Baumſchmuck und der Mittagsſonne längere Zeit ausgeſetzt ſind, nicht genügt. In dieſen Fällen, ſowie auch in den verkehrsreichſten Straßen iſt dann eine viermalige Beſprengung erforderlich. Das Aſphaltpflaſter erhielt neben der einmaligen täglichen Waſchung noch eine zweimalige tägliche Beſprengung. Die Beſprengungsperiode umfaßt den Zeitraum vom 1. April bis 30. September, doch werden die Straßen auch wenn es erforderlich iſt, in den Monaten März und Oktober beſprengt. Der Unternehmer hatte auf Grund ſeines Vertrages die Straßen von Vor⸗ mittags 6 bis Nachmittags 8 Uhr dauernd ſtaubfrei zu halten. Um eine gründliche Kontrolle über die Höhe des Waſſerverbrauchs zu erzielen, ſind verſuchsweiſe an zwei Sprengwagen Füll z ähle inrichtungen angebracht, welche ſelbſtthätig jede Füllung richtig anzeigen. Die von jedem Sprengwagen täglich verbrauchten Füllungen werden Abends von den Aufſehern ab⸗ geleſen und vermerkt. Da ſich dieſe Einrichtung bis jetzt gut bewährt hat, ſind nach Schluß der Sprengperiode alle vorhandenen Sprengwagen mit Füll zähleinrichtungen verſehen worden.