62 — Während des Berichtsjahres beſaß die Verwaltung 33 Sprengwagen, wovon 1§ einen Inhalt von 1000 1, 4 Centrifugalſprengwagen je 1500 1 und 11 Sprengwagen mit Miller⸗ ſcher Sprengvorrichtung je 1500 1 haben. Bei den hieſigen Waſſerverhältniſſen, ſowie der Zahl und Lage der Hydranten, kann jeder Sprengwagen täglich bei 10 ſtündiger Arbeitszeit mindeſtens 40 Füllungen ordnungsmäßig verſprengen. Im Berichtsjahre wurde an 147 Tagen und im Oktober an 2 Tagen geſprengt. Das Beſprengungsgebiet umfaßt rund 92,1 km; hiervon wird der Stadtgemeinde für 13,465 km das erforderliche Waſſer von den Charlottenburger Waſſenwerken laut Vertrag unentgeltlich geliefert; für die verbleibenden 78,635 km wird das zur Beſprengung erforder⸗ liche Waſſer mittels Standrohrwaſſermeſſers den Rohrleitungen der Waſſerwerke entnommen und den Waſſerwerken ſeitens der Stadtgemeinde mit 0,07 ℳ. je chm bezahlt. Von den älteſten nur je 1000 1 haltenden Brauſerohrſprengwagen ſollen 12 Stück ausgeſchieden und zum Verkauf geſtellt werden. An Stelle dieſer ausſcheidenden ſollen 5 Stück 1500 1 haltende, mit Miller'ſcher Sprengvorrichtung verſehene Sprengwagen be⸗ ſchafft werden. Schneeabfuhr: Zur Unterbringung des abzufahrenden Schnees hat der Unter⸗ nehmer auf ſeine Koſten für genügende, durch die Polizeibehörde genehmigte Abladeplätze zu ſorgen. Bei der Schneeabfuhr gelangt eine Markenkontrolle zur Anwendung, die eine richtige Zählung der geleiſteten Fuhren ermöglicht. Die Marken werden der Reihenfolge und nach den Nummern der Fuhrwerke ausgegeben: ſobald ein Fuhrwerk geladen iſt, wird die Marke gelocht; nachdem das Fuhrwerk dann entladen iſt, wird mit einer Perforirzange gegengelocht; nur einmal gelochte Fuhren werden als nichtgeleiſtet angerechnet. Durch dieſes Verfahren iſt eine Uebervortheilung der Verwaltung durch den Abfuhrunternehmer ausge⸗ ſchloſſen. An jedem Abend werden die Marken abgenommen und die Fuhren gezählt; auf dem abhängenden Abſchnitt wird die Anzahl der Fuhren vermerkt und dieſer dem Unter⸗ nehmer zur Aufſtellung der Rechnung übergeben. Durch die von dem Unternehmer an Stelle der Spülwagen, Kehrmaſchinen, Abfuhr⸗ und Baggerwagen unentgeltlich zu ſtellenden Schneeabfuhrgeſpanne wurden 5678 ⅝ Fuhren je 4 chm — 22 714 chm und durch gegen Bezahlung angenommene Hilfsgeſpanne 615 ½ Fuhren je 4 chm 2462 chm Schnee nach den durch den Unternehmer gemietheten Abladeplätzen gefahren. Durch die bei der Schneebeſeitigung angenommenen Hilfsarbeiter ſind unter Ver⸗ wendung eiſerner und hölzerner Schiebekarren 4545 chm Schnee in die Einſteigeſchächte der Schwemmkanaliſation geſchüttet. Im Ganzen ſind 22714 / 2462 + 4545 — 29721 chm Schnee beſeitigt worden. Im Berichtsjahre ſind in der Zeit vom 16. Januar bis 10. März 1902 an 15 Tagen 2266 Hilfsarbeiter und 148 bezahlte Hilfsgeſpanne zur Schneebeſeitigung verwendet worden. Die Beſeitigung der Schneemaſſen und Beſchaffung der hierzu nothwendigen Geräthe hat einen Koſtenaufwand von 10 874,70 ℳ verurſacht. Da im Haushaltsplan hierfür 22 000 ℳ vorgeſehen waren, iſt eine Erſparniß von 11 125,30 ℳa zu verzeichnen. 11. Die ſtädtiſche Feunerwehr. a) Einrichtung. Am 1. Oktober 1900 ſchied der Brandmeiſter Michel aus, um die Branddirektor⸗ ſtelle in Halle a. S. zu übernehmen. Die offene Brandmeiſterſtelle wurde einſtweilen durch den Brandmeiſter⸗Anwärter Main verwaltet, welcher am 5. Mai 1901 vom Magiſtrat zum Brandmeiſter auf Probe gewählt wurde. Die Beziehungen der Königlichen Polizei⸗Direktion zu der Feuerwehr ſind durch das Regulativ vom 24. März 1902 betr. das Feuerlöſchweſen in Charlottenburg feſtgelegt worden (vergl. Anlage). Die Vorarbeiten für die Herſtellung einer Feuermeldekabelanlage wurden noch nicht endgiltig erledigt Die Stadtverordneten Verſammlung beſchloß in ihrer Sitzung am 18. September, über die Frage, ob Faſerſtoff⸗ oder Guttaperchakabel Verwendung finden ſollen, zunächſt Sachverſtändigen⸗Gutachten einzuziehen. Mit der Erſtattung des Gutachtens wurde der Geheime Poſtrath Profeſſor Dr. Strecker in Berlin betraut. Letzterer gelangt in ſeinem Gutachten vom 14. Dezember zu dem Schluſſe, daß auch Faſerſtoffkabel zur unter⸗ irdiſchen Kabellegung für Feuerlöſchzwecke verwendet werden können. Er geht ſogar in ſeinem Gutachten noch weiter, indem er empfiehlt, nicht einmal Faſerſtoffkabel, ſondern die billigeren Papierkabel zu nehmen, welche er für die Feuermeldeleitungen für ausreichend hält. 458—59 3130 Gutgchten —iſt—als-Anlage —abgedruc Die endgiltige Beſchluß⸗ faſſung über die Kabelangelegenheit ſteht zu Beginn des nächſten Berichtsjahres zu erwarten.