— 4102 — nur ſchwer Verſtändniß findet. Wie bereits im vorjährigen Verwaltungsberichte zum Aus⸗ druck gebracht worden iſt, beſteht die größte Unkenntniß noch immer auf dem Gebiete der Verſicherungspflicht und des Verſicherungsrechts. Namentlich macht es dem Publikum beſondere Schwierigkeiten, den Kreis der verſicherungspflichtigen Perſonen zu beurtheilen. Inwieweit Lohnarbeiter und Geſinde der Verſicherungspflicht unterliegen, iſt nicht mehr zweifelhaft, jedoch beſteht über die Verſicherungspflicht der Hauswarte und Portiers, ferner darüber, ob eine Perſon gegebenen Falls als Unternehmer oder als Lohnarbeiter zu erachten iſt, noch immer Unklarheit. Auch die Frage, welche Gattungen von Perſonen zu den „ſonſtigen Angeſtellten“ zu rechnen ſind, begegnet noch großen Bedenken Noch weniger Kenntniß beſteht über das Verſicherungsrecht, namentlich über die Selbſt⸗ und Weiter⸗ verſicherung. Insbeſondere wird von denjenigen Perſonen, die aus dem verſicherungs⸗ pflichtigen Arbeitsverhältniſſe aus irgend einem Grunde ausſcheiden (in Folge Aufgabe der verſicherungspflichtigen Thätigkeit oder wegen Verheirathung), von dem Rechte der Weiter⸗ verſicherung wenig Gebrauch gemacht. Die meiſten dieſer aus der 3wangs verſicherung ausſcheidenden Verſicherten bedenken nicht, daß ſie im Falle der Erwerbsunfähigkeit bereits rentenberechtigt ſind, und laſſen entweder die erworbene Anwartſchaft verfallen oder geben ihren Anſpruch dadurch auf, daß ſie ſich die Beiträge erſtatten laſſen. Namentlich ſind es die ſich verheirathenden weiblichen Verſicherten, die, in Verkennung der großen Vortheile der freiwilligen Weiterverſicherung, ſich faſt ausnahmslos die Hälfte der Beiträge er⸗ ſtatten laſſen. Altersrenten⸗Anträge ſind 15 (im Vorjahre 20) geſtellt. Hiervon ſind erledigt 14 (20) durch Bewilligung einer Jahresrente von 140,40 ℳo bis zum Höchſtbetrage von 201,60 ℳ. In einer Sache ſteht die Feſtſetzung der Rente noch aus. Von den Rentenbewerbern iſt je eine Perſon im Jahre 1826 und 1830, 9 ſind im Jahre 1831 und 4 im Jahre 1832 geboren. Nach den Berufsarten gehörten von dieſen 2 zum Baugewerbe, „ zu den Dienſtboten, 2 zur Metallverarbeitung, je 1 zur Maſchinen⸗ fabrikation und zum Lehrerberufe, 4 waren gewöhnliche Handarbeiter. Invalidenrenten-Anträge ſind 315 (im Vorjahre 200) geſtellt, unter Hinzu⸗ rechnung der am Schluſſe des Vorjahrs 34 (42) unerledigt gebliebenen waren mithin 349 (242) Anträge zu bearbeiten, gegen das Vorjahr demnach ein Mehr von 44,22%. Hiervon ſind erledigt 245 (168) oder rund 70% (99%) durch Bewilligung einer Jahresrente von 117 ℳ bis zum Höchſtbetrage von 199,80 ℳ, 29 (33) durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen, 1 (6) durch Tod bezw. Verzug der Antragſteller nach außerhalb; 74 (34) Anträge blieben am Jahresſchluß noch unerledigt. Die Aerzte erhalten für jedes der für die Invalidenrenten⸗Anträge ausgeſtellten Gutachten ſeit dem 1. Januar 1901 von der Landesverſicherungsanſtalt eine Zuſchuß⸗ vergütung von 5 ℳ (früher nur 3 ℳ§). Dieſe Vergütung wird Seitens der Stadt⸗ gemeinde vorſchußweiſe gezahlt und von der Landesverſicherungsanſtalt alle 2 Monate im Geſammtbetrage erſtattet. Im Berichtsjahre wurden an derartigen Arztvergütungen 1612,30 ℳ gezahlt (im Vorjahre ſeit Auguſt bis März — 445,10 ℳ). Anträge auf Befreiung von der Verſicherungspflicht nach § 6 des Geſetzes ſind 28 (im Vorjahre 41) geſtellt; von dieſen ſind 27 Anträge genehmigt; ein Antrag wurde zurückgenommen. Der Grund der Befreiung war bei 8 Perſonen die Vollendung des 70. Lebensjahres, während 19 Perſonen Penſions⸗ bezw. Unfallrentenempfänger mit Bezügen von mindeſtens 116,40 ℳ jährlich waren. Anträge auf Erſtattung von Beiträgen Seitens weiblicher Perſonen, welche die Ehe eingegangen waren, ſind in 684 Fällen (gegen 586 im Vorjahre) geſtellt. Die Zahl der zu bearbeitenden Erſtattungsant räge von Hinterbliebenen verſtorbener Verſicherter betrug 95 (im Vorjahre 72); außerdem wurden an 4 Unfall⸗ rentenempfänger die Beiträge erſtattet. Von der Königlichen Polizei⸗Direktion ſind 544 (725) Quittungskarten zur Be⸗ richtigung gemäß §§ 157— 160 des Geſetzes eingegangen und erledigt. Die irrthümliche Verwendung von minderwerthigen Marken oder von Marken der Verſicherungsanſtalt Berlin (ſtatt Brandenburg) ſcheint hiernach etwas abzunehmen. In mündlicher Verhandlung gemäß § 59 des Geſetzes wurden in 46 (21) Fällen Gutachten über Gewährung bezw. Entziehung einer Invalidenrente unter Zuziehung je eines Vertreters der Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgegeben. Auf Grund des § 155 des Geſetzes ſind dem Magiſtrat, als untere Verwaltungs⸗ behörde, (einſchl. 3 unerledigte Fälle aus dem Vorjahre) — 40, 1900 20 und 1899 — 30 Anträge zur Entſcheidung unterbreitet worden. Dieſe Streitigkeiten wurden erledigt: 1901 1900 1899 Dirch fürmtiche Gntſcheidung. . 2 , 22 4 2 2 6 12 Durch Borbeſcheidd 12 Zurücnahme und auf andere Weiſe..... 28 11 18 Unerledigt blieben. 3 3 — Gegen dieſe Entſcheidungen iſt in einem Fall (im Vorjahre ebenfalls in einem Fall) Beſchwerde erhoben, dieſelbe iſt aber als unbegründet zurückgewieſen worden.