— 103 — 3. Unfallverſicherung. a) Gewerbe⸗ und Ban⸗Unfallverſicherung. Am 1. Januar 1902 traten gemäß der Kaiſerlichen Verordnung vom 2. Dezember 1901 (R.⸗G.⸗Bl. Nr. 48 S. 493) die Beſtimmungen des Gewerbe⸗Unfallverſicherungsgeſetzes vom 30. Juni 1900 nunmehr auch für die der Unfallverſicherung neu unterſtellten Betriebe in voller Ausdehnung in Kraft. Es waren dies die Betriebe der gewerblichen Brauereien, der Schloſſer, Schmiede, Fenſterputzer, Fleiſcher und der Lagereien. Die genannten Betriebe ſind zugetheilt: die gewerblichen Brauereien der Brauerei⸗ und Mälzerei-Berufsgenoſſenſchaft: die Schlofſereien der Eiſen⸗ und Stahl⸗Berufsgenoſſenſchaft: die Fenſterputzer der Bau⸗ gewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft; die Fleiſcher der Fleiſcherei⸗Berufsgenoſſenſchaft; die Lagereien der Lagerei Berufsgenoſſenſchaft, während für die Schmiede, mit dem Sitze in Berlin, eine Schmiede⸗Berufsgenoſſenſchaft neu gebildet wurde. In der Organiſation der beſtandenen Berufsgenoſſenſchaften ſind ebenfalls am 1. Jannar 1902 verſchiedene Aenderungen ein⸗ getreten; es iſt die Norddeutſche Edel⸗ und Unedelmctallinduſtrie⸗Berufsgenoſſenſchaft um⸗ geändert in „Norddeutſche Metall⸗Berufsgenoſſenſchaft“, die Brennerei⸗Berufsgenoſſenſchaft in „Berufsgenoſſenſchaft der Molkerei⸗, Brennerei⸗ und Stärke⸗Induſtrie“: die Straßenbahn⸗ Berufsgenoſſenſchaft in Straßen⸗ und Kleinbahn⸗Berufsgenoſſenſchaft; die Speditions⸗Speicherei⸗ und Kellerei-Berufsgenoſſenſchaft in „Lagerei- Berufsgenofſenſchaft“. Ferner hat die Fleiſcherei⸗ Berufsgenoſſenſchaft ihren Sitz von Lübeck nach Mainz verlegt. Durch die vorerwähnte nunmehr abgeſchloſſene Erweiterung der Unfallverſicherung hat ſich die Zahl der von hier kontrollirten verſicherungspflichtigen Betriebe von 1200 im Vorjahre auf 1474 erhöht. Hier⸗ von entfallen 566 Betriebe (im Vorjahre etwa 600) auf die Nordöſtliche Baugewerks-Berufs⸗ genoſſenſchaft, 908 auf 36 verſchiedene Berufsgenoſſenſchaften. Im Berichtsjahre ſind von 15 (14) Unfallverletzten gegen die beabſichtigten Renten⸗ feſtſetzungen hier, als untere Verwaltungsbehörde, Einſprüche erhoben worden, und zwar wider die Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft in 7 Fällen, die Fuhrwerks⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft, die Lagerei Berufsgenoſſenſchaft, die Norddeutſche Holz⸗Berufsgenoſſenſchaft die Tiefbau⸗Berufsgenoſſenſchaft, die Deutſche Buchdruckerei⸗Berufsgenoſſenſchaft, die Stein⸗ bruchs⸗Berufsgenoſſenſchaft in je einem Falle, die Straßen⸗ und Kleinbahn⸗Berufsgenoſſenſchaft in zwei Fällen. Einziehung von rückſtändigen Beiträgen im Verwaltungszwangsverfahren waren in 513 (im Vorjahre 649) Fällen zu bewirken. 5) Unfall⸗Verſicherung für Land⸗ und Forſtwirthſchaft. — Beim Stadtausſchuß, als Vorſtand der Sektion vI der Brandenburgiſchen land⸗ wirthſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft, welche den Stadtkreis Charlottenburg umfaßt, ſind im Kalenderjahre 1901 10 Unfälle zur Anzeige gekommen. Von den Verletzten konnten § die Arbeit innerhalb der erſten 13 Wochen wieder aufnehmen, ſo daß eine Entſchädigung ſeitens der Berufsgenoſſenſchaft nicht eintrat. In dieſen leichteren Fällen beſtanden die Beſchädi⸗ gaungen in Kontuſionen, Quetſchungen, Zerrungen, Verſtauchungen und Hautabſchürfungen. Nur zwei Fälle waren ernſterer Natur; hier entſtanden durch Ueberfahren Knochenbrüche und innere Verletzungen. In dieſen beiden Fällen mußten in Folge andauernder Geſund⸗ heitsſchädigung Renten bewilligt werden. Ein Rentenanſpruch wurde abgewieſen. Die gegen den diesſeitigen Beſcheid eingelegte Berufung wurde vom Schiedsgericht für Arbeiter⸗ verſicherung als unbegründet zurückgewieſen. In je einem Falle wurde Sterbegeld gewährt bezw. ein Rentenaufhebungsbeſcheid ertheilt. 12 erneute Unterſuchungen von Renten⸗ empfängern wurden vorgenommen. In einem Falle wurde ein Verletzter in einem medico⸗ mechaniſchen Inſtitut zur Behebung der Unfallfolgen längere Zeit ambulant behandelt. Dieſe Behandlung zeitigte das Gute, daß ſich die Erwerbsfähigkeit des Verletzten um rund 50 % hob. 10 Die Zahl der verſicherungspflichtigen Betriebe betrug 99, die Zahl der beitrags⸗ freien Betriebe 5. Außerdem waren 40 Nebenbetriebe vorhanden. An Umlagebeiträgen waren aufzubringen 1493,46 ℳ, das ſind 80% der Grund⸗ ſteuer. In dieſer Summe ſind die Sektionsverwaltungskoſten nicht enthalten, da die Gehälter der Beamten, Geſchäftsmiethen, Heizungs⸗ und Beleuchtungskoſten u. ſ. w. von der Stadt⸗ gemeinde aus den allgemeinen Mitteln getragen werden. 4. Ruhelohn und Hinterbliebenen⸗Berſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte und Verſicherung derſelben. Im Berichtsjahre ſind an „ Arbeiter Ruhelohn, an 1 Wittwe Wittwengeld und an die hinterbliebenen Kinder eines Arbeiters Waiſengeld in Gemäßheit der Grundſätze für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenen⸗Verſorgung neu bewilligt worden (gegen 2 Arbeiter und 1 Wittwe im Vorjahr), Ueber die Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliden⸗Verſicherung iſt folgende Tabelle zu vergleichen: