— 115. — ſchäftsſtelle, ſondern auch der ehrenamtlichen Organe der Armen⸗ und Waiſenpflege hat ſeit dem 1. Oktober 1901 zu einer ſchon im vorigen Bericht angedeuteten Nen⸗Eintheilung und weſentlichen Vermehrung der Bezirke ſowohl der Armen⸗Kommiſſion als der Waiſenräthe geführt, zu der den äußeren Anlaß die Neueintheilung der Stadt in 52 Stad⸗ bezirke gegeben hat. An die Stelle der bisherigen 23 Armen⸗Kommiſſionen ſind 32 mit 32 Vorſtehern und jetzt 325 Armenpflegern getreten unter den Mitgliedern der Kommiſſionen befinden ſich, nachdem durch die ſchon im vorigen Verwaltungsbericht erwähnte neue Geſchäftsordnung für die Armenkommiſſion auf Ant rag des Magiſtrats nach Anhörung der betheiligten Kom⸗ miſſionen auch die Wahl von Frauen zu Armenpflegerinnen für zuläſfig erklärt worden iſt, jetzt 7 Armenpflegerinnen. An die Stelle der bisherigen 31 Waiſenrathsbezirke ſind den Stadtbezirken entſprecheud 52 neue Bezirke getreten, in deren jedem ein Waiſenrath und zu ſeiner Unterſtützung eine Waiſenpflegerin thätig iſt. Im Einzelnen ſei an dieſer Stelle noch folgendes hervorgehoben: 1. Die ſeit dem vorigen Jahre beſtehende engere Verbindung zwiſchen den ein⸗ zelnen in Charlottenburg beſtehenden Wohlthätigkeits vereinen unter ſich und mit der öffentlichen Armenpflege hat ſich erfreulich weiter entwickelt. Der erſte Jahresbericht der Vereinigung iſt auf Seite 535 ff. der Amtlichen Nachrichten zum Abdruck gelangt. Die Vereinigung verfügt zur Zeit in ihrer Geſchäftsſtelle, Krumme⸗ Straße 89, bereits über etwa 6000 Karten von unterſtützten Perſonen, über die ſie Auskunft zu ertheilen in der Lage iſt. Der Verkehr zwiſchen der Armendirektion und der Vereinigung iſt fortgeſetzt ſehr rege geweſen. Die monatlichen Zuſammenkünfte der Vertreter der betheiligten Vereine, an denen regelmäßig auch zahlreiche Armenkommiſſtons⸗Vorſteher theilgenommen haben, haben in vielen Fällen zu einer dankenswerthen Verſtändigung über einzuſchlagende Schritte geführt. 2. Um die Armenkommiſſionen in den Stand zu ſetzen, über die Verhältniſſe der laufend unterſtützten Perſonen ſtets unterrichtet zu ſein, ohne erſt in der Geſchäftsſtelle der Armendirektion nachfragen zu müſſen, ſind ſeit dem 1. Oktober 1901 für alle laufend unter⸗ ſtützten Perſonen oder Familien Perſonalkarten angelegt worden, die ſich, alphabetiſch geordnet, in einem Aufbewahrungskaſten in der Hand des Armenkommiſſions⸗Vorſtehers be⸗ finden, und neben den Perſonalien und den bewilligten Unterſtützungen kurz zuſammen ge⸗ faßt die zur Beurtheilung erforderlichen Angaben enthalten. Verzieht eine Familie in einen anderen Bezirk, ſo geht die Karte auf die neu zuſtändige Kommſſion über, nachdem in unſerer Auskunftſtelle etwa inzwiſchen bekannt gewordene Thatſachen nachgetragen worden ſind. 3. Seit dem 1. Januar 1902 iſt, zunächſt verſuchsweiſe, die Lieferung von Krankenkoſt auf ärztliche Anordnung in der offenen Armenkrankenpflege eingeführt worden. Ihre Gewährung hat ſich nach dem Gutachten der Stadtärzte ſo bewährt, daß ſie ſeit dem 1. April als dauernde Einrichtung beibehalten worden iſt. Die Lieferung iſt, zunächſt auf ein Jahr bis zum 31. März 1903, der Kochſchule Bismarck⸗Straße §6 übertragen worden. Die Krankenkoſt wird in 3 Formen und in ganzen und halben Portionen geliefert. 1. Form: 1 Liter Fleiſchbrühe mit feinem Gries oder 1 Liter Schleimſuppe (nach Wahl Hafermehl, Haferflocken, Gries, Reismehl, Grünkernmehl, Graupen, Hartenſtein'ſche und Knorr ſche Leguminoſen, Hoffmann's Speiſemehl; halbe Portion Liter). Preis: Ganze Portion 20 , halbe 10 ¼ 2. Form: a) 1 Liter Fleiſchbrühe oder Schleimſuppe (wie bei Form 1), b) 125 g Fleiſch (gekocht, gebraten, Fleiſchklöße u. ſ. w. von Kalb, Rind, Geflügel, ausgeſchloſſen Hammel⸗ und Schweinefleiſch) oder Fiſch (Hecht, Zander, Schlei, Barſch), c) Kartoffeln, d) gekochtes, geſchmortes, eingemachtes Obſt, etwa Liter. (Halbe Portion % Liter zu a, 65 gr zu b, die Hälfte der ganzen Portion zu und 4). Preis: ganze Portion 70 halbe 35 . 3. Form: a) 9 Liter Fleiſchbrühe oder Schleimſuppe (wie bei Form 1) oder Fruchtſuppe, Kartoffelſuppe, b) 125 g Fleiſch wie bei Form 2, ) Kartoffel⸗ brei, d) Gemüſe (Karotten. Spinat, Blumenkohl, Schoten, Roſenkohl, Grünkohl, Spargel, Backobſt mit Klößen, Makkaroni, Milch⸗, Aepfel⸗ oder Pflaumen⸗Reis, Erbſenbrei, Flammeri), gekocht, durchſchnittlich ¾ Liter. (Halbe Portion: ⅝ Liter zu a, 65 g zu b, die Hälfte der ganzen Portion zu e und 4). Preis: ganze Portion 75 ⅔ halbe 40 . Die Lieferungen erfolgen regelmäßig als Mittagsmahlzeit; Form 2 und 3 werden jedoch nur dann am ſelben Mittag geliefert, wenn die Beſtellung Morgens mit der erſten Poſt in den Händen der Lieferantin iſt. Form 1 wird, auch wenn dies nicht der Fall, unter Berückſichtigung der erforderlichen Zubereitungszeit jederzeit geliefert; Beſtellungen, die