—. 4184 — 5. Erſuchen auswärtiger Behörden. 2) In Armenſachen um Auskünfte und Einziehung von Kur⸗ pp. Koſten: 572 gegen 608 im Jahre 1900. 2 b) Um Feſtſtellung der Vermögensverhältniſſe in Strafſachen (neu hinzugekommen ſeit 1. November 1900): 790. 7 6. Die Thätigkeit der Anskunftſtelle. Der Auskunftſtelle liegt die Anlegung und Fortführung der Perſonalbogen über alle von irgend einer Seite unterſtützten Perſonen, die Anlegung und Fortführung der ſchon rwähnten neu eingeführten Perſonalkarten für die Armenkommiſſionen, die Anlegung und Fortführung der ſtatiſtiſchen Zählkarten, ſowie die Führung aller zu ſtatiſtiſchen oder Ueber⸗ ſichtszwecken eingerichteten Kontrollen ob. Daneben dient ſie ihrem Namen gemäß als Aus⸗ kunftſtelle über unterſtützte Perſonen. In dieſer Eigenſchaft iſt ſie im Berichtsjahre in 133 Fällen (gegen 173 im Vorjahre) von Vereinen und Privatperſonen in Anſpruch ge⸗ nommen worden, in 81 Fällen (gegen 63) konnte Auskunft ertheilt werden, während in 52 Fällen (gegen 110) die Perſonen, über welche die Auskunft erbeten wurde, noch keine Unterſtützung erhalten hatten. Das Verhältniß der poſitiven Auskünfte zu den negativen hat ſich demnach gegen das Vorjahr zu Gunſten der poſitiven verſchoben. Mit der Ge⸗ ſchäftsſtelle der Vereinigung der Wohlthätigkeitsbeſtrebungen hat ſie in ſtändigem Geſchäfts⸗ verkehr geſtanden und ihr Nachrichten über alle gewährten Unterſtützungen, Ablehnungen ſolcher, Leumund Unterſtützter pp. übermittelt, und gleiche Angaben von ihr erhalten und verarbeitet. Bei der Weihnachtsbeſcherung war es auch diesmal unſer Beſtreben, möglichſt alle Spender zu einem planmäßigen Zuſammenwirken zu vereinigen. Neben der Aufforderung an ſämmtliche Wohlfahrtsvereine richteten wir im Berichtsjahre zum erſten Mal auch an 200 begüterte Mitbürger durch ein beſonderes Rundſchreiben die Bitte, unſere Beſtrebungen durch Mittheilung der von ihnen in Ausſicht genommenen Geſchenke zu fördern. Leider fand unſere Anregung auf privater Seite nur geringes Entgegenkommen, obwohl die Prüfung des eingegangenen Materials auch diesmal den Beweis erbracht hat, daß ohne ein Zu⸗ ſammengehen aller Betheiligten keine gerechte und zweckmäßige Vertheilung der zur Ver⸗ fügung ſtehenden Gaben möglich iſt. In den Liſten der § Vereine und 5 Privatperſonen gegen 8 Vereine und 1 Privatperſon im Vorjahre), die ſofort nach Eingang durch die Auskunftsſtelle bearbeitet wurden, waren 201 Perſonen (gegen 115 im Vorjahre) von mehreren Seiten zur Unterſtützung in Ausſicht genommen, und 40 von ihnen hatten außer⸗ dem in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember aus ſtädtiſchen Mitteln Geldunter⸗ ſtützungen oder Kleidung erhalten. Von dieſen 201 Perſonen waren 160 von 2, 34 von 3, 5 von 4, 1 von 5 und 1 von 6 Seiten zur Beſcherung in Ausſicht genommen. Um eine Verſtändigung auf kürzeſtem Wege zu erzielen, fand am 17. Dezember 1901 eine gemein⸗ ſame Beſprechung aller Betheiligten ſtatt, bei der von den verſchiedenen Vereinen und Privatperſonen 54 Familien in einzelnen Liſten geſtrichen, bei 7 Familien Aenderungen in der Höhe der Unterſtützung vorgenommen und 5 Familien neu in die Liſten aufgenommen wurden. Zahlreich waren auch die Aenderungen, welche die Gleichartigkeit der Gaben — insbeſondere bei Kleidungsſtücken — erforderlich machte. In den übrigen Fällen lagen die Verhältniſſe derart, daß auch mehrfache Geſchenke durchaus am Platze waren. 7. Stiftungen und Fonds. Zu den Stiftungen iſt neu hinzugetreten die Chriſtian Otto⸗Stiftung. Der Rentner Chriſtian Otto hat in ſeinem Teſtament die Stadt Charlottenburg zur Erbin ein⸗ geſetzt und beſtimmt, daß die Erbſchaft unter dem Ramen Chriſtian Otto⸗Stiftung ver⸗ waltet und ihr Ertrag zur Unterſtützung ſolcher Kaufleute und Gewerbetreibenden mittleren Standes verwendet werden ſoll, die durch Krankheit in unverſchuldetes Unglück oder Ver⸗ mögensverfall gerathen ſind, um ihnen den Fortbetrieb oder die euerung ihres Gewerbes zu ermöglichen. Nach Abzug der ausgeſetzten Legate und der an Verwandte des Erblaſſers ge⸗ währten Abfindungen ſind rund 88 000 ℳ als Stiftungsvermögen verblieben, deren Imſen abzüglich einer ausgeſetzten Lebensrente von jährlich 1200 ℳ für die Stiftungszwecke ver⸗ wendet werden. Aus dem Erbvertrage der Geſchwiſter Moſer iſt der Stadt eine weitere Erbſchaft zugefallen, von deren Zinſen alljährlich zunächſt zwei verarmten oder durch Krankheit er⸗ werbsunfähig gewordenen Charlottenburger Bürgern eine Unterſtützung von je 120 bis 150 ℳ gewährt werden ſoll, während der Reſt der Zinſen jährlich für Kinder unbemittelter in Charlottenburg wohnhafter Eltern zu Schulunterricht oder Anſchaffung von nöthigen Schulbüchern verwendet werden ſoll. Die Abrechnung mit dem Teſtamentsvollſtrecker iſt noch nicht erledigt. Es werden etwa 7000 ℳ als Erbſchaftsſumme verbleiben.