—. 248 — ſchlußleitungen aus dem Abzweigkaſten dient. Auf dem oberen Rande des Kaſtens ruht die Abdeckung, welche je nach den örtlichen Verhältniſſen als Monierplatte, Monierplatte mit Asphaltbelag, Moniermoſaikplatte oder Granitplatte (Figur 7a—4 Anlage 1)“) vorgeſehen iſt. Die Abdeckung iſt mit einem Schraubenbolzen mit Unterlegſcheibe verſehen, in welchen ein Schlüſſel zum Abheben der Platte bequem eingeſetzt werden kann. Dadurch, daß der Kaſtenrand mit einer Rinne und trichterförmigen Auslaßöffnungen verſehen iſt, wird das Eindringen von Tagswaſſer trotz der einfachen Abdeckung wirkſam verhindert. Da wo aus irgend einer Veranlaſſung der Einbau von Monierkäſten in die Bürger⸗ ſteige nicht angängig ſein oder von den zuſtändigen Stellen nicht geſtattet werden ſollte, können eiſerne Abzweigkäſten derſelben Abmeſſungen und von den in der Anlage 2) darge⸗ ſtellten Bauarten verwendet werden. Die Abzweigkäſten werden mit feſtem oder loſem Boden hergeſtellt. Können bei der Neuanlage die Vertheilungskanäle mit 50 em Unterkante eingebaut werden, dann werden Käſten mit feſtem Boden benutzt. Müſſen jedoch die Vertheilungskanäle ausnahmsweiſe (3. B. bei Straßenkreuzungen) tiefer eingebettet werden, ſo gelangen Käſten mit loſem Boden zur Verwendung. Die Höhenunterſchiede werden alsdann durch Aufmauerung zwiſchen Boden⸗ und Kaſtenrahmen ausgeglichen. Erfolgt der Aufbau auf vorhandene oder neue Haupt⸗ kanäle nach dem Plattenſyſtem, ſo kann der Boden überhaupt fortgelaſſen werden, weil in dieſem Falle die oberſte Kanalplatte als Boden dient. Etwaige Abgleichungen in der Höhe oder Breite werden mit Beton oder Ziegelmauerwerk bewirkt. Die Käſten mit loſem Boden werden ferner auch dann benutzt, wenn aus Anlaß von Erweiterungen in vorhandene, ſchon mit Kabeln belegte Kanäle neue Käſten eingebaut, oder ſchadhafte Käſten ausgewechſelt werden müſſen. Vertheilung der Kabel. In die Hauptkanäle werden wie bisher nur 224⸗ oder 112⸗paarige Kabel ein⸗ gezogen, während als Anſchlußkabel 7, 14, 28⸗ oder auch 56⸗paarige, papieriſolirte, un⸗ bewehrte Kabel zur Verwendung gelangen. Die Anſchlußkabel werden, ſoweit angängig, unmittelbar in die einzelnen Grundſtücke eingeführt, oder es werden, entſprechend der Zahl der auf den einzelnen Grundſtücken vorhandenen Sprechſtellen 7⸗ oder t4⸗paarige Kabel mittelſt Bleimuffen von den ſtärkeren Vertheilungskabeln in die Abzweigkäſten abgezweigt. Wegen der geringen Abmeſſungen der Abzweigkäſten kann die Herſtellung der Löthſtellen nicht innerhalb derſelben erfolgen, ſie muß vielmehr außerhalb derſelben vorgenommen werden. Zu dieſem Zwecke wird von den zu verbindenden Kabeln ein entſprechender Vorrath in Form eines Ringes in den Vertheilungskaſten eingelegt und dieſer Vorrath ſo bemeſſen, daß er auch nach Fertigſtellung der Löthſtelle mit der Muffe in dem Kaften untergebracht werden kann. Beim Anfertigen der Löthſtelle werden die Vorrathsringe zu Tage gehoben, mit einander verbunden und ſodann wieder in den Vertheilungskaſten hineingelegt. (Figur 6, Blatt 1).) Nach den angeſtellten Verſuchen geſtaltet ſich dies Verfahren bei den 7, 14⸗ und 28⸗paarigen Kabeln ſehr leicht und kann bei einiger Vorſicht auch bei den 56⸗paarigen Kabeln angewendet werden. Indeſſen iſt es vortheilhafter, in den ſeltenen Fällen, in welchen Löthſtellen in letztbezeichneten Kabeln hergeſtellt werden müſſen, kleine gemauerte Brunnen, welche etwas größere Abmeſſungen wie die Abzweigkäſten erhalten, in den Vertheilungskanal einzuſchalten. Die lichte Weite der Vertheilungskanäle von 100 mm reicht, wie durch Verſuche feſtgeſtellt iſt, zur Unterbringung von 112 bis 168 Aderpaaren, gleichgiltig, auf wieviel Kabel dieſe Adern vertheilt ſind, ſtets aus. Das Einziehen der Vertheilungskabel geht mit der Hand oder einer Seilchenwinde ſehr leicht vor ſich, jedenfalls iſt aber ſelbſt für die 56⸗paarigen Kabel, oder wenn mehrere Kabel gleichzeitig eingezogen werden ſollen, eine leichte Bauwinde unter allen Umſtänden ausreichend. Müſſen Vertheilungskabel durch Hauptbrunnen, in welche beim gemeinſamen Aufbau die Vertheilungskanäle in der Regel einmünden, hindurchgeführt werden, ſo ſind ſie zum Schutz gegen Beſchädigungen, beim Einziehen von Hauptkabeln, Arbeiten an den Löthſtellen pp. in der Höhe der Mündung der Vertheilungskanäle am Mauerwerk der Brunnen entlang zu führen und durch Schutz⸗ bleche zu ſichern. Um eine ſpätere Vermehrung der Anſchlußleitungen ſicher zu ſtellen, dürfen die , von vornherein nicht bis zur Grenze ihrer Aufnahmefähigeit belaſtet werden. Sind daher nach einer Richtung hin größere Adermengen zu vertheilen, als in einem Vertheilungskanal mit 2 Oeffnungen bequem untergebracht werden können, ſo iſt das Hauptkanalnetz nach dieſer Richtung hin zu verlängern. Durchgängig iſt der Grundſatz feſt⸗ zuhalten, daß Hauptkabel nur in Hauptkanäle, Vertheilungskabel nur in Vertheilungskanäle eingezogen werden, daß letztere höchſtens 2 Rohre erhalten und daß jedes Rohr nur mit 112 Doppeladern belegt wird. Bei der Neuanlage wird von vornherein vor jedes bebaute Grundſtück ein Abzweig⸗ kaſten in den Vertheilungskanal eingebaut. Die hierdurch erwachſenden geringen Mehrkoſten werden reichlich durch Vermeiden ſpäterer koſtſpieliger Straßenanforuche aus Anlaß von Erweiterungen aufgehoben. Es iſt aber nicht erforderlich, bei der erſten Anlage in jedes Grundſtück auch ein beſonderes Vertheilungskabel einzuführen. Sind nur ein oder zwei Sprechſtellen vorhanden und liegen die Verhältniſſe ſo, daß eine erhebliche Vermehrung der ) Nicht abgedruckt.