— 2514 — blocks I und II je ein Hauptvertheiler, in den Blocks 11I und IV je zwei Hauptvertheiler zur Aufſtellung. Im Block 4 werden die Hauptvertheiler mit Rückſicht auf die bereits vor⸗ handene Einführung beider auf dem Grundſtück, wo ſich die Hochführung befindet, unterge⸗ bracht. Das beſtehende Hauptkabelnetz wird, da Hauptkabel nur in Hauptkanäle eingezogen werden ſollen, bis zu den neuen Hauptvertheilern bz. bis zu den vor den betreffenden Grund⸗ ſtücken zu errichtenden Brunnen d, e, und g ausgebaut. Anſchließend an den vorhandenen Brunnen a des mit 6 Oeffnungen nach dem Kabelhochführungspunkt im Block IV führenden Hauptkanals wird ein Cementkanal mit 3 Oeffnungen bis zum Brunnen t und weiter bis zum Brunnen g verlegt. Ein zweiter, ebenfalls vom Brunnen a ausgehender Cementkanal zu 4 Oeffnungen geht bis zum Brunnen a, theilt ſich daſelbſt und geht mit je 2 Oeffnungen nach dem Brunnen d und e weiter. Die Benutzung einer freien Oeffnung der vorhandenen Kanalſtrecke a bis b als Zuführung zum Brunnen e iſt nicht angängig, vielmehr iſt die Herſtellung der neuen Kanal⸗ ſtrecke von « nach e erforderlich, da die örtlichen Verhältniſſe eine Verbindung der Brunnen b und e nicht geſtatten. Von den Brunnen b, d, e, f und g gehen die Vertheilungskanäle aus, welche die einzelnen Häuſerblocks umgeben. Vor den einzelnen Grundſtücken und an den Eckpunkten ſind Abzweigkäſten in die Vertheilungskanäle eingebaut. Von den urſprünglich nach dem Kabelhochführungspunkt im Block IV führenden drei 224⸗paarigen Kabeln bleibt nur das eine liegen, während von den beiden andern die Längen zwiſchen den Brunnen a und b herausgenommen werden. Das liegenbleibende Kabel wird mit je 112 Doppeladern in die beiden Hauptvertheiler im Block IV geführt. Die heraus⸗ genommenen Längen der beiden 224⸗paarigen Kabel werden in die Rohrſtränge zwiſchen den Brunnen a und « bezw. den Brunnen a und k eingezogen und in den Brunnen « und f in je 2 112⸗paarige Kabel getheilt. Die 112⸗paarigen Kabel gehen unmittelbar bis zu den bei d, e, f und g aufgeſtellten Hauptvertheilern. Die weitere Vertheilung von den Haupwertheilern ab erfolgt unterirdiſch mit Aus⸗ nahme von 56 Doppelleitungen im Block I1v, welche unter Benutzung der vorhandenen Hoch⸗ führung von einem der beiden daſelbſt aufgeſtellten Hauptvertheiler nach dem Theil des Blocks IV geführt werden, für welchen ſich der örtlichen Verhältniſſe halber die unterirdiſche Vertheilung nicht eignet. Eine ſchematiſche Darſtellung der unterirdiſchen Vertheilung der Anſchlußleitungen ſowie der Bemeſſung der Vorrathsadern für den Block 1 iſt in Blatt 9 gegeben.“) Vom Hauptvertheiler werden 7⸗, 14⸗ oder 28⸗paarige Kabel bis in die einzelnen Grundſtücke geführt. Die fünf Sprechſtellen des Grundſtücks, auf welchem der Hauptvertheiler aufgeſtellt iſt, werden durch ein 7⸗paariges Kabel, von dem 2 Doppeladern als Vorrath liegen bleiben, an den Hauptvertheiler angeſchloſſen. Für das weſtliche Nachbargrundſtück mit 9 Sprechſtellen wird vom Hauptvertheiler ein 14⸗paariges Kabel zugeführt, und bleiben hier 5 Doppeladern als Vorrath. Das folgende Grundſtück mit 6 Anſchlüſſen erhält ein ebenfalls vom Hauptvertheiler ausgehendes 7⸗paariges Kabel. Die Einführungskabel für die nächſten Grundſtücke werden nicht einzeln vom Hauptvertheiler zugeführt, ſondern ein vom Hauptver⸗ theiler kommendes 28⸗paariges Kabel wird im Vertheilungskaſten des erſten dieſer Grundſtücke in ein 14⸗paariges und zwei 7⸗paarige Kabel getheilt und dieſe dann in der eben beſchriebenen Weiſe je nach Bedarf in die einzelnen Grundſtücke eingeführt. Abweichend hat jedoch das eine Grundſtück mit nur 2 Sprechſtellen kein beſonderes Einführungskabel erhalten; die beiden Sprechſtellen ſind vielmehr mittelſt iſolirter, an der gemeinſamen Hoffront entlang geführter Dräthe an den Einzelvertheiler des Nachbargrundſtücks angeſchloſſen worden. Ein zweites in derſelben Richtung verlaufendes, ebenſo wie die in nördlicher Richtung gehenden Kabel werden in ganz derſelben Weiſe vertheilt. Für Block I mit etwa 100 Sprechſtellen gelangen im ganzen 2 7 4 14 5 28 gleich 168 Doppeladern zur Vertheilung, während vom Vermittlungsamt unabhängig von der Zahl der Vorrathsadern in den Vertheilungskabeln entſprechend der Zahl der Sprechſtelle nur 112 Doppeladern zugeführt werden. Im Hauptvertheiler werden die Adern der Ver⸗ theilungskabel ſämmtlich eingeklemmt, aber nur die Betriebsadern werden nach dem Vermittlungs⸗ amte durch verbunden, die Vorratsadern bleiben an den Klemmen des Hauptvertheilers iſolirt liegen. Hilfskonſtruktionen. Die von der bisherigen völlig abweichende, unterirdiſche Führungsweiſe der Anſchluß⸗ leitungen hat die Konſtruktion einer Reihe von Hilfsapparaten erforderlich gemacht, welche im Nachſtehenden kurz beſchrieben ſind. Zum Einbringen des Zugſeils in mit Kabeln ſchon belegte Vertheilungskanäle kann das für die Hauptkanäle gebräuchliche bewegliche Schiebegeſtänge nicht benutzt werden, es iſt vielmehr ein nach Figur 4 Blatt 6) angeordnetes ſtarres Schiebegeſtänge erforderlich. Die Herſtellung der zahlreichen Verbindungs⸗ und Abzweigſtellen in den Vertheilungs⸗ kabeln erfolgt mittelſt der in den Anlagen 10 und 11) dargeſtellten, aus zwei flaſchenförmigen Hälften beſtehenden Bleimuffen. Ueber die zu verbindenden Kabelenden wird je eine Muffen⸗ hälfte geführt, worauf die Kupferleiter der Kabel mit einander verbunden werden. Sodann ) Nicht abgedruckt.