— 252 — werden die Muffenhälften über die Verbindungsſtelle ineinander geſchoben und unter ſich ſowie mit den Bleimänteln verlöthet. Muffen gleicher Konſtruktion können auch für in Kanälen untergebrachten Hauptkabel Verwendung finden. Für Erdkabel werden die in den Anlagen 12 und 13˙) dargeſtellten Verbindungs⸗ und Uebergangsmuffen benutzt. Die Kon⸗ ſtruktion und das Aufbringen der Bleiverbindungsmuffen für einpaarige Fernſprechkabel iſt aus Figur 3 Anlage 6“) zu erſehen. Da ferner die Vertheilungskabel nicht in vorher feſtgeſtellten Einzellängen gefertigt werden können, ſondern erſt auf der Bauſtrecke von größeren Fabrikationslängen ugeſcnmten werden müſſen, ſo iſt es erforderlich, die verlegten Kabelenden zum Schutz gegen das Ein⸗ dringen von Feuchtigkeit ſogleich abzuſchließen. Die hierzu dienenden Bleikappen (Figur 1 Blatt 6).) werden über die Kabelenden geführt und je nach Erforderniß mit Iſolirmaſſe ausgegoſſen oder auf dem Bleimantel des Kabels verlöthet. In Figur 5 Blatt 6“) ſind zum Bedecken der unbewehrten Kabel dienende Schutz⸗ bleche dargeſtellt, dieſelben laſſen ſich leicht an jeder Mauer befeſtigen und bieten ausreichenden Schutz gegen fahrläſſige und muthwillige Beſchädigungen. Sämmtliche in Vorſtehendem aufgeführten Konſtruktionen ſind den jetzt gebräuchlichen Kabeltypen mit durch ſieben theilbaren Adermengen angepaßt. Bei der etwaigen Einführung von Kabeltypen, deren Adernzahl nach dem Dezimalſyſtem theilbar iſt, ſind die Konſtruktionen ohne weſentliche Aenderungen auch für dieſes Syſtem verwendbar. Soll mit der weiteren Einführung der rein unterirdiſchen Vertheilung der Anſchluß⸗ leitungen vorgegangen werden, ſo iſt es unerläßlich, bei den künftigen Erweiterungsbauten jetzt ſchon auf die ſpätere unterirdiſche Führung Bedacht zu nehmen, insbeſondere empfiehlt es ſich, zur Erſparung ſpäterer erheblicher Koſten bei der Herſtellung neuer Hauptkanäle gleich Vertheilungskanäle und Abzweigkäſten miteinzubauen ſowie von der Einrichtung großer Auf⸗ führungspunkte abzuſehen, und nur noch ſolche zu 56 und 112 Doppelleitungen unter Ver⸗ wendung der oben beſchriebenen Uebergangs⸗Endverſchlüſſe herzuſtellen. Es iſt alsdann auch die Anmiethung beſonderer Bodenräume zur Aufſtellung von Endverſchlüſſen pp. nicht mehr erforderlich. Letztere ſind vielmehr als zu den für die Herſtellung und den weiteren Ausbau der Fernſprechnetze erforderlichen Vorrichtungen gehörig anzuſehen, deren Aufſtellung von dem Beſitzer eines jeden Grundſtücks, in welchem Fernſprechanſchlüſſe einzurichten ſind, miethefrei zu geſtatten iſt. *) Nicht abgedruckt.