— 262 — 5. Mitwirkung bei der Thätigkeit des freiwilligen Erziehungsbeiraths. § 44. Als freiwilliger Erziehungsbeirath der öffentlichen Waiſenpflege treten zur ſittlichen und wirthſchaftlichen Förderung der Waiſen in den auf ihren Austritt aus der Schule fol⸗ genden Jahren den Waiſenräthen und Waiſenpflegerinnen freiwillige Helfer, Männer und Frauen, als Pfleger und Pflegerinnen und als fachmänniſche Beiſtände zur Seite. Als Waiſen gelten dabei ſolche Kinder, die entweder den Vater oder beide Eltern verloren haben oder außer der Ehe geboren oder dauernd von dem Vater oder beiden Eltern verlaſſen ſind. Waiſen, bei denen nach dem Gutachten des Leiters der Schule ein Eingreifen des freiwilllgen Erziehungsbeiraths nicht erforderlich iſt, werden dem zuſtändigen Waiſenrath über⸗ wieſen, der ſie beſonders zu überwachen und, wenn die Ueberweiſung an einen Pfleger oder eine Pflegerin geboten oder wünſchenswerth erſcheint, Anzeige zu erſtatten hat. Für die übrigen die Schule verlaſſenden Waiſen werden Pfleger und Pflegerinnen beſtellt, für deren Fürſorgethätigkeit ein von der Schule ausgefüllter Fragebogen die Grund⸗ lage bildet. Das Nähere, insbeſondere auch über die Mitwirkung der Waiſenräthe und Waiſen⸗ pflegerinnen bei der Thätigkeit des freiwilligen Erziehungsbeiraths, ergeben deſſen Satzungen. Charlottenburg, den 5. September 1901. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. Anlage 1 (gelbe Karte 4). Vorderſeite. Gemeindewaiſenrath ] Name: — Mündelkarte Charlottenburg. Krüger für eheliche Kinder. Vater: Schneidermeister August Krüger geſtorben am 12. 2. 1900. Mutter: Marie geb. Krause, seit 2. 3. 01 geſtorben am ——— —— verheirathet mit Schlossermeister Max Schultze. Jahr, in welchem Nr. Namen der Mündel Beruf Gehcck die Bormundſchaft tag Jahr endigt 1 J August, Paul Schueider 2./3. 1881 1902 7 2 J Karl, Friedrich Schlosser 4./6. 1883 1904 (verzogen) 3 Marie, Anna Näherin 5./2. 1885 1906 4 Friedrich Schlosserlehrling 8./7. 1886 1907 5 Wilhelm e re erer- rrne, 2 /0. 1888 1909 6 Cors, Auguste,, 1. 4 44. 10./2. 1893 1914 Religion: evangelisch. Vormund: Schneidermeister Karl Horn, Wallstr. 17. Gegenvormund: Kaufmann Theodor Bartels, Bismarckstr. 83. Beiſtand: . e Pfteger: , , ,, , Bei jedem Umzug von Mündeln in einen anderen Bezirk oder in eine andere Gemeinde iſt dieſe Karte unter Mittheilung der neuen Wohnung dem Büreau der Armen⸗Direktion zu überſenden. Rückſeite. Datum Wohnung bei wem? Waiſenrathsbezirk 1./4 00. Wallstr. 12. beim Stiefvater Schultze. Innstdt 3. 10./5. 00. August gestorben. — — 1%4. 01. Karl verzogen nach Schlüterstr. 17 IV] bei Jaenicke. Hochschlv. 51 auf bes. Karte 1./4. 01. Friedrich nach Krummestr. 3. Schlossermstr. Krause Innstdt 4. ] übertrg. Reviſtonen durch den Waiſenrath. Datum Ergebniß Datum Ergebniß Datum Ergebniß 4./4. 00. Die Wohnung zu eng für 15./11. 00. Clara ist am Scharlach er⸗ 8 Personen; August lungen⸗ Krankt, Leberführung ins leidend. Krankenhaus veranlasst. 15./5. (0. Die Mutter klagt über das 10/2. 01. in Ordnung, alle gesund. Benehmen Karls, der wegen ] 10/. 01. zu Haus nur noch 2 Töchter Körperverletzung bestraft ist. und Wilhelm. 10./. 00. Friedrich soll demnächst in die Lehre. Bemerkungen: (Ict Vermögen vorhanden? Leumund? Umſtände, die eine beſondere Beauffichtigung bedingen.) 4./4. 01. Jedes Kind hat als väterliches Erbtheil ein Sparkassenbuch von 230 ℳ. August lungenleidend. Karl mehrfach bestraft. Clara schwächlich. 15./5. Der Stiefvater soll trinken und die Frau misshandeln. Amtsgericht Charlottenhurg. Aktenzeichen 12 K. 185/00.