— 7 — 3. Denkmäler, Denkwürdigkeiten und Ehrungen. 2) Kaiſer Friedrich⸗Denkmal: An dem engeren Wettbewerb zur Anfertigung eines Entwurfs für das Kaiſer Friedrich⸗Denkmal waren die Bildhauer Tuaillon in Rom, Uphues, Manzel und Brütt in Berlin beteiligt. Die von dieſen Künſtlern vorgelegten Ent⸗ würfe waren in der Turnhalle der Oberrealſchule öffentlich ausgeſtellt. Von der Deputation für die Errichtung eines Kaiſer Friedrich⸗Denkmals wurde der vom Profeſſor Uphues ange⸗ fertigte Entwurf als der geeignetſte zur Ausführung ausgewählt. Der Entwurf wurde von“ Sr. Majeſtät dem Kaiſer genehmigt. Auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 29. 5./18. 6. 1902 iſt mit Profeſſor Uphues der im Anhang abgedruckte Vertrag abgeſchloſſen worden. b) Profeſſor Dr. Mommſen, Ehrenbürger der Stadt Charlottenburg, überwies aus dem ihm im Jahre 1902 zugefallenen Nobel⸗Preiſe der Stadt eine Schenkung von 4000 ℳ für ſtädtiſche Bibliothekzwecke, und zwar je 1000 ℳ für die Bibliotheken der drei höheren ſtädtiſchen Lehranſtalten (Gymnaſium, Kaiſer Friedrich⸗Schule und Realgymnaſium) und die gleiche Summe der Voltsbibliothek und Leſehalle. 20 c) Aus Anlaß der im Ottober 1902 erfolgten Überſiedelung der Königlichen aka⸗ demiſchen Hochſchule für die bildenden Künſte zu Berlin nebſt den mit ihr verbundenen Meiſterateliers und der Königlichen akademiſchen Hochſchule für Muſik zu Berlin nebſt den mit ihr verbundenen Meiſterſchulen in die im Gemeindegebiet der Stadt Charlottenburg an der Hardenberg⸗ und Faſanenſtraße belegenen Neubauten haben die ſtädtiſchen Körperſchaften aus der ſie mit Dank erfüllendem Erkenntnis, daß durch den Einzug der beiden Hochſchulen mit ihren Meiſterateliers und Meiſterſchulen nicht nur das geiſtige Leben Charlottenburgs einen neuen, idealen Inhalt gewinnt, ſondern auch die wirtſchaftliche Entwickelung der Stadt günſtig beeinflußt werden wird, zur bleibenden Erinnerung an dieſen Einzug durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 16 /22. 10. 1902 der Königlichen Akademie der Künſte zu Berlin den Betrag von 30 000 — dreißigtauſend — Mark ſchenkungsweiſe unter folgenden Beſtimmungen übereignet: 1. Das übereignete Kapital iſt nach dem Ermeſſen des Senats der Akademie der Künſte zinsbar anzulegen, 2. die Zinſen des Kapitals müſſen verwendet werden: a) zur Hälfte zu Gunſten von Schülern oder Schülerinnen der akademiſchen Hochſchule für die bildenden Künſte in Charlottenburg oder der mit dieſer zu⸗ ſammenhängenden Meiſterateliers, b) zur anderen Hälfte zu Gunſten von Schülern oder Schülerinnen der akade⸗ miſchen Hochſchule für Mufik in Charlottenburg oder der mit dieſer zuſammen⸗ hängenden Meiſterſchulen, und zwar in beiden Fällen entweder zu allgemeinen Unterſtützungen an Be⸗ dürftige oder zu Reiſeſtipendien oder Preiſen oder anderen Auszeichnungen für hervorragende Leiſtungen nach dem freien Ermeſſen des Senats der Akademie der Künſte. 3. Außer den Schülern, die den genannten Hochſchulen oder ihren Meiſterateliers oder Meiſterſchulen angehören, können nach dem Ermeſſen des Senats auch ſolche Perſonen bedacht werden, die den erwähnten Anſtalten als Schüler früher angehört haben, wenn ſeit dem Verlaſſen. der Anſtalt und dem Zeitpunkt der Beſchlußfaſſung über die Zuwendung nicht mehr als zwei Jahre verfloſſen ſind. 4. Beſchickung von Kongreſſen und Ausſtellungen. Die Stadtgemeinde war 1902 bei folgenden Kongreſſen vertreten: 1. Deutſcher Städtetag in Berlin im Mai 1902. 2. XI. Konferenz der Zentralſtelle für Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtungen in Hamburg im Mai 1902. 3. Brandenburgiſcher Städtetag in Guben im Juni 1902. 4. 27. Verſammlung des Deutſchen Vereins für öffentliche Geſundheitspflege in München im September 1902. 5. IX. Informationsreiſe der Zentralſtelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen von Bielefeld nach Eſſen, Newiges, Elberfeld, Remſcheid, Neuß, Leverkuſen, Köln, München⸗ Gladbach und Düſſeldorf im September 1902. 6. I. Kongreß der Deutſchen Geſellſchaft zur Bekämpfung der Geſchlechtskrankheiten in Frankfurt a. M. im März 1903. 7. Verhandlungen des Deutſchen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit in Colmar i. E. im September 1903. Zum Studium der Induſtrie⸗ und Gewerbeausſtellung in Düſſeldorf im Sommer 1902 wurden der Direktor und 2 Lehrer der ſtädtiſchen Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule ſowie 2 Werkmeiſter und 2 gewerbliche Arbeiter hieſiger Fabriken pp. entſendet. Dem Direktor ſowie den beiden Werkmeiſtern und den beiden Arbeitern ſind zu dieſem Zweck Staatsbeihilfen gewährt worden; die beiden Lehrer haben die Reiſe auf ſtädtiſche Koſten ausgeführt.