— 368 — Bürgerſteigen 630 024,00 qm. 171 250 qm Fahrdämme und 66 228,10 am Bürgerſteige wurden wöchentlich 3 bezw. 1 mal gereinigt. Hierzu gehören die chauſſierten Straßenteile und die Straßen auf Weſtend, die ohne Zuhilfenahme von Kehrmaſchinen gereinigt wurden. Die abgezogene Schlicke verwendet das Tiefbauamt zur Befeſtigung von Bürgerſteigen. Vom 1. Auguſt ab wurden die Pflaſter⸗ und Aſphaltbezirke vereinigt und den ein⸗ zelnen Arbeitern beſtimmte Bezirke zur Reinhaltung überwieſen. Dieſe Anordnung ermög⸗ lichte, daß die Straßen täglich 1—3 mal gereinigt werden konnten. Ferner wurde zur be⸗ ſchleunigten Abfuhr des Kehrichts das Zuſammenkarren desſelben in größere Haufen ange⸗ ordnet. Mit den Dammflächen wurden gleichzeitig die Promenaden und die Bürgerſteige gereinigt und vom Hundeſchmutz und Papierreſten geſäubert. Für die verkehrsreichen Straßen waren außerdem von jeder Kolonne einzelne Arbeiter zur beſonderen Beſeitigung des Unrats von den Bürgerſteigen beſtimmt. Dieſen Arbeitern liegt gleichzeitig die Reinigung der Wochenmärkte ob. Die Reinigung der Promenaden und Bacgaſteige erfolgt im Sommer ſtädtiſcherſeits, während die Reinigung der Bürgerſteige von Eis und Schnee, ſowie das Be⸗ ſtreuen mit abſtumpfendem Material bei Glätte auf Grund der Polizeiverordnung vom 29. September 1877 und vom 31. Oktober 1902 (§ 118) in der Zeit von morgens 7 bis abends 8 Uhr den Grundſtücksbeſitzern obliegt. Die Reinigung der Bürgerfteige vor den ſtädtiſchen Grundſtücken von Schnee und Eis, ſowie das Beſtrenen mit abſtumpfendem Material gemäß der Polizeiverordnung vom 29 September 1877 wurde in dieſem Winter zum erſtenmal, ſoweit es angängig war, denjenigen Verwaltungsſtellen übertragen, welchen die betr. Grundſtücke zur Benutzung überwieſen ſind Dieſes Verfahren hat ſich gut bewährt, denn es war bisher trotz der im weiteſten Maße getroffenen Vorkehrungen, nicht möglich, die Bürgerſteige durch die Straßenreinigung in der vorgeſchriebenen Friſt ordnungsmäßig reinigen zu laſſen, da es meiſtens an der nötigen Arbeiterzahl mangelte und die ſtändigen Arbeiter in erſter Linie zur Reinigung und Beſtreuung der Anberge und Brücken in den Straßen verwendet werden mußten. Für die Reinigung, welche den Schuldienern und Hauswarten übertragen war, wurde eine feſte Vergütung von 20 Pf. für den Quadratmeter gezahlt. Nur wenige, meiſt vor den unbebauten Grundſtücken belegene Bürgerſteigflächen verblieben der Straßenreinigung zur Säuberung. Die Koſten für dieſe Bürgerſteigreinigung betrugen zu⸗ ſammen 1608,60 ℳ An Aſphaltpflaſter ſind 41 238,09 am hinzugetreten, ſodaß am Jahresſchluſſe 399 567,89 qm mit Aſphaltpflaſter verſehene Dammflächen vorhanden waren. Die Reinigung des Aſphaltpflaſters erfordert beſondere Sorgfalt Vor allem iſt es notwendig, den die Fahrbahn ſchlüpfrig machenden Pferdedung ſchnell und ſorgfältig zu be⸗ ſeitigen. Bei leichtem Froſtwetter wird es häufig notwendig, daß das gewaſchene oder an⸗ gefeuchtete Aſphaltpflaſter mit Kies beſtreut wird. Die Beſtreuung des Aſphaltpflaſters, der Brücken und anſteigenden Straßenteile bei eintretender Winterglätte wurde am Tage durch die Aſphaltarbeiter und des Nachts durch die Baggerer bewirkt. Um eine Verſchlammung der Straßen und ein Stürzen der Pferde möglichſt zu verhüten, ſoll künftig grobkörniger Kies verwendet werden. Ein ſolcher Verſuch hat im Winter bereits ſtattgefunden und ein günſtiges Ergebnis gehabt. In der Einrichtung der Straßenreinigungsverwaltung hat ſich gegen das Vorjahr nichts geändert. Das Betriebsperſonal beſtand aus einem Inſpektor, drei Aufſehern und zwei Hilfsaufſehern. An Stelle des am 17. Februar 1902 verſtorbenen Aufſehers Bagins wurde der bisherige Magiſtratsbote Bartholz als Straßenreinigungsaufſeher angeſtellt. Für den mit dem 2. Jannar 1903 als Büreaugehilfe verſetzten Straßenreinigungsaufſeher Galle wurde der Magiſtratsbote Drägeſtein zunächſt auf Probe einberufen. Das Arbeiterperſonal ſetzte ſich am Schluſſe des Berichtsjahres aus 9 Kolonnen⸗ führern, 98 Arbeitern, 16 Arbeitsburſchen und 4 Hilfsarbeitern für 4 unbeſetzte Stellen zu⸗ ſammen. Zur Bedienung der Hydranten bei Entnahme von Waſſer zu Beſprengungszwecken wurden bis zum 15. Auguſt 15 und vom 16. Auguſt bis 30. September 14 Arbeiter aus der Zahl der ſtändigen Arbeiter entnommen; für dieſe 15 bezw 14 Arbeiter wurden 10 bezw. 9 Hilfsarbeiter eingeſtellt. Bei Erkrankungen von längerer Dauer wurde für je 2 kranke Arbeiter ein Hilfs⸗ arbeiter gegen einen Stundenlohn von 30 Pf. und tägliche Kündigung eingeſtellt. Zur Löhnung waren im Stadthaushaltsplan 146377,50 ℳ vorgeſehen. Von dieſem Betrage konnten 2375,39 ℳ infolge Erkrankungen von Arbeitern und die hierdurch bedingte Wenigerausgabe an Löhnen erſpart werden. Die Jahreslohnſätze des Arbeiterperſonals betrugen am Schluſſe des Berichtsjahres: 1 Hilfsaufſeher 1560 ℳ, 1 Hilfsaufſeher 1488 ℳ, 4 Kolonnenführer je 1380 ℳ, 3 Kolon⸗ nenführer je 1320 ℳ, 2 Kolonnenführer je 1260 ℳ, 39 Arbeiter je 1260 ℳ, 7 Arbeiter je 1200 ℳ, 13 Arbeiter je 1140 ℳ, 26 Arbeiter je 1080 ℳ, 13 Arbeiter je 1020 ℳ. und 16 Arbeitsburſchen täglich 1,75 ℳ. Die Hilfsarbeiter erhielten einen Stundenlohn in Höhe von 30 Pf. Sämtliche Arbeiter und Arbeitsburſchen der ſtädtiſchen Straßenreinigung er⸗ halten freie Dienſtbekleidung, ebenſo wird ihnen das Arbeitsgerät von der Verwaltung ge⸗ ſtellt. Die bisher verſuchsweiſe getragenen Pelerinen (waſſerdichte Umhänge) ſollen im nächſten Jahre endgültig eingeführt werden. Die Lohnzahlungen der ſtändigen Mannſchaft fanden am 15. und letzten eines jeden Monats, und wenn dieſe Tage auf einen Sonn⸗ oder Feſttag fielen, am vorhergehenden Tage ſtatt. Die Hilfsarbeiter wurden jeden Sonnabend gelöhnt.