— 64 — Dienſtunfähig gewordene Arbeiter erhalten, wenn dieſelben mindeſtens 10 Jahre ununterbrochen bei der Verwaltung beſchäftigt waren, beim Ausſcheiden aus dem Dienſt einen Ruhelohn nach Maßgabe der Grundſätze für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte vom 18. Juni 1900. Im Berichtsjahre iſt ein Arbeiter infolge eines Schlaganfalls verſtorben, entlaſſen wurden 3 Arbeiter und 4 Burſchen, neu eingeſtellt wurden 5 Arbeiter. Ferner wurden für erkrankte Arbeiter und für die zur Bedienung der Hydranten beſtimmten ſtändigen Ar⸗ beiter vorübergehend 18 Hilfsarbeiter eingeſtellt; von dieſen Hilfsarbeitern wurden ſpäter 5 als ſtändige Arbeiter übernommen, 5 wurden bis zum Schluſſe des Berichtsjahres als Hilfs⸗ arbeiter weiter beſchäftigt und der Reſt am Schluſſe der Sprengzeit entlaſſen. Die zum Hydrantendienſt bei den Sprengwagen beſtimmten Leute haben von 6 Uhr vormittags bis § Uhr nachmittags Dienſt; um ſie für den längeren Dienſt zu entſchädigen, iſt angeordnet, daß ſie an Regentagen keinen Dienſt haben. Durch dieſe Anordnung iſt ein guter Ausgleich herbeigeführt worden. In den Sommermonaten regelte ſich der Dienſt der Aufſeher, Hilfsaufſeher, Kolonnenführer, Arbeiter, Arbeitsburſchen und Hilfsarbeiter wie folgt: 4. Wochentags. 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends mit folgenden Ruhepauſen: 8 bis ¼ 9 Uhr vormittags Frühſtück, 12—2 Uhr Mittag, 4— ½ 5 Uhr Veſper B. Sonntags. 6—12 Uhr vormittags, Frühſtuckspauſe von 8—8 7ũ? Uhr. Den Aufſehern und Hilfsaufſehern wird bis auf weiteres wöchentlich ⅝ freier Tag gewährt. In den Wintermonaten währte die Arbeitszeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit 9½ Stunde Frühſtücks⸗ und 1⅛ Stunde Mittagspauſe. Nach Möglichkeit werden die Arbeiter in der Nähe ihrer Wohnungen beſchäftigt. Alle 14 Tage erhalten Arbeiter und Burſchen einen freien Sonntag unter Belaſſung des Lohnes. 6 Die kleineren Ausbeſſerungen an den Geräten ſowie die Anfertigung der Sand⸗ käſten, der Anſtrich derſelben, der Karren und der Waſſertienen wird von der Verwaltung ſelbſt ausgeführt. 24 . Für ſämtliche Sandkäſten ſind im Berichtsjahre Deckel gefertigt. 12 Sandkäſten ſind probeweiſe mit einem Olanſtrich verſehen worden. Disziplinarbeſtrafungen des Perſonals. 2 f 2 2 Z]. 1 3 8128] 2 E 2 2 Art und Grund der Strafe E E 5 Art und Grund der Strafe 82 2 7 2 35 2 5 5 2 2 26% 1 Lohnabzug in Höhe von ¼ oder / 12 214 Leeit wegef 11 des Tagelohnes wegen: 0 a) Zuſpätkommens im Dienſt. 212 4 18 a) Zuſpätkommens im Dienſt 324 5 32 b) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt —] —, b) Neicht⸗Erſcheinens im Dienſt 11 — 1 () anderer Gründee. —1 3—1 3 c) anderer Gründe. 2 71 9 Zuſammen 1902 215, 4 21 1 Zuſammen 1902] 327 12 42 7 1901 J 228] 5f 35 % 1901] 1f17, 8] 26 — 1900 1— 415 19 * 1900 — 4] 22] 26 2 1899 J—] 238 40 1899 ]— 5] 53] 58 Strenger Verweis wegen: Lohnabzug in Höhe von ¾s bis a) . im Dieuſcſ 1— — — 2 Tagelohnen wegen: v) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt — — 5 5 5 E 3 a) Zuſpätkommens im Dienſ. e) anderer Gründe. ——— 2 21. 4 b uc Eeſchn⸗ im Dienſt.— — Zuſammen 1902 J— 2 2 4 c) anderer Grüundee — 40 1000 4 ; 11 Zuſammen 102 — — 1 7 — 1 2. 44 — 10 1899 — 127] 28 1990 — 4 15 10 „ 1899 — 5 11] 16 Alle Strafen: 2 a) Zuſpätkommens im Dienſt 536 9 50 p) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt — 11 — 1 4 ) anderer Gründe 2277:: — 71 91 16 Zuſammen 1902 544 18] 67 4 1901 351]/ 13 67 8 1900 —12 63 75 — 1899 —13 129 142