— 73. — IV. Auterricht und Zildung. 1. Das ſtädtiſche Schulweſen. Uber die Berechtigungen der Schulzeugniſſe der höheren Lehranſtalten, die im Vor⸗ jahre bezüglich des Realgymnaſiums und der Oberrealſchule weſentlich erweitert worden ſind, wurden wieder neue Beſtimm ungen erlaſſen. Die Reifezeugniſſe der deutſchen Gymnaſien und Realgymnaſien, der preußiſchen Oberrealſchulen, ſowie der als gleichberechtigt anerkannten höheren Lehranſtalten ſind nunmehr auch für den Offizier⸗ und den Seeofftzierberuf als Nachweis des erforderlichen Bildungsgrades gleichwertig und die Primanerzeugniſſe dieſer Anſtalten berechtigten zur Ablegung der Fähnrichs⸗ und Seekadetten⸗Eintrittsprüfung ſowie zur Landmeſſerprüfung. Sodann iſt eine wichtige Anderung in den Beſoldungsverhältniſſen unſerer Ober⸗ lehrer dadurch eingetreten, daß die auf eine Verkürzung der Dienſtzeit bis zur Erlangung des Höchſtgehalts und zugleich auf eine Gehaltsaufbeſſerung abzielenden Beſtimmungen des 5. Nachtrages zum Normaletat vom 4. Mai 1892 für unſere höheren Lehranſtalten mit Gültigkeit vom 1. April 1902 ab eingeführt worden ſind. Es beträgt nunmehr das Anfangsgehalt 2800 ℳ und das Höchſtgehalt 6100 ℳℳ, es ſteigt nach je 3 Jahren bis zum Dienſtalter von 12 Jahren um 600 ℳ., darauf bis zum Dienſtalter von 21 Jahren um 300 ℳd Die Oberlehrer erhalten außerdem 900 ℳ Wohnungsgeldzuſchuß, welcher bei der Penſionierung mit 660 ℳ in Anrechnung kommt. Das Schulgeld betrug 1902 in den Volksſchulklaſſen aller Anſtalten jährlich 100 ℳ, in den Klaſſen des Realgymnaſiums, der Kaiſer Friedrich⸗Schule und des Gymnaſiums 110 ℳ . In der Oberrealſchule wurden für die Klaſſen v1— UII jährlich 80 ℳ., in den Klaſſen 0II—01: 110 ℳ Schulgeld erhoben. Das Schulgeld der Realſchule betrug für alle Klaſſen: 80 ℳ jährlich. Bis zu 15% der Schüler von Serta aufwärts konnten Freiſchule erhalten, aus⸗ wärtige jedoch nur ganz ausnahmsweiſe. Das Nähere über die im Jahre 1902 gewährten Freiſchulſtellen ergibt die im Abſchnitt k Statiſtik aufgeſtellte Tabelle Nr. 1. Den katholiſchen Schülern wurde beſonderer Religionsunterricht durch den Erz⸗ prieſter Faber bezw. durch die Kapläne Tinſchert und Lichtenberg erteilt, den jüdiſchen Schülern unſerer höheren Lehranſtalten durch den Rabbiner Dr. Kroner. Für den Ankauf von Schulbüchern und ſonſtigen Unterrichtsgegenſtänden für unbe⸗ mittelte Schüler waren durch den Etat zur Verfügung geſtellt: dem Realgymnaſium 250 ℳ, der Oberrealſchule 250 ℳV, der Kaiſer Friedrich⸗Schule 100 ℳ, der Realſchule 100 ℳ und dem Gymnaſium 30 ℳ. In hochherziger Weiſe beſtimmte Profeſſor Mommſen, der Ehrenbürger unſerer Stadt, von dem ihm verliehenen Nobelpreiſe eine Summe von je 1000 ℳ für die Biblio⸗ theken unſerer drei höheren Lehranſtalten Gymnaſium, Kaiſer Friedrich⸗Schule und Real⸗ mnaſium. 44% Für die Schüler der oberen Klaſſen unſerer höheren Lehranſtalten wurden wie in frü⸗ heren Jahren im September 1902 und Februar und März 1903 von der Geſellſchaft Urania vereinbarungsgemäß Experimentalvorträge veranſtaltet. Das von der Stadtgemeinde geſtiftete Stipendium für ehemalige Schüler des Real⸗ gymnaſiums iſt dem stud. phil. Kannenberg, das für die Oberrealſchule dem stud. rer. ing. Paul und dem stud. phil. Pleus je zur Hälfte zuerkannt worden. a) Realgymnaſium. Das Lehrerkollegium des Realgymnaſiums, unſerer älteſten höheren Lehranſtalt, be⸗ ſtand aus 1 Direktor, 22 Oberlehrern, 3 wiſſenſchaftlichen Hilfslehrern, 1 Zeichenlehrer, 1 Hilfslehrer für den Zeichenunterricht, 1 Geſanglehrer, ſowie 6 Vorſchullehrern. Außerdem 10 15 Verwaltung einer Hilfslehrerſtelle der Lehrer Born von der Gemeindeſchule XVIII überwieſen. Zu Oſtern 1902 trat der Zeichenlehrer Rave als Hilfslehrer für den Zeichenunter⸗ richt ein. Zu Michaelis wurde dann der Oberlehrer Prang an die hieſige Oberrealſchule verſetzt. An ſeine Stelle trat der Oberlehrer Dr. Buſſe von derſelben Anſtalt. Ferner wurde Dr. Weichert als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer zum gleichen Termin dem Kollegium zugeteilt. Der Oberlehrer Dr. Buſſe und der Zeichenlehrer Rave haben die Anſtalt zum 1. April 1903 wieder verlaſſen, um an das in der Entwickelung begriffene Mealghaſem der Kolonie Grunewald überzugehen. Mit 7 1 des Winterhalbjahres wurde die Oſterabteilung der Unterſekunda in zwei geſonderte Cöten geteilt. Die Zahl der Klaſſen belief ſich ſeitdem auf 28. Das Zeugnis der 420 erhielten Michaelis 5, Oſtern 4 Oberprimaner. Für den Turnunterricht beſtanden bei 22 getrennt zu unterrichtenden Klaſſen 15 Turnabteilungen. Auf Grund ärztlichen Zeugniſſes waren im Sommer 59 (8,7 %) im Winter 80 (11,9 %) Schüler vom Turnunterricht befreit. —