— 110 — 3. Unfallverſicherung. a) Gewerbe⸗ und Banunfallverſicherung. Durch Vermittelung des Magiſtrats, als untere Verwaltungsbehörde, ſind im Be⸗ richtsjahre 1902 — 305 verſicherungspflichtige Betriebe in das Kataſter der Berufsgenoſſen⸗ ſchaften aufgenommen worden. Hiervon entfallen auf die Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft 73, die Berufsgenoſſenſchaften der Fleiſcherei 86, der Schmiede 31, für Holz⸗ bearbeitung 20, Bekleidung 4, Metallinduſtrie 2, Nahrungsmittel 3, Tiefbau 2, Töpferei 1, Schiff⸗ fahrt 9, chemiſche Induſtrie 4, Eiſen und Stahl 44, Feinmechanik 5, Fuhrwerk 9, Papier⸗ verarbeitung 2, Lagerei 5, Tabak 5. Von 24 (1901: 15, 1900: 14) Unfallverletzten ſind gegen die beabſichtigten Renten⸗ feſtſetzungen Einſprüche erhoben worden, und zwar in 3 Fällen gegen die Fuhrwerks⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft, in je 2 Fällen gegen die Nordöſtliche Eiſen⸗ und Stahl⸗, Töpferei⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft, Gas⸗ und Waſſerwerke, Straßen⸗ und Kleinbahn, in 10 Fällen gegen die Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft, und in je 1 Fall gegen die Fleiſcherei⸗, Nord⸗ deutſche Holz⸗Berufsgenoſſenſchaft, ſowie Berufsgenoſſenſchaft der chemiſchen Induſtrie. Rückſtändige Beiträge waren im Verwaltungszwangsverfahren in 602 (1901 — 513, 1900 — 649) Fällen einzuziehen. b) Unfallverſicherung für Land⸗ und Forſtwirtſchaft. Der Stadtkreis Charlottenburg gehört der Brandenburgiſchen landwirtſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft als Sektion vI an. Sektionsvorſtand iſt der Stadtausſchuß. Mit Be⸗ ginn des Berichtsjahres — Kalenderjahr 1902 — iſt für die genannte Genoſſenſchaft ein neues Statut in Gültigkeit getreten, welches bedeutende Abweichungen von den früheren Be⸗ ſtimmungen enthält. Ein großer Teil der früher vom Genoſſenſchaftsvorſtande wahrgenom⸗ menen Obliegenheiten, wie z. B. Feſtſtellung der Entſchädigungen, Veranlagung der Betriebe, Entſcheidungen über Einſprüche, Vertretung der Klagen vor den Schiedsgerichten uſw., iſt auf die Sektionsvorſtände übergegangen. Die Arbeitslaſt derſelben hat ſich dadurch ſehr er⸗ heblich vermehrt. Durch die neue Beſtimmung des Statuts, daß die Beiträge der Berufsgenoſſen durch Zuſchläge zur Grundſteuer aufgebracht werden, war die Anfertigung von einigen Hundert Auszügen aus der umfangreichen Grundſteuermutterrolle erforderlich, um die Unterlagen für das aufzuſtellende Unternehmerverzeichnis zu erhalten. Nachdem dasſelbe aufgeſtellt war, wurde es, wie vorgeſchrieben, öffentlich ausgelegt Einſprüche dagegen ſind nicht erhoben worden. Der Sektion gehören 141 Betriebe an (99 im Vorjahre). Im Berichtsjahre ſind 19 (im Vorjahre 10) Unfälle zur Anmeldung gekommen. Hiervon waren 2 Fälle ſehr ernſter Natur. Der eine Fall betraf einen Schenkelhalsbruch — durch Überfahren —, im anderen Falle handelte es ſich um Gelenktuberkuloſe, welche alle größeren Gelenke vernichtete. In dieſen beiden Fällen mußten höhere Renten dauernd be⸗ willigt werden. Die übrigen nur leichteren Fälle betrafen Quetſchungen, Zerrungen u. dgl. Dieſe Verletzten konnten innerhalb der erſten 13 Wochen als völlig geheilt ihre Arbeit wie⸗ der aufnehmen, ſo daß die Berufsgenoſſenſchaft nicht einzutreten brauchte. Das Grundſteuerſoll der Sektion beträgt 2175,67 ℳ. Unter Zugrundelegung dieſes Betrages waren an Beiträgen aufzubringen 1943,18 ℳ gegen 1493,46 ℳ. im Vorjahre Die nicht unerhebliche Steigerung der Umlagebeiträge iſt dadurch herbeigeführt, daß die Sektionen jetzt 75% der Laſten allein aufzubringen haben und nur 25% auf die Allge⸗ meinheit umgelegt werden, während früher 50 % von den Sektionen und 50% von der Ge⸗ ſamtgenoſſenſchaft getragen wurden. Auch die Anſammlung des geſetzlich vorgeſchriebenen Reſervefonds hat zur Erhöhung der Umlagebeiträge geführt Die Sektionsverwaltungskoſten ſind in dieſer Summe nicht enthalten, da die Ge⸗ hälter der Beamten ſowie die Miete für die Geſchäftsräume, die Heizungs⸗ und Beleuch⸗ tungskoſten uſw. von der Stadtgemeinde aus den allgemeinen Mitteln getragen werden. 4. Ruhelohn und Hinterbliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte und Verſicherung derſelben. An Ruhelohn ſind gezahlt worden 1308,95 ℳ gegen 1595,56 ℳ im Jahre 1901 und 125,83 ℳ im Jahre 1900). An Witwen⸗ und Waiſengeld wurden gezahlt: 527,80 gegen 490,28 ℳ und 184,14 ℳ in den beiden Vorjahren. Die Bewilligungen an die Ar⸗ beiter der Sonder⸗Verwaltungen und deren Hinterbliebenen ſind in dieſen Beträgen jedoch nicht enthalten. Über die Kranken⸗, Invaliden⸗ und Unfall⸗Verſicherung iſt folgende Tabelle zu vergleichen.