— 155 — kaniſche Speckſeite, 4 (2) Kammſtücke, 2 (2) amerikaniſche Schweinepökelzungen; wegen Septicämie (Blutfäule) ¾ Rind (1); wegen Gelbſucht 1 () Schwein; weil im Todes⸗ kampf (Agonie) geſchlachtet 2 (0) Kälber; wegen hochgradiger Abmagerung und Harn⸗ infektion des Blutes (Urämie) 1 (0) Hammel; wegen Aufblaſen (als ekelerregend) 1 (0) Rinderlunge, 4 (0) Kalbslungen: wegen Leberegel 1 (0) Hammelleber; wegen Akti⸗ nomykoſe (Strahlenpilzerkrankung) 2 (0) Rinderzungen; wegen ekelerregender Be⸗ ſchaffenheit 3 (6) Kalbsgeſchlinge. Die Notwendigkeit einer Nachunterſuchung kann nicht beſſer begründet werden als durch die vorſtehenden Zahlen. Teils um des eigenen Vorteils willen, teils aus Un⸗ kenntnis und Nachläſſigkeit werden nicht ſelten Teile kranker Tiere in den Handel gebracht, welche, da in den ſeltenſten Fällen der Käufer die krankhafte Beſchaffenheit erkennt oder zu erkennen vermag, auch gegeſſen werden. In der größten Mehrzahl der Fälle genügt die übliche Herrichtung durch Braten, Dämpfen uſw. nicht, um eine Gewähr für die ſichere Ab⸗ tötung des Krankheitsſtoffes zu haben, ſo bei Blutfäule, Fäulnis, bei Tuberkuloſe uſw.; in dieſen Fällen können durch den Genuß ſolcher Nahrungsmittel ſchwere Geſundheitsſchädi⸗ gungen entſtehen. Für eine Großſtadt mit ihren zahlreichen Zufahrtwegen für Lebensmittel iſt daher eine dauernde, energiſche Kontrolle unentbehrlich. Das Perſonal des ſtädtiſchen Fleiſch⸗ und Trichinenſchauamtes iſt im Berichtsjahre das gleiche geblieben, bauliche Veränderungen ſind nicht vorgekommen. Die Kontrole der Wochenmärkte fand auch im Berichtsjahre durch die bei der Fleiſchſchau tätigen Tierärzte in der gewohnten Weiſe derart ſtatt, daß jeder Markt durch zwei verſchiedene Tierärzte zu verſchiedenen Tagesſtunden revidiert wurde. Leider gaben die Revifionen zu zahlreichen Beanſtan dungen Anlaß. Die Be⸗ ſchlagnahmungen wurden in faſt allen Fällen (ausgenommen, wenn eine Wiſſentlichkeit oder Fahrläſſigkeit völlig ausgeſchloſſen war) Anlaß zu einem Strafverfahren, welches in mehreren Fällen zu erheblichen Beſtrafungen der Angeklagten führte. Auf den Wochenmärkten wurden beanſtandet: wegen Fäulnis 2 St. Rindfleiſch, 1 St. Kalbfleiſch, 2 Pfd. Rinderbacken, 2 Rinderleber, 2 Rindernieren, 12 Pfd. Schweine⸗ kamm, 4 Rehblätter, 25 Haſen, 1 Schneehuhn, 2 Birkhühner, 8 Gänſelebern, 1 Gans, 441 Kg grüne Heringe, 6 Zander, 1 Kiſte Schellfiſche, 1 Schellfiſch, 00 s Knurrhähne, ½ Kg Ka⸗ rauſchen, 0 Aalquappen, 2 Kg Schollen, 1 Hecht, 11 kg Karpfen, 18 1g Dorſch, 2½¼½ Ks Bücklinge; wegen Sch immelbildung 8 Goldfiſche (geräucherte Fiſche) wegen Faden⸗ würmer 2 Maifiſche; wegen Aufblaſen 3 Kalbslungen, 1 Schweinelunge (als ekelerregend); wegen En tzündung 1 Schweinelunge; wegen Geflügeltuberkuloſe 3 Gänſelebern; wegen Paraſiten (Coccidien) 1 Gänſeleber; weil krank und im Verenden geſchlachtet 2 Gänſe. Von Privatperſonen wurden dem Amte folgende animaliſche Nahrungs⸗ mittel zur Unterſuchung eingeliefert: Wegen Fäulnis 2 St. Rindfleiſch, 1 Kalbs⸗ keule, 1 St. Kalbfleiſch, 1 Kalbsgeſchlinge, 4 Pfd. Hammelkeule, 1 Hammelleber; zur menſchlichen Nahrung ungeeignet befunden wurden 1 St. geräucherter Schweinekamm, 1 Schweineleber, 1⅛ Pfd. Hackfleiſch, 1 Pfd. Leberwurſt, 3 Gänſe, 1 Gänſeleber, Teile einer gebratenen Gans, 1 Huhn, 6 Enten, 1 Reh, 1 Rehrücken, 42 Haſen, 1 geſpickter Haſe, 1 Kaninchen, 90 kg Fiſche, 51 ks Flundern, 20 kg Schellfiſche, 220 Kg grüne Heringe, 14½ kg Bücklinge, 24 Sprotten, 14 K Krabben, 5 Aale, eine Doſe Bratheringe, 2 St. gebratene Fiſche, / Schweizerkäſe, ſowie 1 St. Schinkenſpeck mit Milben durchſetzt; weil während der Schonungszeit feilgehalten, polizeilich beſchlagnahmt 10 St. weib⸗ liches Rehwild, durfte nicht mehr zum Verkauf gelangen. Für gut befunden und zurückgegeben 3 Schlackwürſte, Verdacht auf Pferde⸗ fleiſch, ⅝ Napf Schmalz,. Verdacht auf Pferdefett; 1 St. Kalbfleiſch, 1 Gans, 3 Tauben, 1 Puter, 1 Huhn. Ein Laboratorium zur Unterſuchung verdorbener oder geſundheits⸗ ſchädlicher animaliſcher Nahrungsmittel wurde im Mai 1902 in dem ſtädtiſchen Fleiſch⸗ ſchauamt mit einem Koſtenaufwande von 1300 %ℳ eingerichtet. In ihm werden Nahrungs⸗ mittel, welche dem Käufer verdorben oder zweifelhaft erſcheinen, völlig koſtenlos unterſucht, und zwar durch die Tierärzte, während der Dienſtſtunden des Fleiſchſchauamtes. Die Tätigkeit der hieſigen Fleiſchſchau ſeit ihrer Einführung iſt aus der folgenden Zuſammenſtellung erſichtlich. Es wurden geſchlachtet: Rinder ] Kälber [Schweine] Schafe ] Ziegen Vom 15. Juli 1897 bis 31. März 1898 . 106 1 193 4 843 1 807 5 Igeſg e , ee e 166 1 844] 6 295 2 533 2 Igggco , , 172 1 1 595] 6 1151 2298] 19 Kaqoo1 J 194 1765] 7 098] 2 569] 32 1901ſ02 1 1 318 1 649 ] 7 0331 3 149 11 1902/03 1 655 14571 6 284 1 2 209 5