— 188 — mal verweigerte Aufnahme in eine freie Innung (§ 87). . mal, im Vorj. 1 Verpflichtung zur Entrichtung von Innungsbeiträgen (§ 89) 3, 3⸗ Ordnungsſtrafen (§ 920) 1 3r ,, , Wahl zu einem Innungsamt (§ 95b0). . . , , Beitrittspflicht zu einer Zwangsinnung (§ 100o). 1„ Sitiriae . 4 , er , ,, e, , Die Erledigung erfolgte: durch förmliche Entſcheiduug. , , 2 %, ,, 1 durch Vorbeſchedss , e , , durch Zurücknahme und auf andere Weiſe 6 7 ,:, , , . , Unerledigt Bücbenn — Fall, „ ,„ 2 Fälle. Beſchwerde gegen die getroffenen Entſcheidungen wurde, wie im Vorjahre, in keinem Fall erhoben. Die zwangsweiſe Einziehung rückſtändiger Innungsbeiträge erfolgte in 33 (1901 in 40, 1900 in 22) Fällen 2 An Koſten aus der Tätigkeit der Handwerkskammer zu Berlin war von der Stadtgemeinde, wie im Vorjahre, der Betrag von 1430,13 zu entrichten, weil der vor⸗ jährige Verteilungsmaßſtab diesmal noch Anwendung fand. Dieſer Betrag wurde durch Um⸗ lage auf die einzelnen Handwerksbetriebe wieder eingezogen. 4. Die Handelskammer zu Berlin. Die hier aufgeſtellten gemeinſchaftlichen Wahlliſten der Wahlberechtigten für die Stadtkreiſe Charlottenburg und Schöneberg wurden nach erfolgter Feſtſtellung durch den Herrn Regierungspräſidenten auf deſſen Anordnung vom 10. bis zum 16. Mai 1902 hier in Charlottenburg öffentlich ausgelegt. Zum Wahlkommiſſar wurde der Oberbürgermeiſter beſtimmt und der Stadtrat Boll als Vertreter beſtellt. Als Wahltermin für die Wahlab⸗ teilungen I und II wurde gleichzeitig der 23. Juni 1902 von vorm. 10 bis nachm. 1 Uhr feſtgeſetzt, für die Wahlabteilung I1II der 24. Juni 1902 von vorm. 10 bis nachm. 2 Uhr. Gewählt wurden von der I. Wahlabteilung Herr Julius Caſſirer in Firma Dr. Caſſirer & Co. hier, von der II. Wahlabteilung Herr Willi Zimmermann in Firma F. Zimmermann & Sohn hier, von der III. Wählerabteilung Herr Martin Michalski in Firma Michalski & Katz in Schöneberg. Die Handelskammer gab am 3. Auguſt 1902 dieſes Wahlergebnis öffentlich bekannt. Auf Grund des § 28 des Handelskammergeſetzes hatte die Handelskammer be⸗ ſchloſſen, die Einziehung der Handelskammerbeiträge durch die Gemeinden erfolgen zu laſſen. Dieſe Einziehung erfolgte gegen die geſetzlich feſtgeſetzte Vergütung von 3% der einge⸗ zogenen Beiträge. 5. Allgemeine Mitteilungen über Handel und Induſtrie. n) Die Reichsbanknebenſtelle. 44 Zur Erreichung der garantierten Mindeſt⸗Tantisme von 5000 ℳ jährlich mußte die Stadt für 1902 einen Zuſchuß von 42,85 ℳ leiſten gegen 1092,87 ℳ im Jahre 1901. Der Geſchäftsverkehr geht aus folgenden Zahlen hervor: Im Jahre 1902 wurden 4229 (1902: 4049) Wechſel über 5 456 426 ℳ (1901: 4 653 381 ℳ) angekauft (diskontiert); eingezogen (von auswärts) wurden 15 373 (11 732) Wechſel über 15 381 605 (11 657 119) ℳ. Der Geſamtumſatz aus dem Girogeſchäft belief ſich auf 11 813 (9328) Stück und 73 822 068 (55 390 431) ℳ. Der Bruttogewinn machte 43 747 (42 651) ℳ aus. b) Die gewerbeſtenerpflichtigen Betriebe. Im Jahre 1903 waren 4768 gewerbeſteuerpflichtige Betriebe gemeldet gegen 4459 im Vorjahre. Die erſte Klaſſe (mit mehr als 50 000 ℳ. Ertrag), die 1902 von 61 auf 54 zurückgegangen war, iſt wieder auf 67 geſtiegen, die zweite (20 000 bis 50 000) von 107 auf 115, die dritte von 620 auf 663, die vierte von 3678 auf 3923. Eine Gewerbeſtatiſtik der ſteuerpflichtigen Betriebe iſt im Anhang mitgeteilt.