— 204 — Als Gemeindeeinkommenſteuer wurde im Verwaltungsjahre 1902 ein Zuſchlag von 97 Prozent zur Staatseinkommenſteuer erhoben. Seit dem Inkrafttreten des Kommunal⸗ abgabengeſetzes vom 14. Juli 1893 wurden an Zuſchlägen erhoben im Steuerjahre 1895 — 94 Prozent, 1896 — 98 Prozent, 1897 bis 1902 — 97 Prozent. Von den in Charlotten⸗ burg wohnenden Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 900 ℳ. wurde — wie bereits ſeit 1. Oktober 1891 — Gemeindeeinkommenſteuer nicht erhoben. Dagegen wurden die außerhalb Charlottenburg wohnenden Steuerpflichtigen (phyſiſche und nicht phyſiſche Perſonen), die hier Grundbeſitz haben oder Gewerbe betreiben oder bei einer Geſellſchaft mit beſchr. oder unbeſchr. Haftpflicht beteiligt ſind (Forenſen), ſofern ihr Ein⸗ kommen über 420 ℳ betrug, zur Gemeindeeinkommenſteuer veranlagt. Gegen die Veranlagung zur Gemeindeeinkommenſteuer ſind im Steuerjahre 1902 — 486 (1901 — 407) Einſprüche erhoben worden Davon hatten 367 (1901 — 280) Erfolg, 119 (1901 — 127) wurden als unbegründet oder wegen Friſtverſäumung zurückgewieſen. Von den im Verwaltungsjahre erhobenen 10 Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren (1901 — 9) hatten 2 Erfolg (1901 — 4), 3 (1901 — 6) ſind zurückgewieſen, während 5 (1901 — 2) noch unerledigt ſind. Zivilprozeſſe wurden im Verwaltungsjahre 2 geführt; davon iſt einer noch nicht beendet, in dem anderen iſt die Stadtgemeinde koſtenpflichtig verurteilt worden. Der Abgang an Gemeindeeinkommenſteuer infolge Einlegung von Rechtsmitteln betrug 78 974,19 ℳ (1901 — 30 280,17 ℳ 2 Hundeſteuer. Die für jeden Luxushund zu zahlende Jahresſteuer beträgt nach der Hundeſteuer⸗ 15. November Ordnun — I r 1894 20 2 Aunng. unn 21. Dezember 4 4 Rollenver⸗ 3 Abgang ] Verbleibt Reſte am Sa Strafbeſcheide — anlagungs⸗] Zugang und Soll⸗ Jahres⸗ wegen Steuerjahr — 8 9 Ki Veranlagungſ Steuer⸗ Soll Ausfall Einnahme ſ ſchluß ] mit ohne 4 . IAI. IAI . IAI M . IAI4 Erſolg 1897/98 52 97750 8 08425 8 31325 52 74850 —— 826 31 —— 1898/99 58 740— 9 35825 10 366ſ25f 57 732— — 1566 45 1899 63 157 50 9 590500 9 91050 62 837500 — 488] 43 1900 65 840— 9 973ſ80] 9 612— 66 201ſ800 — 422 52 — 1901 70 824 60] 11 11150] 10 694—] 71 24210] 100,00] 384 49 26 1902 82 720 50] 12 14875] 18 904— 75 96525] 10,00 ] 289] 114 44 3. Gemeindegrundſteuer. 2 3 9. Januar 232423 2 5 Nach dem Gemeindebeſchluſſe vom A. Mür) 2 wurden im Berichtsjahr, wie im Vorjahre, 2,21 ℳ. von jedem Tauſend Mark des gemeinen Wertes der bebauten und un⸗ bebauten Grundſtücke erhoben. Die im Vergleich zu den Vorjahren weſentlich höhere Zahl der Einſprüche iſt auf eine höhere Bewertung der Grundſtücke für die Ergänzungsſteuerver⸗ anlagung zurückzuführen. Grund⸗ ] Reſte am Einſprüche Klagen im Ge Sieneri 920 ut ſteuer⸗Soll⸗] Jahres⸗] ber⸗ mit ohne Verwaltungs⸗ euerjahr 10 einnahme] ſchluß ] u ſtreit⸗ . %s 1„ % 14 haupt Erfolg verfahren 1897/98 698 253 571 ſ1 46240677J 4 28083] 186 126 60 9 1898/99 732 712 742 1 56796672J] 7 487200 125 77 48 1 1899 786 840 397 1177412607] 11 24261 168 106 62 7 1900 816 467 262 1 877902 366 3 77397 88 53 35 4 1901 851 621 000 1882082 411 2 00503 69 49 20 3 1902 920 520 000 2034349 206 7 11942] 238 153 85 5 4. Umſatzſteuer. Im Berichtsjahr iſt die Umſatzſteuer⸗Ordnung durch einen am 24. Mai 1902 in Kraft getretenen Nachtrag abgeändert worden. Die Abänderung beſteht im weſentlichen darin, daß die Steuer für bebaute Grundſtücke von 9 auf 1 5 . wie für unbebaute, erhöht worden iſt, und auch die Zwiſchengeſchäfte zu beſteuern ſind. Hierauf iſt in der Hauptſache die höhere Solleinnahme zurückzuführen.