— 21. — 8) Der Reſervefonds des Elektrizitätswerkes. *4 4 29. November 0 Die ſtädtiſchen Behörden haben unterm 1. Dene 1902 den Beſchluß gefaßt: 1. den Reſervefonds des Elektrizitätswerkes aufzuheben und den Beſtand deſſelben dem Ertraordinarium des Elektrizitäts⸗Etats zuzuführen, 2. von den Gebäuden, Maſchinen und Kabeln des ſtädtiſchen Elektrizitätswerkes angemeſſene Abſchreibungen vorzunehmen, deren Betrag dem Ertraordinarium des Elektri⸗ zitäts⸗Etats zuzuführen iſt, 3. die aus den Abſchreibungen dem Ertraordinarium zufließenden Summen dienen a) zur planmäßigen Schuldentilgung, b) zur Erweiterung und Erneuerung des Werkes. Die ſtädtiſchen Behörden haben damit den gelegentlich der Etatsberatung gefaßten Beſchluß, wonach dem Reſervefonds 25% des Überſchuſſes jährlich zugeführt werden ſollten, verlaſſen. Die Mindeſtbeträge der vorzunehmenden jährlichen Alſchreidungen wurden feſt⸗ geſetzt für Maſchinen auf 10%, für Gebäude auf 2% und für das Kabelnetz auf 2% Die Anlegung der nach erfolgter Schuldentilgung verbleibenden Beträge in einem beſonders zu verwaltenden Reſerve⸗ oder Erneuerungsfonds, deſſen ſpätere Verwendungsart noch nicht feſtgelegt werden könne, erſchien nach den ſpäteren Erwägungen nicht praktiſch. Es erſchien zweckmäßiger, die zurückgelegten Summen in dem Werke ſofort nutzbringend mit⸗ arbeiten zu laſſen und zwar in der Weiſe, daß Erweiterungen des Werkes und des Kabel⸗ netzes in erſter Reihe aus dieſen Rücklagen beſtritten werden, bevor Anleihemittel hierfür in Anſpruch genommen werden. Der Fonds hatte vor ſeiner Auflöſung einen Beſtand von 34 500 ℳ 4% igen und 3½%igen Charlottenburger Stadtanleihen, von 18000 ℳ 3½%igen Preußiſchen Konſols und einem Sparkaſſenbuch über 169,21 , zuſammen 52 669,21 ℳ Der aus dem Verkauf erzielte und dem Ertraordinarium des Elektrizitätsetats für 1903 in Einnahme zugeführte Erlös beträgt 54 130,72 h) Die Charlottenburger Stadtanleihen. A. Verbrauch der 1889er Anleihe. Der Reſtbeſtand dieſer Anleihe ſtellte ſich nach dem vorjährigen Verwaltungsberichte auf 6750 ℳ. Im Laufe des Rechnungsjahres 1902 ſind hiervon 2000 ℳ zur Tilgung des Reſtkaufgeldes für den Friedrich Karl⸗Platz verwendet worden. Die verbleibenden 4750 ℳ ſind zur weiteren Tilgung dieſes Kaufgeldes beſtimmt. B. Verbrauch der 1895er Anleihe. Von der durch das Allerhöchſte Privilegium vom 15. Juni 1895 genehmigten 11 Millionen⸗Anleihe ſind begeben: Die 1. Abteilung (4 000 000 ℳ) am 1. Oktober 1895, die II. Abteilung (4 000 000 ℳ) am 1. Oktober 1897 und die III. Abteilung (3 000 000 ℳ) am 1. April 1901. Der Verbrauch dieſer Anleihe geſtaltete ſich wie folgt: Soll laut Iſtausgabe bis Privileg. 15. 5. 93. 1. Bau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Rat⸗ gaugarundſtuck , 1 500 000 ℳ 2 354 779,93 ℳ— 2. Ausbau der Kanaliſation ſowie Erweiterung der Rieferfeld⸗Anlage . „ 3 370 000 „ 2 310 833,04 „ 3. Regulierung der Berliner und Spandauer Straße 1 200 000 „ 977 134,04 „ 4. Freilegung der Hardenberg⸗Straße. 600 000 „ 562 793,21 „ 5. Freilegung der Kaiſerin Auguſta⸗Allee 200 000 „ 4583,23 „ 5. Organiſation der Müllabfuhr (Grunderwerb). 300 000 „ 283 070,75 „ 7. Ausbau bezw. Neubau des Krankenhauſes 320 000 „ 248 745,18 „ 8. Bau eines Hoſpitals und Siechenhauſes. 500 000 „ 1 275 185,91 „ 9. Bau eines Volksbades (einſchl. Grunderwerb) 150 000 „ 511 911,97 „ 10. Bau einer Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule 540 000 „ 664 870,25 „ 11. Reorganiſation der Feuerwehr (Bau eines Depots in der Rante⸗Straßccchch, 320 000 „ 222 656,20 „ 12. Ausbau der Gasanſtalt I1 (einſchl. Rohrnetz). 1 600 000 „ 1 600 000,00 „ 13. Vorſchuß für Volksſchulhausbauten. 400 000 „ 399 106,54 „ Sa. 11 000 000 ℳ 11 411 672,25 ℳ Die über das privilegienmäßige Soll hinaus verausgabten 411 672,25 ℳ werden im Laufe des Rechnungsjahres 1903 der 1895er Anleihe aus den Mitteln der 1899er und 1902er Anleihe wieder erſtattet werden.