— 281 — 2. Anweiſung für die Geſchäftsführung der Stadtbaninſpektoren innerhalb der Tiefbauverwaltung. 9 1. In der Tiefbauverwaltung beſtehen 3 Bauinſpektionen: die Bauinſpektion 1 (für den Straßenbau), die Bauinſpektion 11 (für die Stadtentwäſſerung), die Bauinſpektion I1I (für die Bearbeitung von techniſchen Entwürfen und Gutachten). § 2. Der Bauinſpektion I ſind die folgenden Geſchäfte übertragen: 1. — — — — 8 N — K— 15. 16. 17. 18. — — 8 9* 8 * die Unterhaltung der ſtraßenmäßigen Befeſtigung der ſtädtiſchen Straßen und Wege und ihrer oberirdiſchen Entwäſſerungsanlagen, die Unterhaltung der Brücken, die Unterhaltung der öffentlichen Trinkwaſſerbrunnen und Waſſerſtöcke, die Aufſicht über die Inſtandhaltung der Hydranten der Waſſerwerke, die Unterhaltung der Barrieren, die Unterhaltung der Straßenbenennungsſchilder, die Unterhaltung der Anſchlagſäulen, die Reinigung und Unterhaltung der Gräben, die Unterhaltung und Verwaltung der Ladeſtraßen, eventl. auch der Häfen, die Verwaltung des Lagerplatzes der Tiefbauverwaltung, die Beaufſichtigung und Kontrolle aller Arbeiten anderer Verwaltungen in den Straßen, namentlich hinſichtlich der ordnungsmäßigen Wiederherſtellung des Straßenkörpers, das Entwerfen und Veranſchlagen von kleinen Bauausführungen auf dem Gebiet des Straßenbaues, die Anfertigung der für die Bauausführungen erforderlichen beſonderen Unterlagen (Einzelplane, Werkzeichnungen, Berechnungen uſw.), die Bauausführungen auf dem Gebiete des Straßenbaues und die Aufſtellung der Ae e und des Bauinventars von den fertiggeſtellten Arbeiten. die Ausſchreibung der Arbeiten und Lieferungen innerhalb des eigenen Geſchäfts⸗ bereichs und Feſtſtellung des Ergebniſſes der Ausſchreibungen, die Aufſtellung, Prüfung und Beſcheinigung der einſchlägigen Rechnungen mit Ausſchluß der kalkulatoriſchen Prüfung, die Führung des Bauinventars, die Anfertigung der Unterlagen für die Aufſtellung des Stadthaushaltsplans und des Verwaltungsberichts. Der Bauinſpektion II ſind die folgenden Geſchäfte übertragen: 12 2. 3. 4. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtentwäſſerung im geſamten Umfange (Straßenleitungen, Pumpwerke, Druckrohre, Rieſelfelder, Kläranlagen), die meſtewert der Grundwaſſerſtaände innerhalb des Stadtgebiets und auf den Rieſelfeldern, das Entwerfen und Veranſchlagen von kleineren Bauausführungen auf dem Ge⸗ biete der Stadtentwäſſerung, die Anfertigung der für die Bauausführungen erforderlichen beſonderen Unter⸗ lagen (Einzelpläne, Werkzeichnungen, Berechnungen uſw.), die Bauausführungen auf dem Gebiet der Stadtentwäſſerung, die Ausſchreibung der Arbeiten und Lieferungen innerhalb des eigenen Geſchäfts⸗ bereichs auf Grund der feſtgeſetzten Arbeits⸗ und Lieferungsbedingungen und die 4 . des Ergebniſſes der Ausſchreibungen, die Aufſtellung, Prüfung und Beſcheinigung der einſchlägigen Rechnungen mit Ausſchluß der kalkulatoriſchen Prüfung, die Führung des Bauinventars, die Anfertigung der einſchlägigen Unterlagen für die Aufſtellung des Stadthaus⸗ haltsplans und des Verwaltungsberichts. Der Bauinſpektion III ſind die folgenden Geſchäfte übertragen: 1. das Entwerfen und Veranſchlagen von größeren Bauausführungen und die An⸗ fertigung der erforderlichen Erläuterungsberichte,