*. 8. , Das Wahlergebnis des geſamten Wahlkreiſes war. daß der Stadtverordnete Fritz Zubeil in Berlin mit 73 854 Stimmen von 132 904 abgegebenen Stimmen zum Reichstagsabge⸗ ordneten gewählt wurde. Charlottenburg war hierbei mit 16 119 Stimmen für Zubeil be⸗ teiligt. Die übrigen 15 126 in Charlottenburg abgegebenen Stimmen entfielen auf § ander⸗ weite Kandidaten darunter auf Malermeiſter Hammer⸗Zehlendorf 6 257, auf Kaufmann Schulz⸗ Berlin 5 035, auf Kammergerichtsrat Dr. Karſten⸗Berlin 2 834. Bemerkenswert ſind die durch die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 28. April 1903 betr. Abänderung des Wahlreglements ergangenen Vorſchrifteu, welche die Dauer der Wahlhandlung um eine Stunde — bis 7 Uhr abend⸗ — verlängern, ferner die Auslegung oder Verteilung der Stimmzettel während der Wahlhandlung im Wahllokale verbieten. Am wichtigſten iſt jedoch die Beſtimmung, daß die Stimmzettel in einem mit amt⸗ lichen Stempel verſehenen Umſchlage von 12 zu 15 em Größe, der keine Kennzeichen tragen darf, abgegeben werden ſollen und daß die Einlegung der Stimmzettel in die Umſchläge inner⸗ halb eines Iſolierraums geſchehen ſoll. Auf Grund dieſer Verordnung mußte die Anſchaffung von Vorrichtungen erfolgen, die an einem oder mehreren von dem Vorſtandstiſche getrennt aufgeſtellten Nebentiſchen dem Wähler ermöglichen, ſeinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umſchlag zu legen. Für einzelne größere Bezirke war auch die Beſchaffung von größeren Wahlurnen nötig geworden, da dieſe wegen Abgabe der Stimmzettel im Umſchlage einen erheblich weiteren Umfang haben mußten. Verausgabt wurden für die Wahlzellen einſchließlich der Transportkoſten nach den Wahllokalen 1 702,32 ℳ und für die Wahlurnen 709,50 ℳ zuſ. 2 41 1,82 ℳ. 4. Landtagswahl. Eine aus Anlaß der bei den Landtagswahlen im Jahre 1898 hervorgetretenen Un⸗ zuträglichkeiten (vergl. den Bericht für 1898/9 S. 226 und für 1899 S. 7) an das hohe 3 2 Haus der Abgeordneten gerichtete Petition . .. , betreffend das Ausſcheiden der Stadt Charlottenburg aus dem Urwahlbezirk des Landtages Potsdam Nr. 9, hat den ge⸗ wünſchten Erfolg für die Wahlen 1903 nicht gebracht, weil es nicht für ratſam erachtet wurde, eine Geſetzesvorlage zur Anderung der Wahltreiſe noch in der letzten Seſſion des Landtages einzubringen. Von ſeiten der Regierung wurde jedoch die Vorlegung eines derartigen Ge⸗ ſetzes in einer der nächſten Seſſionen für möglich gehalten. Das neue Reglement über die Ausführung der Wahlen zum Hauſe der Abgeord⸗ neten vom 14. März 1903 hat mit Bezug auf die Ausführung der Wahl der Wahlmänner keine weſentlichen Anderungen gebracht. Die vorgeſehene Anderung des Liſtenformulars be⸗ deutete keine Vereinfachung des Verfahrens und die Aufhebung der Beſtimmung, daß Wähler auf Wunſch berechtigt ſein ſollen, ihre Abſtimmung ſelbſt in die Stimmliſte einzutragen, war wenigſtens für Charlottenburg keine Erleichterung, da derartige Wünſche auch bei früheren Wahlen nicht beobachtet worden find. Dadurch, daß die Abſtimmung der einzelnen Ab⸗ teilungen zu verſchiedenen Zeiten zugelaſſen war, wurde es nötig, die Beiſitzer ſeitens der Wahlvorſteher 1—2 Tage vor der Wahl zu ernennen, die Auswahl der Beiſitzer aus der Zahl der Erſchienenen, wie es ſonſt üblich war, hätte den Erfolg gehabt. daß alle Beiſitzer der II1. Abteilung angehörten, da die Wähler dieſer Abteilung zuerſt zu wählen hatten und zu Anfang der Wahlen allein erſchienen. Eine weſentliche Abweichung des neuen Reglements gegen die früheren Beſtimmungen war nur in § 27 enthalten, nach welchem jeder Wahlmann ſogleich die Namen ſämt⸗ licher zu wählenden Abgeordneten anzugebeu hatte, während früher jeder Abgeordnete in einer beſonderen Wahlhandlung gewählt werden mußte. Als Wahlort wurde Rirdorf ſtatt des bisherigen Coepenick beſtimmt. — Durch Bekanntmachung vom 20. September 1903 wurde die Wahl der Wahlmänner auf den 12. November desſ. Is. und die Wahl der Abgeordneten auf den 20. November feſtgeſetzt. Der IX. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Potsdam (die Kreiſe Teltow und Beeskow⸗Storkow ſowie die Stadtkreiſe Charlottenburg, Rirdorf und Schöneberg) hatte zwei Abgeordnete zu wählen. Zu dieſem Zweck wurde Charlottenburg gemäß § 4 der Verordnung pom 30. Mai 1849 in 136 Urwahlbezirke eingeteilt und hatte 731 Wahlmänner zu wählen. Die Einteilung wird durch das unten aufgeſtellte Verzeichnis erſichtlich gemacht. Die dreitägige öffentliche Auslegung der Urwählerliſten erfolgte vom 11. bis 13. Oktober 1903 und die der Abteilungsliſten vom 27. bis 29. Oktober desſ. Is. — Die Wahlbeteiligung war folgende: Von 100 Urwählern entfielen auf die Von 100 Urwählern gaben ihre Stimme ab 1. Abteilung 2,49 gegen 2,54 im Jahre 1898. 66,49 gegen 56,75 im Jahre 1898 II. 1 10,08 1 9,71 77 7 53,25 11 41,65 77 , / III. 7 87,43 7 87,75 72 % 7 36,04 L1 15,72 72 7 7/ Bei den Urwahlen erfolgten in 17 Bezirken der 1. Abteilung, 20 Bezirken der II. Abteilung und 39 Bezirken der III. Abteilung zwei Wahlgänge und in 1 Bezirk der II., ſowie in 5 Bezirken der III. Abteilung drei Wahlgänge. Die am 20. November 1903 in Rirdorf ſtattgehabte Wahl der Abgeordneten ergab, daß der Baumeiſter Feliſch mit 926 Stimmen und der Malermeiſter Hammer mit 918 Stimmen gewählt wurden gegen Juſtigrat Reinbacher, der 606 Stimmen erhielt, und Kammergerichtsrat Karſten, auf welchen 615 Stimmen entfielen.