I 25. — 11. Städtiſches Straßenreinigungsweſen A. Perſonal. Das Perſonal der Straßen reinigung ſetzte ſich wie folgt zuſammen: 1 Straßenreinigungs⸗Inſpektor 3 Straßenreinigungs⸗Aufſeher 2 Hilfsaufſeher 9 Kolonnenführer 102 Straßenreinigungsarbeiter 16 Arbeitsburſchen. Im Laufe des Jahres trat bei den Straßenreinigungs⸗Aufſehern ein Wechſel ein. Ein Aufſeher wurde der Gasanſtalt als Kaſſenbote zugeteilt. Ein Magiſtratsbote und ein Vicefeldwebel vom Eiſenbahn⸗Regiment wurden zur Probedienſtleiſtung einberufen und nach zurückgelegter Probe als Aufſeher angeſtellt. Die Verwendung von Arbeitsburſchen hat ſich nicht bewährt. Es wurden deshalb im Laufe des Jahres 7 Burſchen entlaſſen. Die übrigen 9 Burſchen kamen auf die 26 Hilfs⸗ arbeiter, welche vorübergehend eingeſtellt wurden, zur Anrechnung. Am 30. September gelangten 17 Hilfsarbeiter zur Entlaſſung, während 6 als ſtän⸗ dige Arbeiter eingeſtellt und 3 als Hilfsarbeiter weiter beſchäftigt wurden. Die Tagelohnſätze der ſtändigen Arbeiter betrugen. je 1 Zuſammen Geſamtſumme jährlich 77 7 1 Hilfsaufſehernrn 1560 1560 1 „ e , , 1488 1488 3048 5 Kolonnenführrrree.⸗. 1350 6900 2 „„ ee e , 1320 2640 1 % , 2r. . % 4. 2 1285 1285 1 „„„I ee e 1260 1260 12 085 443 Arbeiter 1260 54 180 9 e ee e e e, 1200 10 800 11 %, ee e e e, 1140 12 540 28 e, . , , 1080 30 240 10 10 1 ., , , 1020 10 200 117 960 Geſamtſumme 133 093 Die Hilfsarbeiter erhielten für jede geleiſtete Arbeitsſtunde einen Lohn von 30 Pf. Die Arbeitsburſchen bekamen 1,50 bezw. 1,75 ℳ täglich. Die ſtändigen Arbeiter erhielten Monatslohn, d. h. es wurden ihnen die Sonn⸗ und Feiertage vergütet, gleichviel ob ſie an den Tagen gearbeitet hatten oder nicht. Die Lohnzahlungen der ſtändigen Arbeiter fanden am 15. und letzten eines jeden Monats ſtatt. Fielen dieſe Tage auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, ſo wurde der Lohn am vorhergehenden Tage gezahlt. Die Hilfsarbeiter wurden jeden Sonnabend gelöhnt. Die Arbeiter, welche ſich 2 Jahre ununterbrochen in einer Lohnklaſſe befinden, er⸗ hielten eine Lohnaufrückung von dc 60 ℳ bis zum * 1. von 136 ℳ bei den Hilfsaufſehern, 120 ℳ bei den Kolonnenführern und 110 bei den Arbeitern. Die Straßenreinigungsmannſchaften erhalten freie Dienſtkleidung und zwar die Hilfs⸗ aufſeher Tuchanzug, Tuchmütze, Mantel und Tuchpelerine, die Kolonnenführer und Arbeiter Drillichanzüge (Rock, Hoſe) Tuchmützen und Pelerinen. Die Bekleidungsſtücke werden von der ſtädtiſchen Bekleidungskammer, welche von einem Kammerverwalter verwaltet wird, geliefert. Den Aufſehern ſtehen zur Ausübung des Aufſichtsdienſtes Dienſtfahrräder zur Verfügung. Sie Arbeiter gehören zum Teil der allgemeinen Ortskrankenkaſſe, zum Teil den ein 4 Hilfskrankenkaſſen an. In Krankheitsfällen beziehen die Arbeiter neben dem rankengelde die Hälfte ihres Lohnes bis zur Dauer von 26 Wochen, jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß unter Hinzurechnung des Krankengeldes der volle Lohnbetrag nicht überſtiegen wird Der Geſundheitszuſtand war im laufenden Jahre gut, die Zahl der erkrankten Mann⸗ ſchaften betrug im Höchſtfalle 3 bis 4%.