= 30⸗ 2 Dieſen Vorſchlägen iſt der Magiſtrat zunächſt nur inſoweit beigetreten, als auch er das Beſtreben anerkannte und teilte, die Gemeindeſchulen nach Möglichkeit zu heben. Da⸗ gegen hielt er erſt dann den Zeitpunkt für gekommen, der Frage wegen Aufhebung der Vor⸗ ſchulen näher zu treten, wenn Erfahrungen darüber vorliegen. daß die gehobenen Gemeinde⸗ ſchulen geeignet ſind, die Vorſchulen nach allen Richtungen zu erſetzen. Er beantragte bei der Stadtverordneten⸗Verſammlung, ſich ſeiner Auffaſſung, welche dieſe ſchwierige Frage nur mit einer größeren Vorſicht behandeln wollte, anzuſchließen. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung billigte dieſes Vorgehen. Zur Beratung weiterer Maßnahmen iſt eine gemiſchte Deputation, beſtehend aus 10 Stadtwerordneten und 5 Magiſtratsmitgliedern, eingeſetzt worden. Bisher gab es in Charlottenburg zwar ein Reformgymnaſium, die Kaiſer Friedrich⸗ Schule, nicht aber auch ein Reformrealgymnaſium. Um nun denjenigen Schülern der Kaiſer Friedrich Schule, welche den gemeinſamen Unterbau durchlaufen haben, ſowie den Schülern der unteren Klaſſen der Realſchule (bezw. Oberrealſchule) zu ermöglichen, für ihre weitere „Fortbildung zwiſchen allen 3 Arten höherer Lehranſtalten, Gymnaſium, Realgymnaſium und Realſchule zu wählen, haben die ſtädtiſchen Körperſchaften am 12/25. Februar beſchloſſen, daß von Oſtern 1903 ab ein Realgymnaſium mit Frankfurter Lehrplan (Reform⸗Realgym⸗ nafium) eröffnet werde. Der Miniſter der geiſtlichen pp. Angelegenheiten hat am 11. April 1903 hierzu ſeine Genehmigung erteilt. Infolge der Errichtung des Reform⸗Realgymnaſiums, über das in dem beſonderen Teil des Berichts noch Näheres angegeben iſt, hat ſich die Zahl der hieſigen ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten für Knaben auf 6 erhöht. Es ſind ſomit jetzt ſämtliche Arten höherer Lehran⸗ ſtalten, in denen nach den allgemeinen und nach den Frankfurter Reform⸗Lehrplänen unter⸗ richtet wird, in unſerer Stadt vertreten. Die in den letzten Verwaltungsberichten hervorgehobenen Neuerungen im Berechti⸗ gungsweſen der höheren Lehranſtalten haben wieder, durch einen Miniſterial⸗Erlaß vom 2. März 1903 eine Ergänzung erhalten. Nach demſelben ſind die neuen Anforderungen der Fähnrichsprüfung ſo bemeſſen, daß ein junger Mann, der nach geregeltem Schulunterricht die Primareife auf einer der drei oberen Schularten erlangt hat, vor dem Eintritt in die Fähnrichsprüfung keine Preſſe mehr zu beſuchen braucht, ſondern die etwa notwendigen Wiederholungen und geringen Ergänzungen des im bisherigen Unterricht Erlernten (vgl. 3. B. die mündliche Prüfung im Deutſchen) mit leichter Mühe ſelbſt bewirken kann. Die katholiſchen Schüler wurden in 4 Abteilungen, und zwar wie im Vorjahre die erſten 3 Abteilungen in 2 Stunden, die 4. Abteilung in 1 Stunde der Woche in der katho⸗ liſchen Religion unterwieſen. Den Unterricht in der zweiten und dritten Abteilung der Gymnafialanſtalten hat der Kaplan Lichtenberg und ſeit dem 1. November 1903 an Stelle des letzteren der Kaplan Dörfler erteilt, der übrige Unterricht wurde vom Erzprieſter Faber gegeben. Der jüdiſche Religionsunterricht wurde von den Rabbinern Dr. Kroner und Dr. Galliner erteilt. Wie in früheren Jahren beſuchten in jedem Semeſter einmal die Schüler der oberen Klaſſen unter Leitung von Lehrern die Urania, um dort die vereinbarten Erperimental⸗Vor⸗ träge anzuhören und die phyſikaliſchen Sammlungen dieſer Anſtalt zu beſichtigen. Die im Etat der höheren Lehranſtalten vorgeſehene Beihilfe an einen Oberlehrer für neuere Sprachen zu einer Studienreiſe im Betrage von 600 ℳ iſt dem Oberlehrer Unter⸗ berger vom Realgymnaſium verliehen worden. Um den Schülern der oberen Klaſſen Gelegenheit zu geben, die Sprachweiſe von National⸗Franzoſen und Engländern zu hören und das Intereſſe für die fremden Sprachen dadurch zu erhöhen, wurden entſprechende Vorträge ſowohl am Realgymnaſium wie an der Oberrealſchule veranſtaltet. 0— Für den Ankauf von Schulbüchern und ſonſtigen Unterrichtsgegenſtänden für unbe⸗ mittelte Schüler waren durch den Etat dieſelben Summen wie im Vorjahr zur Verfügung geſtellt worden, d. h. dem Realgymnaſium und der Oberrealſchule 250 ʒ, der Kaiſer Fried⸗ rich⸗Schule und der Realſchule 100 % und dem Mommſen⸗Gymnaſium 30 ℳ. Das von der Stadtgemeinde geſtiftete Stipendium für ehemalige Schüler des Real⸗ gymnaſiums iſt dem stud. phil. Kretſchmer, das für die Oberrealſchule dem cand. arch. Birnbaum und dem stud. phil. Leppin je zur Hälfte zuerkannt worden. Beſonderes. 4. Höhere Lehranſtalten für Knaben. a) Realgymnaſium. Das Lehrerkollegium beſtand aus 1 Direktor, 24 Oberlehrern, 1 2 Hilfslehrer, 2 Zeichenlehrern, 1 Geſang⸗ und Elementarlehrer und 6 Vorſchullehrern. Zu Oſtern 1903 trat der Oberlehrer Dr. Meyer, vorher Oberlehrer am Leſſing⸗ Gymnaſium in Frankfurt a. M., in das Kollegium ein. Zu demſelben Termin wurde Dr. Weichert, welcher ſeit Oſtern 1902 als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer an der Anſtalt tätig war, als Oberlehrer angeſtellt. Zu Michaelis 1903 wurden der bisherige wiſſenſchaftliche Hilfs⸗ lehrer Otto als Oberlehrer und der Gemeindeſchullehrer Kühne als Zeichenlehrer angeſtellt. Der Gemeindeſchullehrer Born, welcher längere, Zeit in der Vorſchule vertretungsweiſe be⸗ ſchäftigt war, trat Oſtern 1903 wieder an die Gemeindeſchule zurück.