— 135 — 2. Invalidenverſicherung. Auch in dieſem Jahre iſt der mündliche Verkehr hinſichtlich Auskunftserteilung über die Verſicherungspflicht in ganz ungewöhnlichem Maße rege geweſen. Die häufigſten Anfragen betrafen wiederum die Verſicherungspflicht der Hauswarte und Portiers, ſowie die der Auf⸗ wärterinnen, Waſchfrauen und Näherinnen. Im allgemeinen hat ſich herausgeſtellt, daß die Verficherungspflicht der Näherinnen und Waſchfrauen verkannt wird, namentlich herrſcht Zweifel darüber, wer Marken verwenden muß, wenn dieſe Arbeiterinnen während einer Beitragswoche bei verſchiedenen Arbeitgebern arbeiten. Es iſt den Beteiligten ſtets bekannt gegeben worden, daß zunächſt derjenige Arbeitgeber, bei dem ein Verſicherter zuerſt in der Woche arbeitet, Beitragsmarken leiſten muß und daß nur in dem Falle, wenn dieſer ſeine Pflicht nicht erfüllt, der nächſte Arbeitgeber die Marken, vorbehaltlich des Eratzanſpruches gegen den erſteren zu verwenden hat. Durchweg wird immer noch fälſchlich angenommen, daß namentlich bei den Schneiderinnen, welche den Arbeitgeber häufig wechſeln und im Einzelfalle nur tageweiſe tätig ſind, keine Verficherungspflicht vorliege, weil ſie als ſelbſtändige Unternehmerinnen anzuſehen ſeien. Nach den geſetzlichen Beſtimmungen gehören aber a0e berufsmäßigen Lohnarbeiter, worunter auch die Näherinnen und Waſchfrauen fallen, zu den verſicherungspflichtigen Perſonen. Wie die nachfolgenden Zahlen ergeben, laſſen ſich die verſicherten weiblichen Perſonen, welche die Ehe eingehen, nach wie vor die Beiträge zurückzahlen, und es macht, trotz jeder Belehrung, ſelten einmal eine von dem Rechte der Weiterverſicherung Gebrauch. Auf die großen Vorteile der Selbſtverſicherung ſcheinen die Verſicherten überhaupt nur geringen Wert u legen. Altersrentenanträge ſind 13 geſtellt; (1902 14. 1901 15). Die Höhe der be⸗ willigten Renten bewegte ſich zwiſchen 140,40 bis 208,80 ℳ. Von den Rentenbewerbern ſind im Jahre 1831 1, im Jahre 1833 7 und im Jahre 1834 5 geboren. Sie gehörten folgenden Berufsarten an: 1 der Kommunalverwaltung (Koksvermeſſer), 1 dem Lehrberufe, 1 war Sattler, 1 Schloſſer, 1 Lagerverwalter, 1 Wächter, 1 Bote, 1 Näherin, 2 waren Portier und 3 gewöhnliche Handarbeiter. Anträge auf Invalidenrente ſind 350 geſtellt (1902 362, 1901 315). Im Berichtsjahre war mithin ungefähr die gleiche Anzahl Anträge zu bearbeiten wie im Vorjahre (362), d. h. 11,11% mehr wie 1901 (315). Auf 71 (1902 40, 1901 74) Anträge war am Jahresſchluß eine Entſcheidung noch nicht eingegangen. Von den übrigen 279 Anträgen, zuzüglich der 40 aus 1902 ſchwebend gebliebenen, zuſammen 319, ſind 271 durch Bewilligung einer Jahresrente von 127,00 ℳd bis zum Höchſtbetrage von 213,00 %, 48 durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen, erledigt worden. Im Berichtsjahre wurde an Zuſchußvergütung an Arzte für Ausſtellung von ärzt⸗ lichen Gutachten über die Invalidenrente nachſuchenden Verſicherten (5 ℳ für jeden Fall) die Summe von 1655,55 ℳ gezahlt, im Vorjahre 1732,15 ℳ, 1901 1612,30 ℳ. Anträge auf Befreiung von der Verſicherungspflicht gemäß § 6 des Geſetzes ſind 23 geſtellt (1902 28, 1901 ebenfalls 28). Von dieſen ſind 20 (im Vorjahre ſämtliche 28) genehmigt und zwar dieſe 20 (25) auf Grund des Bezuges von Ruhegehalt bezw. Unfall⸗ renten im Mindeſtbetrage von 116,40 ℳ, (die niedrigſte Invalidenrente); 2 wurden zurück⸗ genommen, 1 wurde wegen Unzuſtändigkeit abgelehnt:; wegen Vollendung des 70. Lebens⸗ jahres iſt kein Fall (im Vorjahre ſind 3 Fälle) eingeleitet worden. Erſtattung von Beiträgen ſeitens weiblicher Perſonen, welche in die Ehe eingetreten ſind, iſt in 755 Fällen (1902 673, 1901 684) beantragt; demnach für 1903 gegen das Vorjahr ein Mehr von 12,2 /%. Anträge auf Erſtattung von Beiträgen an Hinterbliebene verſtorbener Ver⸗ ſicherter ſind 76 (1902 105, 1901 95) geſtellt. Außerdem ſind von 5 (1902 3, 1901 4) Unfallrentenempfängern Anträge auf Erſtattung der Beiträge geſtellt worden. Die von der Königlichen Polizei⸗Direktion zur Berichtigung eingeſandten Quittungskarten (§ 157, 160 d. G.) erreichten die beſonders hohe Zahl von 1405 (1902 636, 1901 544); mithin gegen das Vorjahr mehr 120, 9 %. Die Berichtigung erſtreckte ſich hauptſächlich auf den Erſatz von minderwertigen Marken. In mündlicher Verhandlung unter Zuziehung je eines Vertreters der Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer wurden in 54 Fällen Gutachten abgegeben (1902 48, 1901 46, 1900 21). Anträge auf Entſcheidung gemäß § 155 und 157 des Geſetzes ſind beim Magiſtrat, als untere Verwaltungsbehörde, geſtellt 57 (1902 47, 1901 40, 1900 20). Dieſe Streitigkeiten wurden erledigt: 1903 1902 1901 a) durch förmliche Entſcheiduungg. 7 8 2 b) durch Vorbeſcheidd. 9 6 12 c) durch Zurücknahme und auf andere Weiſie 38 33 23 4) Uneriedigt buicben . 3 3 Beſchwerde gegen die diesſeitige Entſcheidung wurde in 3 Fällen (in den beiden 2 08 je einem Falle) erhoben; die Entſcheidung des Herrn Regierungspräſidenten och aus.