— 138 — 3. Unfallverſicherung. a) Gewerbe⸗ und Baunnfallverſicherung. Als untere Verwaltungsbehörde hat der Magiſtrat die Anmeldung von 272 Be⸗ trieben (gegen 305 im Vorjahre) vermittelt. Es entfallen hiervon Betriebe: auf die Nord⸗ öſtliche Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft 95 (73), die Berufsgenoſſenſchaft der Lagerei 61 (5), Fleiſcherei⸗ 37 (86), Fuhrwerks⸗ 27 (9), Norddeutſchen Holz⸗ 15 (20), Nordöſtlichen Eiſen⸗ und Stahl⸗ 13 (44), Chemiſchen Induſtrie 6 (4), Oſtdeutſchen Binnenſchiffahrt 5 (9), Fein⸗ mechanik 4 (5), Papierbearbeitung 2 (2), Schmiede 2 (31), Bekleidungs⸗Induſtrie 1 (4), Leder⸗Induſtrie 1 (—), Schornſteinfeger 1 (—), Taback 1 (5), Ziegelei 1 (—). Eine große Tätigkeit zur Ermittelung der bei ihr zuſtändigen Gewerbebetriebe ent⸗ faltete im Berichtsjahre die Lagerei⸗Berufsgenoſſenſchaft. 65 Gewerbebetriebe ſind von ihr 1903 für verſicherungspflichtig anerkannt und in das Kataſter aufgenommen worden. Im Vorjahre waren es nur 5 Gewerbebetriebe. Im ganzen ſind bis jetzt aus dem Stadttreiſe Charlottenburg bei der Lagerei⸗Berufsgenoſſenſchaft 125 Betriebe verzeichnet. Zur Zeit ſchweben noch zahlreiche Betriebsermittelungen, ſodaß eine weitere umfangreiche Aufnahme in das Kataſter bevorſteht. Merkmale für die Verſicherungspflicht des Gewerbebetriebes bei der Lagerei-Berufsgenoſſenſchaft ſind: Beſchäftigung von Perſonen, Eintragung der Firma in das Handelsregiſter, Lagerungs⸗ und Beförderungsarbeiten im Gewerbebetriebe; zu den Lagerungsarbeiten gehört das Aus⸗ und Einpacken, Sortieren und Vermeſſen der Waren, das Umgehen mit Waren bei der Inventur, ihr Einbringen und Einſtellen in die Geſchäfts⸗ räume, ihr Verbringen aus dem einen Geſchäftsraum in den anderen, ſowie die Inſtand⸗ haltung (Aufräumung, Reinigung uſw.) der Lagervorräte und der zu ihrer Aufbewahrung dienenden Räume; als Beförderungsarbeit gilt der Transport von Waren außerhalb der Geſchäftsräume (von und zur Bahn, Poſt, ſowie zur Kundſchaft) ohne Rückſicht darauf, ob oder welche Transportmittel dabei verwendet werden. Von der Befugnis, gegen die Höhe der von den Berufsgenoſſenſchaften in Ausſicht genommenen Rentenfeſtſetzungen beim Magiſtrat, als untere Verwaltungsbehörde, Einſpruch zu erheben, haben 22 (1902 24, 1901 15) Perſonen Gebrauch gemacht. Die Einſprüche waren in 5 (10) Fällen gegen die Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft, in 4 (3) Fällen gegen die Fuhrwerks⸗Berufsgenoſſenſchaft, in je 3 Fällen gegen die Nordöſtliche Eiſen⸗ und Stahl⸗ (2), Töpferei⸗ (2), ſowie Berufsgenoſſenſchaft der Gas⸗ und Waſſerwerke (2), in 2 Fällen (2) gegen die Straßen⸗ und Kleinbahn⸗Berufsgenoſſenſchaft und in je 1 Fall gegen die Tiefbau⸗ (—) und Fleiſcherei⸗Berufsgenoſſenſchaft (1) gerichtet. Dieſe nach münd⸗ licher Verhandlung aufgenommenen Einſprüche gehen an die betreffenden Berufsgenoſſen⸗ ſchaften zur weiteren Bearbeitung. 827 (1902 602, 1901 513) Antrüge auf Einziehung rückſtändiger Beiträge im Ver⸗ waltungszwangsverfahren ſind von den Berufsgenoſſenſchaften eingegangen und durch⸗ geführt worden. b) Unfallverſicherung für Land⸗ und Forſtwirtſchaft. Der Stadtkreis Charlottenburg gehört der Brandenburgiſchen landwirtſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft als Sektion vI an. Sektionsvorſtand iſt der Stadtausſchuß. Dieſem liegt ob u. a. Feſtſtellung der Entſchädigungen, Veranlagung der Betriebe, Entſcheidungen über Einſprüche, Vertretung der Klagen vor den Schiedsgerichten. Das Grundſteuerſoll der Sektion beträgt 2569,17 ℳ (1902: 2175,67 ℳ). Unter Zugrundelegung dieſes Betrages waren an Beiträgen aufzubringen 3059,71 %,(gegen 1943,18 ℳ im Vorjahre und 1493,40 im Jahre 1901). Von den Sektionsverwaltungs⸗ koſten ſind in der Summe nur die Koſten für Bekanntmachungen, Druckvorſchriften und Formularen uſw. enthalten. Gehälter der Beamten, Miete für die Geſchäftsräume, ſowie Heizungs⸗ und Beleuchtungskoſten und dergl. werden von der Stadtgemeinde aus eigenen Mitteln getragen. Nach vorgeſchriebener öffentlicher Auslegung des Unternehmerverzeichniſſes für das Berichtsjahr — Kalenderjahr 1903 — wurde gegen die Veranlagung ein Einſpruch erhoben, der aber als unbegründet zurückgewieſen werden mußte. Der Sektion gehören 158 Betriebe an (im Vorjahre 141, 1901 99). Im Berichtsjahre ſind 10 (im Vorjahre 19, 1901 10) Unfälle zur Anmeldung ge⸗ kommen, darunter war ein Leiſtenbruch zu verzeichnen. Die übrigen betrafen Quetſchungen Zerrungen, Verſtauchungen und dergl., Fälle ernſterer Natur (im Vorjahre 2) kamen nicht vor. Die Verletzten konnten innerhalb der erſten 13 Wochen als völlig geheilt ihre Arbeit wieder aufnehmen, ſodaß die Berufsgenoſſenſchaft nicht einzutreten brauchte. 4. Ruhelohn⸗ und Hinterbliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte und Verſicherung derſelben. Nach den gültigen Grundſätzen vom 18. Juni 1900 ſind im Berichtsjahre gewährt — im Bereiche der Hauptverwaltung — an Ruhelohn: 1598,99 ℳ (1902 1308,95 %, 1901 1595,56 ℳ, 1900 125,83 ℳ), an Witwen⸗ und Waiſengeld: 973,10 ℳ, (1902 527,80 ℳ, 1901 490,28 ℳ, 1900 184,14 ). Fortſ. des Textes auf Seite 140.