— 142 — Die Zahl der Stellenbeſetzungen ſtieg gegen das Vorjahr um 1650. Die Mehrzahl dieſer Stellen entfiel auf die Abteilung für ungelernte Arbeiter, jedoch war auch der Fortſchritt für Facharbeiter befriedigend. Weniger befriedigend waren die Ergebniſſe in der Le hrlingsvermittelung. Es wurde einer größeren Anzahl Lehrlingen Lehrmeiſter nachgewieſen, jedoch führte eine er⸗ hebliche Anzahl dieſer Nachweiſe nicht zu einer Stellenbeſetzung, da die perſönlichen Wünſche nicht immer befriedigt werden konnten. In der weiblichen Abteilung iſt zwar auch ein gewiſſer FortſchrittIvorhanden, da 1006 Stellen beſetzt wurden, gegen 873 des Vorjahres, und von 100 Arbeitſuchenden 52,2 in Stellen gebracht werden konnten, gegen 42,8 im Vorjahre. Indes hält ſich das weitaus größte Gebiet der weiblichen Stellenvermittelung, die Dienſtbotenvermittelung, vom Arbeitsnachweiſe noch immer fern. Nach wie vor hat dieſe Abteilung mit dem Übelſtande zu kämpfen, daß die örtliche Lage des Arbeitsnachweiſes, die für den männlichen Arbeits⸗ markt wegen der Nähe der hauptſächlich von Arbeitern bewohnten Straßen im Weſten Charlottenburgs an ſich nicht ungünſtig iſt, den Verkehr mit den öſtlichen Stadtteilen, in denen die Dienſtboten am zahlreichſten ſind, erſchwert, ja teilweiſe unmöglich macht. 2. Mitgliedſchaft in Verbänden. Städteausſtellung. Aus den beiden Verbänden, denen der ſtädtiſche Arbeitsnachweis Charlottenburg angehört, dem Verbande deutſcher Arbeitsnachweiſe und dem Verbande Märkiſcher Arbeits⸗ nachweiſe, iſt aus dem abgeſchloſſenen Jahre nichts weſentliches zu berichten. Indes! hat dieſer Umſtand bei den beiden Verbänden den gegenteiligen Grund. Der Verband deutſcher Arbeitsnachweiſe hat ſeit ſeiner Begründung eine ſo umfangreiche und erfolgreiche Tätigkeit entwickelt, daß er zur Vermeidung einer Häufung von Verbandsverſammlungen eine gewiſſe Ruhepauſe eintreten laſſen konnte; die nächſte Verbandsverſammlung iſt erſt für Frühjahr 1905 geplant. Dem Verbande Märkiſcher Arbeitsnachweiſe hingegen iſt es, nachdem er bei ſeiner Begründung mit nicht unbedeutendem Erfolge für die Verbreitung richtiger Anſichten über die Bedeutung kommunaler Arbeitsnachweiſe in der Provinz Brandenburg tätig geweſen war, noch nicht gelungen, zu einer andauernden und regelmäßigen Betätigung fortzuſchreiten. Wie bereits im vorigen Jahresbericht hervorgehoben wurde, iſt dieſem Verbande, abweichend von den beiden anderen in der Monarchie beſtehenden Arbeits⸗ nachweis⸗Verbänden (im Regierungsbezirk Düſſeldorf und Liegnitz), die Gewährung einer ſtaatlichen Unterſtützung verſagt worden. Das Geſuch, mit dem der Vorfitzende des Ver⸗ bandes die Gewährung einer ſtaatlichen Beihilfe erneut beantragte, hatte folgenden Wortlaut: Charlottenburg, den 23. Mai 1903. An den Herrn Miniſter für Handel und Gewerbe. Verfügung vom 4. Oktober 1902—1IIa. 7956. Das Geſuch vom 26. Mai vorigen Jahres um Unterſtützung des Verbandes aus Staats⸗ mitteln iſt unter Anerkennung der Verbandstätigkeit gleichwohl, in Rückſicht auf die zur Ver⸗ fügung ſtehenden beſchränkten Mittel, durch Verfügung vom 4. Ottober vorigen Jahres abgelehnt worden. Die Tätigkeit des Verbandes hat ſeit damals ſtillgeſtanden. Aus den in der genannten Eingabe erwähnten Gründen muß Anſtand genommen werden, an die Gemeinden, die Arbeitsnach⸗ weiſe bereits errichtet haben, mit der Bitte um Beiträge zu gunſten ſolcher Gemeinden heranzu⸗ treten, in denen die Errichtung nicht erfolgt iſt. Es iſt daher auch für die Zukunft nicht abzu⸗ ſehen, wie der Verband eme gedeihliche Wirkſamkeit entfalten ſoll, wenn ihm die Unterſtützung, die andern in der Monarchie beſtehenden Verbänden zu teil wird, verſagt bleibt. Nachdem nunmehr ein neues Rechnungsjahr begonnen hat erlaubt ſich der unterzeichnete Vorſitzende das Geſuch zu erneuern: Dem Verbande eine jährliche Beihilfe etwa in der Höhe gewähren zu wollen, wie dieſelbe andern in der Monarchie beſtehenden ähnlichen Verbänden (in den Regierungsbezirken Düſſeldorf und Liegnitz) bewilligt worden ſind. Es erging jedoch darauf wiederum der folgende ablehnende Beſcheid: Der Regierungs⸗Präfident. Potsdam, den 20. Juni 1903. A. 538/ Der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe hat das Geſuch vom 23. Mai 1903 um Ge⸗ währung einer jährlichen Beihilfe an den Verband Märtiſcher Arbeitsnachweiſe dahin entſchieden, daß dem Antrage nicht entſprochen werden kann. Inzwiſchen iſt in den Staatshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1904 der Unter⸗ ſtützung der Arbeitsnachweiſe, die bisher aus eigenen Mitteln beſtritten wurden, eine eigene Etatspoſition (Kapitel 69, Titel 16) „Zur Förderung der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsver⸗ mittelung und Rechtsberatung für die minder bemittelten Bevölkerungskreiſe“ im Betrage