— 192 — Eigenſchaft, daß das Fleiſch ſich nicht lange hält ꝛc., beim Kaufe mitgeteilt werden. Dann unterſcheidet das Geſetz noch bedingt tauglich. Es kommen Tiere vor, in deren Körper nur vereinzelt Finnen vorhanden ſind. Wenn derartiges Fleiſch gekocht wird und beſtimmten Hitzegraden bei dieſem Kochprozeß ausgeſetzt wird, dann ſterben die Finnen in dem Fleiſch ab, und das gekochte Fleiſch iſt in ſeinem Nährwert genau wie anderes Fleiſch zu beurteilen. Es wird dann unter Bekanntgabe des Umſtandes, nachdem es durch Kochen unter amtlicher Aufficht tanglich gemacht iſt, verkauft. Bedingt tauglich heißt alſo tauglich unter der Be⸗ dingung, daß es einer beſtimmten Behandlung vor dem Genuſſe unterzogen iſt. Zur genauen Handhabung der leiſchbeſchau gehört denn auch eine Freibank, d. h. eine Einrichtung welche es ermöglicht, den Verkauf minderwertigen oder bedingt tauglichen Fleiſches dem Geſetz entſprechend zu regeln und zu überwachen. Das Fleiſch wird dann auf dieſer Freibank unter behördlicher Aufſicht gekocht und nachher verkauft, und zwar meiſt nur in beſtimmten Mengen an weniger bemittelte Perfonen. Würde man dieſes Fleiſch einfach als untauglich fortwerfen, ſo wäre damit dem Nationalvermögen ein vollkommen unnötiger Schaden zugeführt. Den richtigen Wert erhält jedoch dieſe geſetzgeberiſche Maßnahme durch die Einrichtung einer Frei⸗ bank, deren Errichtung nunmehr auch beabſichtigt wird. In der Art der Vernichtung des untauglichen Fle iſches iſt ebenfalls eine weſentliche Anderung getroffen. In den Schlachthäuſern ſind Gefäße (Tonnen) aufgeſtellt, in welchen eine Farbflüffigkeit, Pyoktanin, mit einem Zufatz von Formalin enthalten iſt. Der Tierarzt, welcher die Fleiſchbeſchau ausübt, wirft die von ihm beanſtandeten Teile ſofort, nachdem er ſie für untauglich erklärt hat, in dieſe Fäſſer. Schon nach Bruchteilen einer Minute färben ſich die Teile intenſiv blau und ſind in keiner Weiſe als Nahrungsmittel oder zur Wurſtfabrikation mehr zu verwenden Es iſt dies ein weſentlicher Fortſchritt, denn es dürfte nicht als ausgeſchloſſen zu erklären ſein, daß ſich beim Schlachten befindliche Perſonen bei den oft ſehr hohen Preiſen für Lebern ꝛc. nach Entfernung des Tierarztes dieſe Teile wieder aneignen. Durch dieſes von dem Leiter der hieſigen Fleiſchbeſchau zuerſt angegebene Verfahren iſt eine ſofortige ſichere Unſchädlichmachung möglich. Der Formalinzuſatz verhindert im Sommer die Fäulnis, welche bis zur Abholung eintreten könnte. Der Tierarzt benach⸗ richtigt dann das Fleiſchſchauamt, und von hier aus werden die beanſtandeten Teile aus den Tonnen mittelſt Dreirades abgeholt und dann verbrannt. Auf dieſe Weiſe gelingt es in abſolut ſicherer Weiſe zu verhindern, daß beanſtandete Teile durch irgend welche unlauteren Machenſchaften wieder in den Verkehr gelangen können. Von auswärts wurden in das Fleiſchauamt reſp auf den Wochenmärkten eingeführt: 105050 (168005) Kkg Rindfleiſch, 60984 (90728) Kg Kalbfleiſch, 35561 (54632) Kg Schweine⸗ fleiſch, 7596 (3383) kg Hammelfleiſch, 77438 (89268) kg Kram. Davon wurden beanſtandet auf den Märkten: Wegen Tuberkuloſe: 1 (5) Rinderleber, 2 (20) Rinderlungen, 1 (3) Schweine⸗ lunge, 1 (1) Euter; wegen krankhafter Veränderung: 2 (0) Rinderlebern; wegen Entzündung: 1 (0) Kalbsleber, 1 (0) Hammellunge, 1 (O0) Euter; wegen Fäulnis: 1 (4) Rinderlunge, 1 (0) Hammelkopf, § (40) Schweinenieren; wegen Paraſiten: 1 Hammellunge; wegen Auf⸗ blaſen: 1 (4) Kalbslunge; wegen Futterinhalt: (1) Rinderlungen, 1 (0) Kalbslunge. Das Perſonal des ſtädtiſchen Fleiſch⸗ und Trichinenſchauamtes hat ſich durch eine Anderung in dem Kaſſenverfahren (bei der Einziehung der Gebühren) um eine Perſon ver⸗ ringert. Während bisher die Gebühren in monatlichen Rechnungen durch die Steuererheber eingezogen wurden und ſich bei dieſem Zahlungsmodus nicht ſelten Verluſte ergaben, indem Perſonen, welche geſchlachtet hatten, nachher nicht auffindbar waren, iſt nunmehr die Gebühr ſogleich mit der Anmeldung zu entrichten. Es wird hierüber in Form einer Eiſenbahn⸗ fahrkarte eine Quittung verabreicht, welche dem Tierarzt bei der Lebendbeſchau vorzuzeigen und bei der Schlachtviehbeſchau abzugeben iſt. In der gleichen Weiſe wird auch mit den Gebühren für die Trichinenſchau verfahren. Dieſes Syſtem iſt viel einfacher und kann nie⸗ mals Verluſte ergeben. Es ermöglicht auch in jedem Augenblick, da die Nummern auf den Karten fortlaufend angebracht ſind, einen Überblick, wieviel Tiere geſchlachtet ſind. Es er⸗ möglicht ſchließlich auch noch, daß größere Schlächtereien ſich einen Vorrat kaufen können und ſich nicht erſt in jedem einzelnen Falle Karten löſen brauchen. Die Marktkontrolle findet nach wie vor durch die Tierärzte ſtatt. Bei der Markt⸗ kontrolle erſtreckt ſich die Unterſuchung lediglich auf das Fleiſch, reſp. auf die Schlächterſtände. Die übrigen animaliſchen Nahrungsmittel werden durch den Kreistierarzt kontrolliert. Hierbei wurden folgende Beanſtandungen vorgenommen: Wegen Fäulnis: 8 Pfund geſalzenes Fleiſch, 2 Rinderbrägen, 4 Pfund Stückenfleiſch 2 Kalbsgeſchlinge, 6 Pfund Hammelteule, 4 Hühner, 4 Gänſelebern, 2 Gänſeklein, 2 Pfund Gänſelieſen, 1 Geflügel⸗ rumpf, 2 Gänſe, 1 1g Kaulbarſche, 1 Zander, 93 kg grüne Heringe, 14 Pfund Bücklinge, 4 Flundern; wegen Aufblaſen: 3 Kalbslungen, 1 Schweinelunge; weil im Verenden ge⸗ ſchlachtet: 1 Ente; wegen Coccidien: 2 Gänſelebern. 2 Ricken durften nach dem Wildſchon⸗ geſetz nicht mehr zum Verkauf gelangen. In dem Fleiſchſchauamt befindet ſich ein Laboratorium, in welchem Unterſuchungen eingelieferter animaliſcher Nahrungsmittel ohne irgendwelche Koſten für den UIberbringer durch die Tierärzte vorgenommen werden. Von dieſer Einrichtung wurde von 4 4. . in folgenden Fällen Gebrauch gemacht: Wegen Fäulnis verworfen: Rind, 1 Stück Rind⸗ fleiſch, /% Pfund Schabefleiſch, 9 Pfund Kalbfleiſch, 1 Kalbscotelette. 3 Stück Schweinefleiſch, 1 Schinken, 1 Pfund Wildfleiſch, 1 Reh, 1 Haſe, 1 Kaninchen, 1 Ente, 3 Hühner, 7 Gänſe (davon eine im Verenden geſchlachtet), 1 Gänſekeule, 2 Gänſeklein, 52 Pfund Kabliau, 1 Flunder, 1 Cervelatwurſt (gefärbt). Für Trichinenſchau wurden eingeliefert: 11 (296) Schinken, 757 (1606) Speckſeiten, 333 (4451) Kammſtücke, 2 (7) Wildſchweine, 1 (3) Wildſchweinſchinken, 6 (0) Wildſchwein⸗ ſtücke, „ (0) Würſte. Davon wurden in 3 (4) Kammſtücken Trichinen vorgefunden.