— 213. — Die erſte Verhandlung fand im Berichtsjahre — wie im Vorjahre — durchweg vor dem Vorſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruch⸗ gericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden halbjährlich im voraus feſtgeſetzt und die Beifitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 87 (92) Terminstage abgehalten und zwar 53 (53) vor dem Vorſitzenden allein und 34 (39) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorftzenden 847 (856), vor dem Spruchgericht 457 (510), zuſammen 1304 (1366). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 27 (27) vor dem Vorſitzenden und 19 (19) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 16 (16) vor dem Vorſitzenden und 13 (13) vor dem Spruchgericht. In 55 (40) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder örtlicher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Ver⸗ handlung zurückgewieſen. Von den Klagen wurden erledigt: Fälle Prozentſatz 1903 1902 1903 1902 uach 1—5 Tagen 323 199 33,4 22,0 nache 4 6. Tagen „ 2 223 224 23,! 24,7 zuſammen nach 1—6 Tagen“ 546 423 56,5 46,7 nach 7—13 Tagenn 156 178 16,2 19,7 nach 14 Tagen und ſpäter 225 304 23,3 33,6 zuſammmen nach 7 Tagen und ſpäter] 381 482 39,5 53,3 Beweisaufnahme war in 166 (197) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 17,2 % (22 %) der erledigten Klagen. 291 (309) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen Von den Klagen ſind nur 147 (135) oder 15 % (15 %) in brauchbarem Zuftande ſchriftlich eingereicht, die übrigen 820 (789) oder 85 % (85 %) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Eine ganze Anzahl Streitfälle konnten von der Gerichtsſchreiberei vor Aufnahme der Klage durch telephoniſchen Verkehr mit den Beklagten und eine größere Anzahl offen⸗ bar ganz unbegründeter Klagen kurzer Hand durch Belehrung der Kläger erledigt werden. Im Berichtsjahre iſt in 6 Fällen, im Vorjahre in 15 Fällen Berufung gegen End⸗ urteile des Gewerbegerichts eingelegt, davon iſt bis zum Schluſſe des Berichtsjahres nur 1 Fall erledigt und zwar durch Beſtätigung des Urteils des Gewerbegerichts, die übrigen 5 Fälle ſind noch unerledigt. Die am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 12 Berufungen ſind im Be⸗ richtsjahre erledigt und zwar durch: Zurücknahme der Berufſung. 1 Beſtätigung des Urteils 2 Teilweiſe Anderung des Urteilis. 4 Gänzliche Anderung des Urteils. 5 Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: Gegen 2 nicht erſchienene Beiſttzer je 10 ℳ und gegen zwei nicht erſchienene Zeugen 50 bezw. 3 ℳ. Wegen nachträglicher genügender Entſchuldigung wurde in einem Falle die angeordnete Maßnahme wieder rückgängig gemacht. Außerdem mußte ein Be⸗ klagter wegen Ungebühr mit 20 ℳ. Strafe belegt werden. Ein Zeuge wurde wegen vorzeitiger eigenmächtiger Entfernung aus dem Gerichts⸗ ſaale mit 30 ℳ Strafe belegt. In der Beſchwerdeinſtanz iſt dieſe Strafe wieder aufgehoben worden, weil die vorgebrachten Entſchuldigungsgründe als ausreichend erachtet wurden. Die Ausgaben betragen: 1. Entſchädigung an die Beiſtzeeee 798,— 2 Gebühren an Zeugen und Sachverſtändige 36,18 „ (im Vorjahre 14,55 ℳ. An Einnahmen — erſtattete Ausgaben — waren zum Soll geſtellt. . 139,45 Davon ſind als unbeitreiblich in Abgang geſtelltt. 52,80 „ wirttiche Gmnahmen , 86,65 „ Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht im Berichtsjahre nicht angerufen worden. Das Gewerbegericht gehört dem Verbande deutſcher Gewerbegerichte an.