—, 238 Während im Mittel der 87 preußiſchen Städte, die zur Zeit der letzten Voltszählung mehr als 15 000 Einwohner hatten, wie auch bei der Mehrzahl der Großſtädte der Durch⸗ ſchnitt des Einkommens eines Zenſiten geſunken iſt (im Mittel der 87 Städte von 2741 auf 2644 ℳw, iſt in Charlottendurg der Betrag des durchſchnittlichen Einkommens noch ein wenig geſtiegen, von 4125 im Jahre 1902 auf 4143 im Jahre 1903. Unter den §7 preußi⸗ ſchen Städten über 15 000 Einwohnern ſteht in dieſer Hinſicht an erſter Stelle Bonn mit durchſchnittlich 4533 ℳ. Einkommen und 121,34 ℳ Staatseinkommenſteuer auf einen Zenfiten und 20,29 ℳ Steuern auf den Kopf der Bevölkerung, ihr folgt Wiesbaden mit 4241 ℳ durchſchnittliches Einkommen und 110,83 Staatseinkommenſteuer auf einen Zenſiten und 23,86 ℳ Steuer pro Kopf der Bevölkerung. Danach kommt an dritter Stelle Charlottenburg, an vierter Frankfurt a. M. und an fünfter Aachen, für welche die entſprechenden Zahlen in der nebenſtehenden Tabelle aufgeführt ſind, an ſechſter Stelle folgt unter den preußiſchen Städten Caſſel mit einem Durchſchnittseinkommen von 3368 ℳ und 80,24 ℳ Staatseinkommenſteuer pro Zenſit und 13,78 Steuer pro Kopf der Bevölkerung. Das Veranlagungsſoll der Einkommenſteuer betrug in Berlin 29,13, in Frankfurt a. M. 8,46 in Cöln 5,18, in Charlottenburg 5,13 und in Breslau 4,49 Millionen ℳ. Charlottenburg nimmt alſo unter den preußiſchen Städten die vierte Stelle ein. Die Zahl der zur Einkommenſteuer veranlagten nicht phyſiſchen Perſonen war unter den 25 preußiſchen Großſtädten am geringſten in Charlottenburg (5), in Schöneberg (4) und in Rirdorf (4). für den Kopf Zenſit 1895/96 17,41 ℳ— 87,50 ℳ 1896/97 17,33 „ 94,16 „ Die veranlagte Einkommenſteuer 1% 2%½ „ 4 „ f 5 1 7 , auf den Kopf der Bevölkerung und 1899/1900 20,80 „ 100,15 „ auf je einen Zenſiten berechnet be⸗ 190/1 23,15 „ 111,79 , trug in den Jahren 1895 bis 1903: 190 1/02 24,95 „ 104,73 „ 1902/03 25,48 „ 107,02 „ 1903/04 25,94 „ 108,05 „ 2. Ergänzungsſteuer. Die Veranlagung für die 3 Jahre 1902, 1903 und 1904 ergab am 1. 4. 1902 10 634 Zenſiten gegen 8,620 Zenſiten für die Veranlagung 1899 bis 1901. Der veranlagte Steuerbetrag belief ſich auf rd. 943 623 (709 562) ℳ und ſtand um 32,99 Prozent höher. Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen 5,03 (4,25) ℳ Steuerbetrag, pro Zenſit 88,66 (82,30) ℳ. Der Stand der Ergänzungsſteuer ergab am 1. April 1902 (Beginn der Veranl.⸗Periode) 10 634 Zenfiten mit 943 623 ℳ Steuer, „ 4,. „ 1903. .. 14125 1 „ 996 975 „ „, „1. „ 1904 . 14525 „ „ 1 010 620 „ „ Es ergibt ſich hieraus ein Zuwachs für das Steuerjahr 1902 um. . . . 491 Zenſiten und 53 352 %? Steuer „ 1903 „ 4275 „ „ 13 645 „ „ 3. Indirekte Steuern nach Auskunft des Königl. Haupt⸗Steueramts. Art der Steuern in ℳ 1901/1902 1902/1903 1903/1904 Zoll von ausländiſchen Gegenſtänden 14 019,90 15 976,45 27 482,— Branntwein, Verbrauchsabgabe 12 761,75 17 063,10 17 461,— Zuſchlag zur Verbrauchsabgabe 348,50 266,60 18,— Brauſteuer „ , r e, 290 117,40 280 609,25 278 935,10 Brauſteuerzuſchlag für Berliner Brauereien 41 665.59 38 410,45 39 452,73 Übergangsabgabe von Bier (Süddeutſchland). 9,75 14,— 12,05 Preußiſche Stempelſteuernr. 189 791,— 208 993,70 339 207,.— Reichs⸗Stempelſteuer 4 4 , 6 339,05 8 256,— 7 462,50 Schaumweinnachſteuer 4 . 6 313,44 — Zuſammen 555 102,94 575 902,99 710 630,38 Unter der Brauſteuerſumme befanden ſich: für Malßz.. 280 110,40 267 803,05 263 727,60 fur Surrogate.. 1000 17 12,806,20 15 207,50 Die Charlottenburger Brauereien entrichteten davon für Malz . 113439,40 114 162,40 105 908,25 für Surrogate⸗ . 2 849,90 2 732,30 1 816,05 Die Verwaltungskoſtenbeiträge beliefen ſich auf 752,50 774,40 735,40 22 . 20,50 23,— 21,50 Zwangsvollſtreckungsgebühren