Zuſammenſtellung der Gemeinde⸗Einkommenſteuern. Zuſchlag zur ] Abgabe der im] Forenſenſteuer Staats⸗ Offigierrange ſ und Steuer Überhaupt Bezeichnun g Einkommen⸗ ſtehenden vom doppelten 8 4 Steuer Militärperſonen Wohnſitz 44 I *XI4 42 Rollenveranlagungsſoll .. . ſ3 652 10475] 47 36280] 240 920 40] 3 940 38795 Zugang 433 32629 7 75551 128 21316] 569 29496 Summe 4 083 43104 55 11831] 369 13356f 4 509 68291 Abgang und Ausfall 394 26324 8 45590 9 08749] 411 80663 Mithin Soll Eimnahme Iz 691 167 80L 16 66241]L 360 046 0214097 87628 Iſt⸗Eimnahme 3 674 93043] 46 614 5 359 50355f 4 081 07971 Iſt⸗Einnahme aus Reſten der Vorjahre — — — — — — 18 53602 Durch die Rolle ſind im Steuerjahr 1903 zur Forenſenſteuer 987 (793), Zenſiten veranlagt, darunter mit Einkommen von 420/660 ℳ. — 44 (34), mit Einkommen von 660/900 ℳ — 80 (61). Das Rollenſoll der veranlagten Forenſenſteuer betrug 240 920,40 (352 222,98) ℳ. Trotz der größeren Anzahl der Zenſiten iſt der Steuerbetrag herabgegangen. Dies ergibt ſich auch aus der Iſteinnahme an Forenſenſteuern und Steuern vom doppelten Wohnſitz. Denn das Iſt dieſer Steuern betrug für das Steuerjahr 1902 noch 451 347,88 17 (1901 — 494 250,10 ℳ), während es für das Steuerjahr 1903 nur noch 359 503,55 beträgt. Der Minderertrag von 91 844,33 ℳ fällt in der Hauptſache der Forenſenſteuer zu und iſt auf das Zurückgehen des zur Staatsſteuer veranlagten Einkommens der induſtriellen Aktiengeſellſchaften zurückzuführen. Als Gemeindeeinkommenſteuer wurde im Verwaltungsjahre 1903 ein Zuſchlag von 100 Prozent zur Staatseinkommenſteuer erhoben. Seit dem Inkrafttreten des Kommunal⸗ abgabengeſetzes vom 14. Juli 1893 wurden an Zuſchlägen erhoben im Steuerjahre 1895 — 94 Prozent. 1896 — 98 Prozent, 1897 bis 1902 — 97 Prozent. Von den in Charlotten⸗ burg wohnenden Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 900 ℳ wurde — wie bereits ſeit 1. Oktober 1891 — Gemeindeeinkommenſteuer nicht erhoben. Dagegen wurden die außerhalb Charlottenburg wohnenden Steuerpflichtigen (phyſiſche und nicht phyſiſche Perſonen), die hier Grundbeſitz haben oder Gewerbe betreiben oder bei einer Geſellſchaft mit beſchr. oder unbeſchr. Haftpflicht beteiligt ſind (Forenſen), ſofern ihr Ein⸗ kommen über 420 ℳ und ihr zur Staatseinkommenſteuer veranlagtes Geſamteinkommen mehr als 900 ℳ betrug zur Gemeindeeinkommenſteuer herangezogen. Gegen die Veranlagung zur Gemeindeeinkommenſteuer ſind im Steuerjahre 1903 — 338 (1902 — 486) Einſprüche erhoben worden. Davon hatten 237 (1902 367) Erfolg, 101 (1902 — 119) wurden als unbegründet oder wegen Friſtverſäumnis zurückgewieſen. Von den im Verwaltungsjahre erhobenen 14 Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren (1902 — 10) hatten 5 Erfolg (1902 — 2), 7 (1902 — 2) find zurückgewieſen, während 2 (1902 — 5) noch unerledigt ſind. Zivilprozeſſe wurden im Verwaltungsjahre 5 (1902 — 2) geführt; davon hatten 4 Erfolg, während einer noch nicht beendet iſt. Der Abgang an Gemeindeeinkommenſteuer infolge Einlegung von Rechtsmitteln betrug 18 723,94 ℳ (1902 — 78 974,19 ℳ). 2. Hundeſteuer. Die für jeden Luxushund zu zahlende Jahresſteuer beträgt nach der Hundeſteuer⸗ Ordnung vom 15. November/21. Dezember 1894 20 ℳ. Rollenver⸗ Abgang ] Verbleibt Reſte amſ Einſprüche ſ Straſbeſcheid anlagungs⸗] Zugang und Soll⸗ ] Jahres⸗ . . 45 4 Steuerjahr Soll Ausfall ] Einnahme] ſchluß 4, 4 51 ernen % % z 4 51 0 Erſolg interziehung 1897 52 977500 8 08425] 8 31325] 52 7480500 — — 82 31 1898 58 740— 9 35825] 10 36625] 57 732 —] — — 156 45 2 1899 63 15750 9 590506 9 910 50] 62 337500 — — 488 43 —— 1900 65 840 — 9 97380 9 612— 66 201ſ800 — — 422 52 — 1901 70 82460] 11 11150] 10 694— 71 21210] 100 —] 384 49 26 1902 82 72050] 12 14875] 18 904 — 75 96525 10— 289 114 44 81 91275f 13 48450] 14 64862] 80 74863 60—1 142 117 41 1903