— 248 — „) Warenhausſteuer. Die Warenhausſteuer, welche nach dem Geſetz vom 19. Juli 1900 erſtmalig für 1901 erhoben wurde, ergab für die Stadtgemeinde ein Veranlagungsſoll von 27 527 ℳ. Dieſer Betrag ermäßigte ſich infolge der eingelegten Rechtsmittel auf 15 250 ℳ. Entſprechend den geſetzlichen Beſtimmungen fand dieſe Steuer, ſoweit ſie die auf die warenhausſteuerpflichtigen Betriebe veranlagte Gewerbeſteuer überſtieg, zur Erleichterung der Gewerbeſteuer für die in Klaſſe IV veranlagten Zenſiten Verwendung und zwar derart, daß die Gewerbeſteuerzuſchläge zu den ſtaatlich veranlagten Sätzen von 4, § und 12 ¼0 gänglich und von dem Satze von 16 ℳ eine Monatsrate von der Einziehung ausgeſchloſſen bleiben. Zahlenmäßig ſtellte ſich der Erfolg der Warenhausſteuer wie nachſtehend angegeben. ammurechnen⸗ 4 Veran⸗] Zu⸗ Sol⸗ ſu a ,] Verbleiben [Dazn gieſtej Cauſnen] Es ſind mf der Jahr ſasnngs- an Abgang] Ein⸗ menbans.] zur Ver⸗ ] aus dem 28 Ver. verwendet J anror ſumme ] gang nahme 1e Kae wendung ] Vorjahre fügung 2 me 9 — L 12 2 . ¾. 4 L 12 L 112 1901 13 259 — 4 317 8 942] 781,82] 8 160,188 — 8 160,18] 7 567,94] 592,24 1902 36 124] — 1 20 900ſ 15 224] 639,23ſ14 584,77] 592,24 15 177,01]14 239,18 937,83“ 1903 27 527] — ſ12 277 15 250] 780,00]14 470,00] 305,54 J14 775,5414 698,61] 76,93 ) Durch Rückzahlungen für Rechnung früherer Jahre auf Grund von Rechtsmittelentſcheidungen von 937,83 auf 305,54 ℳ ermäßigt. c) Die Stenerbelaſtung überhaupt. Die Iſt⸗Einnahmen an Steuern werden nachſtehend zuſammengefaßt in ℳ 1899/00 1900/1 1901/02 1902/03 1903/04 1. Staatseinkommenſteuer . . 3 819 767 4 343 647 4752 761 5 029 925 5 238 500 Ergänzungsſteuer . 800 847 855 511 893 345 1 006 913 1 038 221 Wandergewerbeſteuer 1 910 1 594 1 979 2 220 1 890 Fortſchreibungsgebühren 156 57 — — — Indirekte Steuer . .. 504 100 526 893 555 103 575 903 710 030 Zuſammen Staatsſteuern 5 126 780 5 727 702 6 203 188 6 614 961 6 988 642 2. Gemeinde⸗Einkommenſteuer 3 049 901 3 413 394 3 795 290 3 899 365 3 979 069 Hundeſteurr 62 838 66 202 71 142 75 704 80 679 Gewerbe⸗ und Betriebsſteuer 274 419 311 036 323 135 312 830 305 596 Grundſteuer . . . . . 1770 140 1 878 553 1 920 027 2 021 833 2192 352 Umſacſteuer . . .:: 226 632 495 750 463 013 873 578 1 130 428 Zuſammen Zemeindeſtenern 5 653 955 6 164 935 6 572 607 7 183 310 688 124 Staats⸗ und Gemeindeſteuern 10 780 735 11 892 637 12 775 795 13 798 271 14 676 766 Pro Kopf entfallen. 59,98 64,63 66,71 69,86 70,46 Darunter auf Staatsſteuern 28,52 34713 32,39 33,49 33,55 Darunter auf Gemeindeſteuern 31,46 33,50 34,32 36,37 36,91 2. Die Finanzlage. Die finanziellen Ergebniſſe des Rechnungsjahres 1903 müſſen als günſtige bezeichnet werden, weil ein Verwaltungsüberſchuß von 1 124 797,91 ℳ erzielt wurde, der bisher in keinem Jahre erreicht worden iſt. Wegen der Höhe der Verwaltungsüberſchüſſe in den 8 Vorjahren beziehen wir uns auf den Verwaltungsbericht des Jahres 1902 Seite 207. a) Der Stadthanshaltsetat. Der Stadthaushaltsetat für 1903 ſchloß nach der Feſtſtellung durch die Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung in ſeinen einzelnen Teilen wie folgt ab: I. Der Hauptetat: A. Das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe mit 13 511 700,— ℳ und zwar in den fortdauernden Ausgaben mit 11 792 409,21 „ einmaligen Ausgaben mit . e 1 719 290,79 „ B. Das Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe mit 12 861 500, „ II. Die Sonderetats: Nr. 1 Kanaliſation: 4. Das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe mit 974 400,— ℳ B. Das Ertraordinarium in Einnahme und Ausgabe mit. 185 300, „ Nr. 2. La deſtraßen: In Einnahme und Ausgabe mit 31 900,— „ Nr. 3. Lagerplatz der Tiefbau⸗Verwaltung: In Einnahme und Ausgabe mit „ , , e , e eee