— 250 — Das rechnungsmäßige Soll der Einnahme einſchließlich der Reſte ſtellt ſich laut Aboſchtuß auf . 15 887 363,42 ℳ das der Ausgabe einſcht. Reſte auf„ 222 14 762 565,91 „ Aus der Gegenüberſtellung dieſer beiden Zahlen ergibt ſich gleichfalls der vorberechnete Verwaltungsüberſchuß vovynn 1 124 797,51 welcher den in den Etat für 1904 eingeſtellten uberſchuß des Jahres 1902 von 592 587,50 ℳ um 532 210,01 ℳ überſteigt. Der günſtige Abſchluß des Ordinariums des Hauptetats für 1903 iſt hauptſächlich auf den größeren Ertrag aus den ſtädtiſchen Gaswerken ſowie darauf zurückzuführen, daß die Abhebung von Mitteln aus Anleihen erſt zu ſpäteren, als im Etat vorgeſehenen Terminen nötig wurde, was eine weſentliche Erhöhung der für Verzinſung nicht abgehobener Anleihe⸗ mittel zu erhebenden Einnahmen zur Folge hatte. Wie der Überſchuß von 1 124 797,51 ℳ ſich zuſammenſetzt, geht aus der beigefügten Überſicht, insbeſondere den Spalten 14 und 15 daſelbſt hervor. Danach ſind Zuſchüſſe nur bei 5 Kapiteln (II1, vI, XI, XII und Xv) notwendig geweſen, während die übrigen 10 Kapitel und die Reſtverwaltung Überſchüſſe aufweiſen. Hinſichtlich der Einſtellung des Überſchuſſes in den Etat für das Rechnungsjahr 1905 wird bemerkt, daß mit einer tatſächlichen Verminderung des Überſchuſſes von 1 124 797,51 ℳ auf 1 101 302,20 ℳ gerechnet werden muß, weil für das Rechnungsjahr 1903 noch eine Ausgabe von 23 495,31 ℳ zu leiſten war, deren Verrechnung für 1903 kaſſenmäßig nicht mehr durchgeführt werden konnte und deshalb für das Rechnungsjahr 1904 erfolgen mußte. Bei dem verausgabten Betrage handelt es ſich um eine Rückzahlung an die Stadtgemeinde Berlin. Letztere hatte auf die anteiligen Regulierungskoſten der Schlüter⸗Straße einen Vor⸗ ſchuß von 81 850 ℳ geleiſtet, der in voller Höhe beim Straßenbauetat vereinnahmt worden iſt. Nach der jetzt erfolgten Abrechnung betrugen die Regulierungskoſten aber nur 58 354,9 ℳ., und mußte deshalb nach dem Jahresabſchluß eine Rückzahlung der oben angegebenen 23 495,31 ℳ erfolgen. Die Reſtverwaltung weiſt zwar bei der Armen⸗ und Krankenpflege, dem Feuer⸗ löſch⸗ und Straßenreinigungsweſen und den Gemeindeſteuern Mindereinnahmen auf, die aber mehr als aufgewogen wurden durch Erſparniſſe bei der Allgemeinen Verwaltung, dem Hochbau, dem Straßenbau und dem Feuerlöſch⸗ und Straßenreinigungsweſen. Kapitel 1. Die Mehreinnahmen erklären ſich aus dem größereren Überſchuß der Gaswerke, der im Etat auf 700 670 ℳ veranſchlagt war, aber in Wirklichkeit 1 157 627,71 ℳ — alſo 456 957,71 ℳ mehr — betragen hat. Der Überſchuß aus dem Betriebe des Elettrizitätswerkes hat, ſoweit er nicht beſtimmungsgemäß dem Reſervefonds zuzuführen war, das Etatsſoll um 1 125,42 ℳ überſchritten. Aus dem Betriebe der Ladeſtraßenverwaltung wurde, entgegen der Annahme im Etat, ein Überſchuß von 3 413.73 ℳ erzielt und dem Kapitel I als Zugang zugeführt. Die Minderausgaben bei den fortdauernden Ausgaben ſind in der Hauptſache durch die Inabgangſtellungen nachbewilligter Beträge bei dem Dispoſitionsfonds bedingt. Dazu kommen Erſparniſſe bei den Beamtengehältern, den Zulagen und Vergütungen für Diätare und Hilfskräfte, der Witwen⸗ und Waiſenverſorgung, dem Ruhelohn und der Hinterbliebenen⸗ verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter pp., dem Schreib⸗ und Druckbedarf, der Reinigung der 5 Verwaltungsräume, den Zuſchüſſen zu den Koſten der Sonderverwaltungen und „Verſchiedenes“. Das Mehr bei den einmaligen Ausgaben iſt durch nachträgliche Bewilligungen her⸗ vorgerufen und zwar der einmaligen Unterſtützung an die Witwe des Kaſſenaſſiſtenten a. D. Kulla, des Reiſekoſtenzuſchuſſes an den Stadtbauinſpektor Kayſer, die Abfindung an den früheren Hilfsarbeiter Bartknecht und der Koſten der Begräbnisfeierlichkeiten für den ver⸗ ſtorbenen Ehrenbürger Prof. Dr. Mommſen. Kapitel 11 weiſt beim Realgymnaſium und bei der Oberrealſchule Mindereinnahmen an Schulgeld auf, die aber mehr als aufgewogen werden durch Mehreinnahmen gleicher Art bei der Kaiſer Friedrich⸗Schule, der Realſchule und dem Gymnaſium. Das Mehr bei den einmaligen Ausgaben iſt hauptſächlich entſtanden durch die nach⸗ träglich bewilligte Entſchädigung von 3000 ℳ an die Direktoren Profeſſor Dr. Gropp und Dr. Zernecke für die mehrjährige Mitverwaltung einer zweiten höheren Lehranſtalt. Kapitel III. Die Mindereinnahmen ſind vorzugsweiſe darauf zurückzuführen, daß an Alterszulagen der Lehrer 12 787,50 ℳ weniger, als der Etat vorſah, zur Erſtattung ge⸗ langt ſind. Mehreinnahmen an Schulgeld wurden erzielt: bei der höheren Mädchenſchule 1 697,06 ℳ und bei der höheren Mädchenſchule 1I 5 197,67 ℳ. Für die Benutzung der Turnhallen durch Private gingen 515,13 ℳ mehr ein. Die Minderausgaben von zuſammen 32 582,39 ℳ ſind hauptſächlich durch Erſparniſſe bei den Ausgaben für Beſoldungen, insbeſondere bei den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen, durch Erſparungen bei den Anſätzen zur Beſtreitung der Koſten für fremdſprachlichen Unterricht, für Haushaltungsunterricht, Gemeindebeitrag zur Ruhegehaltskaſſe, für Koſten der Fürſorge für blinde, taubſtumme, verkrüppelte und geiſtesſchwache Kinder, für Unterſtützungen auf Ge⸗ meindebeſchluß uſw. hervorgerufen. Kapitel Iv. Obwohl die Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule und die Fortbildungs⸗ ſchule für Mädchen Mehreinnahmen in Schulgeld in Höhe von 1712 ℳ und 561,50 ℳ— aufzuweiſen haben und der Beitrag der Schlächter-Innung um 1000 ℳ höher war, bleibt die Geſamteinnahme doch hinter dem Etat zurück, weil der Staatszuſchuß für die erſtgenante