— 255 — e) Der Grundſtückserwerbsfonds. Die Bildung dieſes Fonds iſt am Schluſſe des Rechnungsjahres 1902 von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſen und im Berichtsjahre durchgeführt worden. Alle neu⸗ anzukaufenden Grundſtücke ſind zunächſt aus dieſem Fonds zu erwerben; die aufgewendeten Koſten werden dem Fonds erſtattet, ſobald ein Grundſtück einem beſtimmten Zweck über⸗ wieſen wird. Der Fonds iſt ausgeſtattet: 1. aus der 1899er Anleihe mit einem Betrage von 2 211 000 ℳ 2. aus der 1902 er Anleihe a) mit dem Werte des Krankenhausgeländes auf Weſtend vorr . 2 500 000 ℳ b) außerdem mit einem Betrage von 2 542 515 „ — 5042 515 „ zuſammen mit 7 253 515 ℳ Er wird in der Weiſe verwaltet, daß ihm als laufende Einnahmen zugeführt werden die aufkommenden Miet⸗ und Pachtzinſen, die Erlöſe aus dem etwaigen Verkaufe von Grund⸗ ſtücken und die Erſtattungen für ſolche Grundſtücke, die als Baugelände Verwendung finden, während in Ausgabe nachgewieſen werden die Hypotheken⸗ und Anleihezinſen ſowie die Koſten der Verwaltung, Unterhaltung, Beleuchtung, des Waſſerverbrauchs, der Brennvorräte, der Schornſteinreinigung uſw. Überſchüſſe, die ſich aus dem Verkauf der dem Fonds angehörigen Grundſtücke ergeben, fließen — wie bereits im vorigen Abſchnitt erwähnt — der einſtweiligen Kapitalanſammlung für den Erwerb von Grundſtücken aus dem Ordinarium zu. Die Koſten für den Ankauf der Grundſtücke werden unter Hinzurechnung der laufenden Ausgaben und nach Abzug der laufenden Einnahmen von Jahr zu Jahr mit 3,5 v. H. ver⸗ zinſt. Auch dieſe Zinſen werden zunächſt von dem Grundſtückerwerbsfonds getragen. Nach Ausſonderung der Grundſtücke für einen beſtimmten Zweck z. B. zur Errichtung einer höheren Lehranſtalt, einer Gemeindeſchule uſw. hat die betreffende Verwaltung dem Fonds die ur⸗ ſprünglichen Ankaufskoſten zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Zinſen zu erſtatten. Am Schluß des Berichtsjahres war das Konto der 1899er Anleihe in Höhe von. 2 088 063,92 ℳ und das Konto der 1902 er Anleihe in Höhe voynn 3 811 844,59 „ der ganze Fonds alſo in Höhe von 5 899 908,51 ℳ in Anſpruch genommen. f) Der Reſervefonds der Kanaliſations⸗Verwaltung. Derſelbe dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kanaliſationsetats. Den Grundſtock des Fonds bildete die von den Gemeinden Wilmersdorf, Schmargendorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation gezahlte Entſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ, welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſols angelegt wurde. Dem Fonds ſind beſtimmungsmäßig die Überſchüſſe aus dem Ordinarium des Sonderetats der Kanaliſations⸗Verwaltung zuzuführen. Im Laufe des Rechnungsjahres 1903 wurde der Verwaltungsüberſchuß des Kanali⸗ ſationsetats (Ordin.) für 1902 im Betrage von 94 149,62 ℳ zinsbar angelegt. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds a) aus 3½¼% igem Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte 384 100,00 ℳ 1 379,11 ℳ. g) Der Reſervefonds der Lagerplatz⸗Verwaltung. Dieſer Fonds iſt im Rechnungsjahre 1903 neu gebildet worden und dient zur An⸗ ſammlung von Mitteln, die zur Deckung der auf dem Lagerplatzgrundſtück am Nonnendamm haftenden Hypothek von 100 000 ℳ verwendet werden ſollen. Dem Fonds werden die alljährlichen 11 . des Lagerplatzetats ſo lange zuge⸗ wieſen, bis der Betrag von 100 000 ℳ erreicht iſt. Alsdann wird der Fonds aufgelöſt. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1903 waren vorhanden: a) 3% ige Preußiſche konſ. Staatsanleihen übereee 22 000,00 ℳ b) Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 20 040 B über 7386 „ in Sa. 22 073,86