Hiervon ab: Mehrausgaben 1. beim Bau der Kaiſer Friedrich⸗Schule .. 14 400,10 ℳ— 2. bei dem Zuſchuß zum Neubau der Schloß⸗Brücke 4 245,62 18 645,72 ℳ Bleibt Beſtand wie oben 10 427 855,04 ℳ Begebung der II. Abteilung der 1902er Anleihe. Zum Zweck der Begebung dieſer Anleihe-Abteilung von 12 000 000 , zu 3½% verzinslich, fand Ende Februar 1904 eine beſchränkte Ausſchreibung ſtatt. Hierbei wurde im allgemeinen in gleicher Weiſe verfahren, wie bei Begebung der 1. Abteilung: vergl. Verwal⸗ tungsbericht für 1902 S. 219. Es wurden 24 Bankinſtitute unter Zuſendung der Bedingungen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zu dem feſtgeſetzten Termin, den 14. März 1901, waren 2 Angebote eingegangen: von der Deutſchen Bank und Genoſſen und der Dresdner Bank und Genoſſen. Von den beiden Angeboten war das der Dresdner Bank und Genoſſen bei einem Ubernahme⸗Kurſe von 98,68 % das günſtigſte. Durch Beſchluß der ſtädtiſchen Behörden vom 15/16. März 1904 wurde daher dem unter der Leitung der Dresdner Bank ſtehenden Konſortium anf das abgegebene höchſte Gebor von 98,68% der Zuſchlag erteilt. Dem Konſortium gehören außer der Dresdner Bank noch an: der Schaafhauſen'ſche Bank⸗ verein zu Berlin, die Rheiniſche Kreditbank in Mannheim ſowie die Bankfirmen Born K Buſſe⸗ Berlin, Gebr. Arnold⸗Dresden, Hermann Bartels⸗Hannover und L. & E. Wertheimber⸗Frank⸗ furt a. M. Die Übergabe der Anleihe⸗ und Zinsſcheine fand am 2. und 8 April 1904 ſtatt. Aufnahme einer Anleihe von 12 000 000 ℳ zur Verlängerung und Ver⸗ breiterung der Bismarck-Straße. Zum Zweck der Durchführung dieſes Unternehmens haben die ſtädtiſchen Behörden unterm 7¾28. Mai und 5. Juni 1902 den Beſchluß gefaßt, entweder eine ſchwebende Schuld oder eine Anleihe in Höhe von 12 000 000 ℳi aufzunehmen. Die Entſcheidung darüber, ob eine ſchwebende Schuld oder eine Anleihe aufzunehmen ſei, ſollte einem beſonderen Ge⸗ meindebeſchluſſe vorbehalten bleiben. Für den Fall, daß der Gemeindebeſchluß zu Gunſten einer Anleihe ausfallen ſollte, wurden für dieſe die folgenden Bedingungen feſtgeſetzt: a) der Zinsfuß der Anleihe ſoll je nach Wahl 3½ oder 4% betragen; welcher ſee wählen iſt, wird vor Begebung der Anleihe durch Gemeindebeſchluß feſtgeſetzt, b) die Tilgung der Anleihe hat 10 Jahre nach der Begebung zu beginnen und iſt in weiteren 10 Jahren zu beenden, c) die aus dem Verkauf und der Verpachtung der Grundſtücke d. h. der vom Fiskus zu erwerbenden Flächen an der Charlottenburg⸗Ruhlebener Anſchlußbahn von zuſammen etwa 178,5 Morgen zu 400 ℳ für den Morgen — zu er⸗ zielenden Erlöſe ſind ausſchließlich zur Verzinſung und Tilgung der Anleihe, nicht r, Zwecken zu verwenden, und zwar ſo lange, bis die Anleihe getilgt iſt, d) diejenigen Erſparniſſe, welche bei der Durchführung des Unternehmens bezüglich der Bismarck⸗Straße vom Knie bis zur Gemarkungsgrenze gemacht werden, ſind gleichfalls zur Tilgung der Anleihe zu beſtimmen. Bei der Aufſichtsbehörde wurde zunächſt die Genehmigung zur Aufnahme einer 3½ oder 4% Anleihe von 12 000 000 ℳ nachgeſucht und von dem Bezirksausſchuß am 30. Auguſt 1902 mit dem Zuſatz erteilt: „Die Genehmigung erliſcht, ſobald durch Gemeindebeſchluß die Aufnahme einer „ſchwebenden Schuld“ zu gedachtem Zwecke beſchloſſen werden, oder das Unter⸗ nehmen nicht zu Stande kommen ſollte.“ Bei der Nachſuchung des Privilegs zur Ausgabe von Inhaberpapieren wurde von dem Herrn Regierungs⸗Präſidenten noch eine Beſchlußfaſſung der ſtädtiſchen Körperſchaften darüber für erforderlich gehalten, daß die Aufnahme der Anleihe nun auch tatſächlich durch Ausgabe von Inhaberpapieren erfolgen ſolle. Da indes eine ſolche Beſchlußfaſſung bei dem damaligen Stande des Unternehmens noch nicht ſo dringlich erſchien, ſo wurde ſeitens des Magiſtrats an den Herrn Regierungspräſidenten die Bitte gerichtet, eine Erklärung der Herren Miniſter des Innern und der Finanzen darüber herbeizuführen, daß ſie bereit ſeien, das An⸗ leiheprivileg unter den von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſenen und vom Bezirksaus⸗ ſchuſſe genehmigten Bedingungen zu erwirken. Nach dem unterm 5. Februar 1903 erteilten Beſcheide hatten die Herren Reſſortminiſter hierzu ihre 41½. 4 Dieſe Ange⸗ 7. 20. November legenheit ruhte nunmehr bis zum November 1903. Unterm 2. Dezember 1903 beſchloſſen die ſtädtiſchen Behörden, die Mittel zur Verbreiterung und Verlängerung der Bismarck⸗ Straße von 12 000 000 ℳ im Wege einer Anleihe d. h. durch Ausgabe von Schuldver⸗ ſchreibungen auf den Inhaber zu beſchaffen und wegen Erteilung des Privilegs alsbald das Weitere zu veranlaſſen. Die bezügliche Genehmigungsurkunde iſt ſeitens der Herren Miniſter der Finanzen und des Innern unter dem 20. Januar 1904 ausgefertigt worden.