— 273 — 2. Anweiſung für die Geſchäftsführung der Stadtbauinſpektoren innerhalb der Hochbanverwaltung. § 1. In der Hochbauverwaltung beſtehen 4 Bauinſpektionen: 2 die Bauinſpektion 1 und 11 (für die Ausführung der Neubauten und für die Unterhaltung der ſtädtiſchen Gebäude), — die Bauinſpektion I1I1 (für die Bearbeitung der Entwürfe zu Neu⸗ und größeren Um⸗ und Ergänzungsbauten). die Bauinſpektion IV (für das Heizungs⸗ und Maſchinenweſen). § 2. Den Bauinſpektionen 1 und 11 ſind im allgemeinen folgende Geſchäfte übertragen: 1. Die Ausführung der ihnen durch den Stadtbaurat überwieſenen Neubauten, zu denen die fertigen Entwürfe von der Bauinſpektion III geliefert werden. 2. Die Unterhaltung der ſtädtiſchen Gebäude und zwar: der Bauinſpektion 1 der im nördlichen, —. der Bauinſpektion II der im ſüdlichen Stadtgebiet belegenen Gebäude. Die Grenze zwiſchen dieſen beiden Gebieten wird gebildet durch die Berliner Straße vom Bahnhof Tiergarten bis zum Knie, die Bismarck⸗Straße vom Knie bis zum Sophie Charlotte⸗Platz, die Schloß⸗Straße vom Sophie Charlotte⸗Platz bis zur Spandauer Straße, die Spandauer Straße von der Schloß⸗Straße bis zur Straße Spandauer Berg, die Straße Spandauer Berg und die Spandauer Chauſſee. . Zur Ausübung ihrer Verpflichtung bezüglich der Unterhaltung (§ 14) derjenigen ſtädtiſchen Gebäude, die im übrigen nicht der Hochbaudeputation, ſondern an⸗ deren Deputationen unterſtellt ſind, haben ſich die Bauinſpektoren mit den zuſtändigen Dezernenten in zweckentſprechender Weiſe ins Benehmen zu ſetzen, und dieſen Deputationen auf Erſuchen ſich zur Verfügung zu halten, wobei die Beſtimmungen des Reglements über die Verwaltung des Bauweſens ꝛc. vom 15. Auguſt 1897 überall zu beachten ſind. Darüber, welche Gebäude zur Zeit zu dem Geſchäftsbereich der Bauinſpektion 1 oder II gehören, gibt die Anlage Aufſchluß. Im einzelnen gehören zu den Geſchäften der Bauinſpektionen I und II innerhalb des jeder Bauinſpektion zugeteilten Geſchäftsbereichs: a) Die Anfertigung der für die Bauausführung erforderlichen beſonderen Unterlagen (Einzelpläne, Berechnungen uſw.), ſowie die Bearbeitung von Ent⸗ wurfsabänderungen, die im Laufe des Baues notwendig werden. b) Die Arbeiten zur Verdingung der Bauarbeiten und Lieferungen einſchl. der Entwürfe für den Abſchluß der Verträge. c) Die Überwachung der Bauausführung einſchl. der Abnahme der Materialien. d) Die Aufſtellung, Prüfung und Beſcheinigung der einſchlägigen Rechnungen mit Aus⸗ ſchluß der rechneriſchen Prüfung. 8 5 e) Die Aufſtellung der Reviſionszeichnungen, der Reviſionskoſtenanſchläge, wenn ſolche verlangt werden. 1) Die Aufſtellung des Bauinventars der fertiggeſtellten Bauten. g) Die Anfertigung der einſchlägigen Unterlagen für die Aufſtellung des Stadthaus⸗ haltsplanes und des Verwaltungsberichtes. Der Bauinſpektion III wird überwieſen: die Herſtellung aller neuen Entwürfe ſowohl für die ſtädtiſchen Neubauten, als auch für die größeren Um⸗ und Ergänzungsbauten. Hierzu gehören die Vorentwürfe, die Hauptentwürfe, die Koſtenüberſchläge, die Koſtenanſchläge, die Erläuterungsberichte, die Anfertigung der Polizeizeichnungen und der ſtatiſtiſchen Berechnungen und ſon⸗ ſtigen Erläuterungen. Der Stadtbaurat wird ermächtigt, 4 Zwecke gleichmäßiger Verteilung der Ge⸗ ſchäfte auf die Bauinſpektionen 1, II und III die feſtgeſetzten Grenzen der Geſchäftsbereiche im Einzelfall abzuändern und beſonders auch der Bauinſpektion III die Ausführung eines Neubaues, oder der Bauinſpektion 1 oder 11 die Herſtellung von Entwürfen zu übertragen. Der Bauinſpektion IV ſind folgende Geſchäfte übertragen: 1 a. Die Überwachung des Betriebes und der Unterhaltung der Heizungs⸗Anlagen, Dampfkeſſel, Maſchinen und elektriſchen Anlagen in ſämtlichen ſtädtiſchen Ge⸗ bäuden, deren Unterhaltung der Hochbau⸗Deputation obliegt, das ſind . Zt. die in der Anlage aufgeführten Gebäude, Schulen und Badeanſtalten, ein⸗ ſoüeßlich der Dampfſpritzen der Feuerwehr. b. Die Uberwachung des Betriebes und die Unterhaltung der unter a genannten Anlagen in denjenigen Gebäuden, welche der Krankenhaus⸗Deputation unterſtellt ſind, d. i. alſo auch in dem Bürgerhauſe in der Sophie Charlotten⸗Straße. 2. Die Ausbildung des Perſonals zur Bedienung der obigen Anlagen und Maſchinen. 3. Die Verdingung und Verbrauchsüberwachung der Brennmaterialien im Bereiche der Hochbauverwaltung.