Die Verſicherungsgebühren betragen: a) für das Elektrizitätswerk: 1. Verwaltungsgebaude. 0,6 % (im Vorjahre 0,6 %o) 2. Betriebsgebäude und Inhalt. . . . 1,0, („ , 4,4 „„) — 3. Fußgängerbrücke und oberirdiſche Kabel 150 „ („ „ 1,0 „) abzüglich 4. Transformatoren in Säulen auf 9 % Straßen und bei Konſumenten . . . 2,0 „ („„ „ 2,0 „) Rabatt 5. Für die Zaune 1 2 1,5 „ (neu) b) für die Gasanſtalten: 1. Gebäude, Maſchinen, Inventarien und Vorräte einſchl. Koks, aber ausſchl. Kohlen.. 1½¼ % abzüglich 2. Kohlenvorrüteee 1˙% „ 5 % c) für ſämtliche Rohyvbautenn % . % Rabatt d) für alle übrigen Gebäude und Gegen⸗ ſtän de (einſchl. Revierbüreaus der Gasanſtalten) 0,4 % abzügl. 10% % Rabatt ſowie abzügl. weiterer 5 % von der verbleibenden Nettoprämie. Zu b, e und d iſt im Vorjahre der Rabatt von 5% nicht gewährt worden. Der Geſamtwert der verſicherten Gebäude, Anlagen und Mobilien ausſchl. der Gas⸗ anſtalten betrug nach dem Stande vom 1. April 1905 28 328 549 ℳ, die zu zahlende Prämie jährlich 9 804,43 . b) Feuerverſicherung der ſtädtiſchen Waldungen. Inm Jahre 1904 ſind zum erſten Male auch die ſtädtiſchen Waldungen verſichert worden und zwar bei der Gladbacher Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaft. Bei der Waldver⸗ ſicherung beſtehen keine Einheitsprämienſätze, die Prämie wird vielmehr für jede Verſicherung beſonders vereinbart und richtet ſich nach dem jedesmaligen Riſiko. Sie beträgt bei den ſtädtiſchen Waldungen auf dem Rieſelfelde in den Gemarkungen Seeburg, Gatow, Groß⸗ Glienicke (Kiefernhochwald) 1,60% für die Beſtände der Jungfernheide (Laub⸗ und Nadel⸗ holz) nur 0,65 %. Bei Vorauszahlung der Prämie auf 10 Jahre gewährt die Geſellſchaft 2 Freijahre und 10% Rabatt. Der Geſamtwert der verſicherten ſtädtiſchen Waldungen betrug am 1. April 1905 — 343 449 . 2. Städtiſche Hochbauten. A. Neubauten. a) Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Gasanſtalt 1. Zur Unterbringung der umfangreichen Verwaltungsräume für die ſtädtiſchen Gaswerke und für das zugehörige Magazin waren im Jahre 1900 in dem der Gasanſtalt I benach⸗ barten Mietshauſe Charlottenburger Ufer 63 mehrere Stockwerke zu einem jährliſchen Mietzins von 8300 ℳ angemietet. Zum Ablauf dieſes Mietsvertrages (1. Oktober 1905) war die anderweite Unter⸗ bringung der Verwaltungsleitung und der Gaskaſſe im neuen Rathauſe ſelbſt geſichert, aber auch wegen der übrigen in dem Mietshauſe untergebrachten Verwaltungszweige wurden bereits im Jahre 1903 die erſten Schritte für die Unterbringung in ſtädtiſchen Gebäuden getan. Da im Rathaus der erforderliche Platz für das Magazin, vor allem auch für das Magazinlager nicht vorhanden war, ſo wurde ſehr bald, nachdem die Frage ins Rollen ge⸗ kommen war, als einziges Mittel die Errichtung eines Neubaues erkannt. Als Bauplatz für die Magazinräume erſchien dabei das Gelände der Gasanſtalt 1 von vornherein als durchaus gegeben. Nachdem man ſich aber hierfür entſchieden hatte, war es eine natürliche Folge, daß man mit dem Neubau auch gleichzeitig alle möglichen anderen baulichen Bedürfniſſe, die ſich auf dem Grundſtück der Gasanſtalt 1 im Laufe der Zeit fühl⸗ bar gemacht hatten, zu befriedigen verſuchte. Es wird ſich hier erübrigen, alle einzelnen Zwiſchenſtufen genau zu erörtern, welche ſich nunmehr dadurch ergaben, daß an dem Bauprogramm und an der grundſätzlichen Löſung des Bauentwurfs die weitgehendſten Veränderungen und Verſchiebungen vorgenommen wurden, bis man ſich endlich über die Grundzüge einig war. Vielmehr wird es genügen, wenn hier die Hauptgeſichtspunkte, welche für die Aus⸗ führung maßgebend geworden ſind, kurz angegeben werden. Auf dem Grundſtück und zwar auf der nördlichen Ecke iſt ein kleiges Verwaltungs⸗ gebäude vorhanden, deſſen Räume indeſſen durchaus unzureichend ſind. Vor allem aber ſteht das Haus an einer Stelle, welche zur Lagerung des geſamten Kohlenbedarfs der Gasanſtalt 1 unbedingt erforderlich iſt. Durch die Einrichtung eines Kohlenplatzes an dieſer Stelle wird wegen der Nähe des Landwehrkanals eine ſo erhebliche Erſparnis erzielt, daß hierdurch allein der Erſatz des alten Verwaltungsgebäudes durch ein neues an anderer Stelle gerechtfertigt iſt. Für den Neuban ſelbſt kam infolgedeſſen nur noch die Weſtecke des Grundſtücks in Frage, da nur an dieſer Stelle noch der genügende freie Raum war, um auch neben den Magazinräumen noch das nötige Magazinlager unterzubringen. An dieſer Weſtecke, weiche die Ecke der Guericke⸗ und Werner Siemens⸗Straße bildet, iſt ein rechteckiges Gebäude von 29 m Länge und etwa 15 m Breite mit vier Geſchoſſen errichtet worden. Der Eingang in das Gebäude erfolgt nicht von der Straße aus, ſondern, nachdem man durch einen Torweg an der Guericke⸗Straße das Grundſtück betreten hat, an