— 75 — 1 1. Das ſtädtiſche Straßenreinigungsweſen. A. Perſonal. 1. Techniſche Beamte: 1 Straßenreinigungs⸗Inſpektor, 4 „ ⸗Aufſeher. 2. Arbeiterperſonal: 2 Hilfsaufſeher, 9 Kolonnenführer, 104 Straßenreinigungs⸗Arbeiter, 6 ſtändige Hilfsarbeiter. Im Laufe des Jahres ſind bei dem Perſonal folgende Anderungen eingetreten: Am 1. April 1904 iſt eine 4. Aufſeherſtelle geſchaffen, für welche ein Vizefeldwebel vom Königin Eliſabeth⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 3 zur Probedienſtleiſtung einberufen und nach zurückgelegter Probezeit als Aufſeher angeſtellt wurde. 1 Kolonnenführer und 1 Straßenreinigungsarbeiter ſind verſtorben. Letzterer zufolge eines im Dienſt erlittenen Unfalles durch Uberfahren mit einem Laſtwagen. 3 Straßenreinigungsarbeiter haben den Dienſt freiwillig niedergelegt. 1 Straßenreinigungsarbeiter iſt wegen Altersſchwäche in den Ruheſtand verſetzt worden. 5 Hilfsarbeiter, welche ſeit mehreren Jahren als Arbeitsburſchen bei der Verwaltung beſchäftigt wurden, und 3 weitere Hilfsarbeiter wurden als ſtändige Arbeiter eingeſtellt. 1 Straßenreinigungsarbeiter, der zur Desinfektionsanſtalt abkommandiert war, wurde wieder nach hier übernommen. Die Tagelohnſätze der ſtändigen Arbeiter betrugen: Stan d je zuſammen ] Geſamtſumme jährlich % % 1 Hilfsaufſeher 1632 1 632 1 „ 1560 1 560 3 192 3 Kolonnenführerree..— 1440 4 320 3 R „ „ 1380 4 140 3 „ I 1320 3 960 12 420 36 Arbeiter. 1320 47 520 7 %, „„„ 1260 8 820 13 „, DJ... 1200 15 600 22 H 1140 25 080 14 „ J..... 1080 15 120 42 „ „ 1020 12 240 124 380 Geſamtſumme 139 992 Die ſtändigen Arbeiter erhielten Monatslohn, d. h. es wurden ihnen die Sonn⸗ und Feiertage vergütet, gleichviel, ob ſie an den Tagen gearbeitet hatten oder nicht. Die Lohn⸗ zahlungen fanden am 15. und letzten eines jeden Monats ſtatt. Fielen dieſe auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, ſo wurde der Lohn am vorhergehenden Tage gezahlt. Die Hilfsarbeiter erhielten einen Lohn von 30 Pfg. für jede geleiſtete Arbeitsſtunde. Die Auszahlung der Löhne an die Hilfsarbeiter erfolgte an jedem Sonnabend. Die ſtändigen Arbeiter, welche ſich zwei Jahre ununterbrochen in einer Lohnklaſſe befanden, erhielten bei guter Fünrung eine Lohnaufrückung von fährlich 50 %i, bis zum Höchſtbetrage von monatlich: 136 ℳ bei den Hilfsaufſehern, 120 ℳ bei den Kolonnen⸗ führern, 110 ℳ bei den Arbeitern. Die Straßenreinigungsmannſchaften erhalten freie Dienſtkleidung und zwar: die Hilfsaufſeher Tuchanzug, Tuchmütze, Mantel, Tuchpelerine; die Kolonnenfünrer und Arbeiter Drillichanzüge (Rock, Hoſe). Winterhofen (engliſch lederne), Tuchmütze, Stoffpelerinen. Die Bekleidungsſtücke werden nach halbjähriger Tragezeit im April und Oktober von der ſtädtiſchen Bekleidungskammer, welche von einem Kammerverwalter verwaltet wird, ge⸗ liefert. — 8 Den Aufſehern und Hilfsaufſehern ſtehen zur Ausübung des Auffichtsdienſtes Dienſt⸗ fahrräder 5— 44 4 Dieſe Einrichrung hat ſich ſehr gut bewährt. Die Ausbeſſerungen an den Fahrrädern wurden in der ſtädtiſchen Fahrrad⸗Reparaturwertſtatt ausgefuhrt. Die Ardeiter gehören zum Teil der allgemeinen Ortskrankenkaſſe, zum Teil den ein⸗ geſchriebenen Hilfskrankenkaſſen an. In Krankheitsfällen erhielten die ſtändigen Arbeiter neben dem Krankengelde die Hälfte ihres Lohnes bis zur Dauer von 26 . /1.— 1 1 der Maßgabe, daß unter Hinzurechnung des Krankengeldes der volle Lohnbetrag nicht üver⸗ ſchritten wird.