e 77. — Das Arbeitsgebiet hat ſich mithin im Berichtsjahre um 61 506,08 qm vergrößert und zwar die Bürgerſteigfläche um 29 200 qm und 4 Saagenegatac 2 29 1128. durch Herſtellung neuer Straßenſtrecken und 5 694,90 qm durch Verbreiterung der Dämme bei Neuaſphaltierungen. Die neu angelegten Straßen wurden mit 24 834,17 am Aſphalt und 4777,01 am proriſoriſchem Steinpflaſter verſehen. 33 893,22 qm ſchlechtes Steinpflaſter wurden durch Aſphalt erſetzt. Die Straßen wurden bei Vornahme der Aſphaltierung durchweg verbreitert. Die täglich zu reinigende Fläche betrug 1 387 002,00 am und zwar 338 796.06 am Kopfſteinpflaſter und Chauſſeen, 450 081,45 am Aſpaltpflaſter und 589 124,49 qm Bürger⸗ ſteige und Promenaden. 1 44 Der größte Teil der mit Steinpflaſter verſehenen Straßen wurde in der Zeit vom 1. bis 30. April durch 4 Kehrmaſchinen und 20 Arbeiter und vom 1. Mai ab durch « Kehr⸗ maſchinen und 30 Arbeiter des nachts wöchentlich 6 mal, die übrigen Straßen wöchentlich 4 und 2 mal gereinigt. Die Nachtarbeit dauerte von ¼ 10 Uhr abends bis ½6 Uhr früh für Kehrmaſchinen und von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh für die Arbeiter. Die Reinigung der Bürgerſteige und Promenaden wurde im Sommer gleichzeitig mit der ordentlichen Reinigung bewirkt, außerdem wurden die Bürgerſteige durch die auf den Aſphaltſtraßen beſchäftigten Arbeiter täglich zu wiederholten Malen von Papierreſten und grobem Unrat geſäubert. Während des Winters werden die Bürgerſteige auf Grund der Polizei⸗Verordnung vom 31. Oktober 1902 in der Zeit von morgens 7¼ bis abends 8 Uhr durch die Grund⸗ e, von Eis und Schnee gereinigt und bei Glätte mit abſtumpfendem Material eſtreut. Die Reinigung der Brücken⸗Ubergänge und der Bürgerſteige an öffentlichen Plätzen von Eis und Schnee ſowie das Beſtreuen bei eintretender Glätte wurde durch die Verwaltung ausgeführt Die Reinigung des Aſphaltpflaſters wurde durch 12 Spülwagen — Waſch⸗ maſchinen — bewirkt, außerdem wurde das Aſphaltpflaſter durch die Tagesarbeiter noch fortwährend von dem die Fahrbahn ſchlüpfrig machenden Pferdedünger ſorgfältig geſäubert. Je 2 Spülwagen iſt ein Arbeiter beigegeben, welcher die an den Bordſchwellen abgelagerten Rückſtände mit einem Gummiſchieber zuſammenſchiebt. Da das Aſphaltpflaſter durch die Spülwagen von allem Unrat und ſchlüpfrigen Rückſtänden ſtets gründlich befreit wird, hat ſich ein Beſtreuen der Straßen unmittelbar nach erfolgter Reinigung bis jetzt noch nicht als notwendig herausgeſtellt. Zum Ausbaggern der auf den Straßen und auf den der Stadtgemeinde gehörigen Grundſtücken vorhandenen Regeneinlauf⸗ bezw. Sintſchächte ſind in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh allnächtlich 8 Arbeiter beſchüftigt. Der ausgehobene Schlamm wurde durch beſondere Baggerwagen abgefahren, die Abfuhr des Schlammes war bis 6 Uhr früh ben, Zum Heben der Gullyroſten bei Froſtwetter wurden Wippen mit gutem Erfolge verwendet. Bei nachts eintretendem Froſtwetter wurden die Baggerarbeiter zum Beſtreuen der Brücken und Aſphaltſtraßen verwendet: außer dieſen Arbeitern wurden während der Winter⸗ monate des nachts noch 1 Kolonnenführer und 12 Arbeiter zum Beſtreuen der Brücken, Aſphaltſtraßen und Anberge beſchäftigt. War ein Beſtreuen der Straßen pp. nicht not⸗ wendig, ſo wurden der Kolonnenführer und die 12 Arbeiter zum Reinigen der Haupt⸗ verkehrsſtraßen verwendet. Zum Beſtreuen der Aſphaltſtraßen wurde grobkörniger Kies, dagegen zum Beſtreuen der Brücken, Märkte und Steinpflaſterſtraßen gewöhnlicher feinkörniger Kies verwendet. Beide Sorten haben ſich gut bewährt. Die Anzahl der in Betrieb zu ſtellenden Kehrmaſchinen, Spül⸗ und Sprengwagen wurde je nach der Jahreszeit feſtgeſtellt und hierfür beſondere Arbeitspläne aufgeſtellt, aus welchen die Tätigkeit der einzelnen Fahrzeuge innerhalb ihrer Bezirke erſichtlich iſt. Die Arbeitszeiten der am Tage arbeitenden Mannſchaften regelten ſich wie folgt: 1. Wochentags: für die Sommermonate von 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends mit 2 ſtündiger Mittags⸗ und je halbſtündiger Frühſtücks⸗ und Veſperpauſe. Für die Wintermonate von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit halb⸗ ſtündiger Frühſtücks⸗ und 1 ½ ſtündiger Mittagpauſe. Eine Veſperpauſe wurde nicht gewährt. Bei Beſchäftigung von Hilfsarbeitern von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit je ¾% ſtündiger Frühſtücks und Veſper⸗ und nur 1 ſtündiger Mittagspauſe. 2. Sonn⸗ und Feiertags: An Sonn⸗ und Feiertagen war in der Regel nur die Hälfte des Perſonal und zwar hiervon die eine Hälfte: von 5 bis 9 Uhr vormittags ohne Ruhepauſe und die andere Hälfte von 2 bis 6 Uhr nach⸗ mittags ohne Ruhepauſe beſchäftigt. Die übrige Mannſchaft war dienſtfrei. 3. Für die Nachtarbeiter: Von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh mit halbſtündiger Ruhepauſe. Montags von 6 bis 10 Uhr vormittags ohne Ruhepauſe 42 9 Dieſe Beſchäftigung der Arbeiter an den Sonn⸗ und Feiertagen hat ſich vorzüglich ewährt. Die der regelmäßigen Reinigung unterliegenden Straßen, Promenaden und Plätze wurden in der Zeit vom 1. April bis 30. September je nach der Jahreszeit täglich 1 bis