— 115 — Von der Fortbildungsſchulpflicht werden nach § 1 des Ortsſtatuts nur die gelernten hier wohnhaften und bei einem hieſigen Gewerbetreibenden beſchäftigten männlichen Arbeiter getroffen. Es ſind alſo von der Schulpflicht bis auf weiteres noch ausgeſchloſſen 1. die ungelernten Arbeiter, 2. die hier zwar beſchäftigten, aber nicht hier wohnhaften Arbeiter, 3. die hier zwar wohnhaften, aber nicht hier beſchäftigten Arbeiter. Da die Durchführung des Schulzwanges bezüglich der ungelernten Arbeiter erheb⸗ liche Schwierigkeiten bereitet hätte und mancherlei Schädigungen unſerer Gewerbetreibenden dabei unvermeidlich ſchienen, ſolange unſere große Nachbargemeinde Berlin nicht ebenfalls den Fortbildungsſchulzwang für dieſelben einführte, begnügte man ſich vorläufig, die gelernten Arbeſter in dem oben angegebenen Umfange der Schulpflicht zu unterwerfen, wenngleich an⸗ erkannt wurde, daß die ungelernten Arbeiter der Segnungen der Fortbildungsſchule beſonders bedürften. Nachdem aber Berlin inzwiſchen ein Ortsſtatut für die Pflichtfortbildungsſchule“ erlaſſen hat, das ſich auch auf die ungelernten Arbeiter erſtreckt, wird die Frage von uns aufs neue geprüft werden müſſen. Die hier wohnhaften, aber außerhalb beſchäftigten Arbeiter wurden inzwiſchen größtenteils dadurch dem Schulzwange unterworfen, daß das Berliner Ortsſtatut ſich auch auf dieſe erſtreckte. Auch die Ausdehnung der Schulpflicht auf die weibliche Jugend iſt in Erwägung gezogen , doch ſah man angeſichts der günſtigen Entwickelung der fakultativen Schule davon ab. Im einzelnen wird über den gegenwärtigen Stand des Fortbildungsſchulweſens folgendes bemerkt: 4) Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule. Die in ihrer jetzigen Organiſation ſeit dem 1. April 1899 beſtehende Anſtalt hat ſich günſtig weiterentwickelt. Im Berichtsjahre beſtanden 3 Tagesklaſſen, und zwar 2 für Zeichnen und Malen und 1 für Innen⸗Architektur. In den beiden erſteren Klaſſen wurden wöchentlich je 24 Unterrichtsſtunden erteilt (Montags bis Donnerſtags von 9—2 Uhr und Freitags von 9—1 Uhr). Der Unterricht in der Tagesklaſſe für Innen⸗Architektur umfaßte wöchentlich 36 Stunden (Montags bis Sonnabends von 8—2 Uhr). Im übrigen wurde Sonntags vormittags von 8—12 und Wochentags abends von ½7—¼ 10 Uhr und s8.— ⅝ 10 Uhr in folgenden Fächern unterrichtet: Freihandzeichnen, Zirkel⸗ und Projektionszeichnen, darſtellende Geometrie, Fachzeichnen für alle Berufsarten (je nach Bedarf), Architekturzeichnen, Formen⸗ und Stillehre, dekoratives und Aquarell⸗ Malen, Holz⸗ und Marmormalen, Anatomie, Proportionslehre, Aktzeichnen, Modellieren, Schriftzeichnen, Geometrie, Algebra, Elektrotechnik, Mechanit, Buchführung, Materiallehre, Veranſchlagen, Fachunterricht für Setzer und Drucker und für Schmiede. Das Lehrerkollegium beſtand aus 1 Direktor und 6 Lehrern im Hauptamte, ſowie 25 Lehrern im Nebenamte. Die Geſamtſchülerzahl (Sommer⸗ und Winterhalbjahr zuſammengerechnet) betrug 1814, davon waren 1203 im Alter von 14—18 Jahren und 611 über 18 Jahre alt. Unter den Schülern befanden ſich 480 Geſellen (Gehilfen), 1237 Lehrlinge, 11 ohne Beruf und §6 Damen. Von den einzelnen Berufen waren am ſtärkſten vertreten die Schloſſer mit 288, die Maurer mit 192, die Maler mit 182, die Maſchinenbauer mit 145, die Mechaniker mit 131 und die Tiſchler mit 116 Teilnehmern. Die Schüler verteilten ſich auf die einzelnen Lehrfächer wie folgt: FIreihandzeichen 548, Zirkel⸗ und Projektionszeichnen 704, Fachzeichnen (einſchl. Architekturzeichnen)h. 537, dekoratives und AquarellMalen. 174, . f 118, Mechamt 48, Geometrt⸗ 2 . 4 K , 122, Agekra u . 226, Glertrotechutt 1 44, Ket und Stitichrrrr. 22, Fachunterriche⸗: . 39, Schriftgeichnen 35, Anatomie und AktzeihnRen. 95, Holg⸗ und Marmormalen. 31, Buchfuhrnug 52, Materialehr⸗⸗ 32, Deranſchlager . . 26, Tagesklaſſen für Zeichnen und Malen 109, Tagesklaſſe für Innen⸗Architektunu 33, Außerdem beſuchten 298 Schüler aus den oberen Klaſſen hieſiger Gemeindeſchulen die für ſie eingerichteten fakultativen Kurſe im Zeichnen und odellieren.