X. Dit öffentliche Geſundheitayflegt. 1. Die ſtädtiſche Fleiſchbeſchan. A. Allgemeines. Im Perſonal des Fleiſchſchauamtes ſind folgende Veränderungen eingetreten: An Stelle des Fleiſchbeſchauers, Tierarzt Poſt, wurde am 10. Mai der Tierarzt Heydemann aus Verlin berufen, der jedoch am 19. Oktober wieder ausſchied. Für ihn wurde der Tierarzt Meis aus Dortmund gewählt, welcher ſein Aut am 20. Oktober antrat. Zur 2. Hilfs⸗ trichinenſchauerin wurde Frieda Knaack von hier gewählt und beſtätigt. Durch Gemeindebeſchluß vom 2. Juni 1904!1. Februar 1905 iſt die Errichtung einer Freibank für den Bezirk der Stadtgemeinde Charlottenburg beſchloſſen. Mit den Ein⸗ richtungsarbeiten konnte jedoch nicht begonnen werden, da die Genehmigung der Freibank⸗ — 44 durch den Herrn Oberpräſidenten bis zum Schluß des Berichtsjahres noch nicht erfolgt war. Der unter dem 7. Oktober 1903 von dem Herrn Polizei⸗Präſidenten in Berlin feſtgeſetzte Gebührentarif für die Fleiſch⸗ und Trichinenſchau iſt unter dem 13. Oktober 1904 wie folgt abgeändert worden: 2) Fleiſchſchau. Gehne für 1 Schwein, herabgeſetzt von 1— ℳ auf 0,80 ℳ Gebühr für 1 Kalb, herabgeſetzt von 1— ℳ auf 0,60 ℳ Gebühr für 1 Schaf, herabgeſetzt von 1— ℳ auf ,60 %f b) Trichinenſchau. Gebühr für 1 Schwein, herabgeſetzt von 1.— ℳ auf 0,75 % Die Abänderung iſt vom 1. November 1904 ab in Kraft getreten. Die übrigen Gebühren ſind unverändert ge⸗ blieben. Wegen Übertretung des Fleiſchbeſchaugeſetzes ergingen 5 Strafverfügungen (gegen 6 im Vorjahre), von denen 4 (im Vorjahre 6) durch Zahlung der erkannten Geldſtrafen er⸗ ledigt wurden. Gegen eine Strafverfügung wurde Antrag auf gerichtliche Entſcheidung ge⸗ ſtellt, in welchem Falle in der Berufungsinſtanz Freiſprechung erfolgte. B. Tätigkeit des Amtes. Im Berichtsjahre wurden iu den 7 hier konzeſſionierten Schlachthäuſern geſchlachtet: 882 Rinder, 1605 Kälber, 6789 Schweine, 989 Schafe, 1729 Lämmer, 17 Ziegen. Hier⸗ von entfallen auf Notſchlachtungen: 21 Rinder (12 im Vorjahre), 43 Schweine (90), 1 Ziege (1). Die lediglich zum eigenen Bedarf geſchlachteten Tiere können nicht mehr be⸗ ſonders angegeben werden, weil alle Schlachtungen, auch die Hausſchlachtungen, der Schlacht⸗ vieh⸗ und Fleiſchbeſchau unterliegen und deshalb nicht mehr getrennt geführt werden. Die Tätigkeit der hieſigen Fleiſchbeſchau ſeit ihrer Einführung iſt aus der folgenden Zu⸗ ſammenſtellung erſichtlich.