— 230 — Die erſte Verhandlung fand im Berichtsjahre — wie im Vorjahre — durchweg vor dem Vorſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſtzern beſetzten Spruch⸗ gericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden halbjährlich im voraus feſtgeſetzt und die Beiſitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 90 (87) Terminstage abgehalten und zwar 53 (53) vor dem Vorfitzenden allein und 37 (31) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 926 (847), vor dem Spruchgericht 487 (457), zuſammen 1413 (1304). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 29 (27) vor dem Vorfitzenden und 22 (19) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 18 (16) vor dem Vorſitzenden und 13 (13) vor dem Spruchgericht. In 22 (55) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder örtlicher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Ver⸗ handlung zurückgewieſen. Fälle Prozentſatz Von den Klagen wurden erledigt: 1904 1903 1904 1903 nach 1—3 Tagen 393 323 38,6 33,4 nach 4—6 Tagen 187 223 18,4 23,1 zuſammen nach 1—6 Tagen 580 546 ] 57,0 56,5 nach 7—13 Tagen. 186 156] 18,3 16,2 nach 14 Tagen und ſpäterr. 244 225 23,9 23,3 zuſammen nach 7 Tagen und ſpäter 430 381 ] 42,2 39,5 Beweisaufnahme war in 183 (166) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 18 % (17,2 %) der erledigten Klagen; 293 (291) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Von den Klagen ſind nur 201 (147) oder 25 % (15 %?) in brauchbarem Zuſtande ſchriftlich eingereicht; die übrigen 817 (820) oder 75 % (85“% ) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Durch erteilte Rechtsbelehrungen wurde in einer ganzen Anzahl von Fällen die Aufnahme von Klagen vermieden, zum Teil wurden auch die Klagenden gleich mündlich an die zuſtändigen Gerichte gewieſen. Im Berichtsjahre iſt in 8 Fällen, im Vorjahre in 6 Fällen gegen Endurteile des Gewerbegerichts Berufung eingelegt. Von dieſen Berufungen iſt 1 durch außergerichtlichen Vergleich nach Einlegung derſelben, 2 ſind durch Beſtätigung, 2 durch teilweiſe Abänderung, 1 durch gänzliche Abänderung des diesſeitigen Urteils erledigt; 2 ſind noch unerledigt ge⸗ blieben. Die am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 5 Berufungen ſind im Be⸗ richtsjahre erledigt und zwar durch: Vergleich in der Berufungsinſtanz . . . . 1 Beſtätigung des Urteilis. 4 Teilweiſe Anderung des Urteils. . . . 1 Gänzliche Anderung des Urteils. 2 Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: Gegen einen verſpätet erſchienenen Beiſitzer 3 ℳ und gegen einen ganz aus⸗ gebliebenen 10 ℳ. Außerdem mußte eine Klägerin wegen Ungebühr mit 5 ℳ und ein Beklagter aus demſelben Grunde mit 25 ℳ Strafe belegt werden. Gegen einen Kläger wurde eine Haftſtrafe von 24 Stunden feſtgeſetzt und vollſtreckt. Die Ausgaben betragen: 1. Entſchädigung an die Beiſitzer , 864,— ℳ 2. Gebühren an Zeugen und Sachverſtändige 8,§0. „ B Hafttoſten 2 , 4 4. 0,65 „ An Einnahmen — erſtattete Ausgaben — waren zum Soll geſtellt und ſind Angegaugenn t ee , „ 52,45 „ C. Einigungsamt. Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht im Berichtsjahre nicht angerufen worden. D. Sonſtiges. Das (Gewerbegericht gehört dem Verbande Deutſcher Gewerbegerichte an. Die Zeit⸗ ſchrift „Das Gewerbegericht“ wird ſämtlichen Beiſitzern unentgeltlich geliefert.