— 241 — XII. Handel und Gewerbe. 1. Märkte. Der Platz für den Pferdemarkt am Königsdamm nebſt allem Zubehör an Bau⸗ lichkeiten uſw. iſt den polizeilichen Beſtimmungen entſprechend fertig hergerichtet; die im vorjährigen Bericht ausgeſprochene Hoffnung, daß die Wiederabhaltung der Pferdemärkte in abſehbarer Zeit zu erwarten ſei, hat ſich jedoch leider nicht verwirklicht. Durch Beſchluß des Provinzialrates vom 14. November 1904 iſt der Antrag auf Feſtſetzung derjenigen Tage, an denen im Jahre 1904 Pferdemärkte abgehalten werden können, abgelehnt worden, weil ein Bedürfnis für die Abhaltung von Pferdemärkten nicht anerkannt werden konnte. Auf die gegen dieſen Beſchluß bei dem Herrn Miniſter für Handel und Gewerbe eingelegte Be⸗ ſchwerde erging der Beſcheid, daß die Prüfung der Sachlage keine Veranlaſſung zur Ab⸗ änderung des angefochtenen Beſchluſſes gegeben habe. Auf den Antrag, nunmehr für das Kalenderjahr 1905 die Pferdemarkttage feſtzuſetzen, iſt eine Entſcheidung des Provinzialrates noch nicht ergangen. Die Wochen märkte ſind auch in dieſem Jahre auf denſelben Plätzen, wie bisher abgehalten worden, mit alleiniger Ausnahme des Marktes in der Spreeſtraße, welcher wegen des Baues der Untergrundbahn vom 16. Januar 1905 ab bis auf weiteres in die Kaiſer Friedrich⸗Straße, unmittelbar ſüdlich der Scharren⸗Straße beginnend, verlegt werden mußte. Dieſe Märkte fanden unverändert am Montag und Donnerſtag ſtatt, die Märkte auf dem Wittenberg⸗Platz und dem Friedrich Karl⸗Platz am Dienſtag und Freitag, in der Fraunhofer Straße und auf dem Karl Auguſt⸗Platz am Mittwoch und Sonnabend; am Sonn⸗ abend auch auf dem Friedrich Karl⸗Platz. Die Wochenmärkte werden bis 1 Uhr nachmittags abgehalten, mit Ausnahme der am Sonnabend auf dem Friedrich Karl⸗Platz und dem Karl Auguſt⸗Platz von 5 Uhr nachmittags ab ſtattfindenden Märkte. Dieſe Nachmittagsmärkte werden in den Sommermonaten um 9 Uhr, in den Wintermonaten um § Uhr geſchloſſen. Eine Anregung, auch in den Wintermonaten die Marktzeit auf 4 Stunden auszudehnen, den Verkauf aſo ſchon um 4 Uhr beginnen zu laſſen, hat das Königliche Polizeipräſidium auf Grund der angeſtellten Beobachtungen nicht als gerechtfertigt erachten können. Kram⸗(Jahr⸗) Märkte fanden ſtatt am 14. Juni, 11. Oktober 1904 und am 7. März 1905. Dieſe Märkte fanden auf dem Wilhelm⸗Platz und den ſüdlich belegenen Teilen der Spree⸗ und Berliner Straße ſtatt und und war dies auch, trotz der bereits be⸗ gonnenen Erdarbeiten für die Untergrundbahn in der Spree⸗Straße, für den Markt im März 1905 in letzter Stunde noch ermöglicht worden. Wegen der Zahl der Händler auf den Wochen⸗ und Krammärkten vergl den vor⸗ hergehenden Abſchnitt 5 „Polizeiverwaltung“ S. 236. Das Recht zur Erhebung des Stättegeldes für die Kram⸗ und Wochenmärkte iſt ſeit dem 1. April 1903 auf 3 Jahre, alſo noch bis zum 31. März 1906, an den Fuhr⸗ unternehmer Paul Fricke hierſelbſt für einen jährlichen Pachtzins von 44000 ℳ verpachtet.