— 244 — Ein Zuwachs an Innungen iſt im Berichtsjahre nicht zu verzeichnen. Um die Wirkungen des ſogenannten Handwerkergeſetzes vom 26. Juli 1897 feſtzu⸗ ſtellen, waren ſtatiſtiſche Erhebungen bei den Innungen angeordnet. Die zur Ausgabe ge⸗ langten Fragebogen waren nach dem Stande vom 1. Oktober 1904 u. a. auf die Frage über Gründung der Innungen, des Sitzes, der Aufſichtsbehörde, der Mitgliederzahl, der abgehaltenen Innungsverſammlungen, der beſonderen Einrichtungen, Ausſchüſſe, Schulen, Kurſe uſw., der Innungsbeiträge, der Ordnungsſtrafen, des Vermögens der Innungen, der Kranken⸗ und ſonſtigen Nebenkaſſen, der Zugehörigkeit zum Innungsausſchuß uſw., zu beantworten. Nach Prüfung der Fragebogen erfolgte die Abgabe derſelben an das Kaiſerliche ſtatiſtiſche Amt. Auf eine Anfrage des Herrn Regierungs⸗Präſidenten in Potsdam hat ſich der Ma⸗ giſtrat nach Anhörung der Beteiligten für Ausdehnung der Berliner Seiler⸗Innung auf den Regierungsbezirk Potsdam ausgeſprochen. Durch Verfügung des Herrn Regierungs⸗Präfidenten iſt auf diesſeitige Befürwortung einem Mitgliede der hieſigen Barbier⸗, Friſeur⸗ und Perrückenmacher⸗Innung, welches das vor⸗ geſchriebene Lebensalter noch nicht beſaß, auf Grund des § 129 Abſ. 2 der Gewerbeordnung die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erteilt worden. Auf Grund der Gewerbeordnung waren als Auffichtsbehörde in 15 Fällen (1903 in 37, 1902 in 8) Streitigkeiten zu entſcheiden. Hiervon betrafen: 1904 1903 1902 verweigerte Aufnahme in eine freie Innung (§ 87). — 1 — Verpflichtung zur Entrichtung von Innungebeiträgen (§ 897. .. . „ 1 1 3 Ordnungsſtrafen (§ 92c).. 2 1 3 Wahl zu einem Innungsamt (§ 950)0. — 1 Beitrittspflicht zu einer Zwangsinnung (§ 100b). . 11 34 1 Sonſtige. 11 K K Die Erledigung erfolgte: durch förmliche Entſcheidung. 1 35 2 durch Vorbeſcheid.. 1 — K durch Zurücknahme und auf andere Weiſe. 8 3 6 5 —— er unerledigt gebliben.. Die Streitfälle aus § 100h betreffen, wie im Vorjahre, ebenfalls nur die Heran⸗ ziehung von Klempnern und Schloſſern zur Zwangsinnung der Gas⸗, Waſſerleitungs⸗ und Heizungsanlagen⸗Fachmänner. Entſchieden wurde zugunſten der Antragſteller. In 2 Fällen wurde Beſchwerde gegen die Enſcheidung erhoben. Die Entſcheidung ſteht noch aus. In 25 (1903 in 116, 1902 in 33) Fällen wurden die Innungsbeiträge zwangsweiſe eingezogen. Für das Jahr 1904 ſind an Koſten aus der Tätigkeit der Handelskammer Berlin 2010,80 ℳ gezahlt und auf die beitragspflichtigen Betriebe umgelegt worden. Es iſt dies der gleiche Betrag wie für 1903, da der Veranlagung dieſelbe Anzahl von Hand⸗ werksbetrieben zugrunde gelegt worden iſt, welche durch die polizeiliche Zählung im Jahre 1903 feſtgeſtellt wurde. Beſchwerden gegen die Heranziehung zu den Handwerkskammerkoſten ſind nicht erhoben worden. Die aus dem vorigen Jahr noch unerledigt gebliebene Beſchwerde einer Malerfirma iſt von dem Herrn Oberpräſidenten zurückgewieſen, weil nach den ange⸗ ſtellten Ermittelungen der Betrieb als ein handwerksmäßiger angeſehen werden mußte. Gegen einen Handwerksmeiſter iſt auf Erſuchen der Handwerkskammer auf Grund des § 103 Abſatz 2 der Gewerbeordnung, wegen Verſtoßes gegen die Vorſchriften zur Rege⸗ lung des Lehrlingsweſens, eine Geldſtrafe von 5 ℳ feſtgeſetzt worden. In einem Falle er⸗ folgte für die Handwerkskammer die Beitreibung einer Einſchreibegebühr für einen Lehrling von einem hieſigen Handwerksmeiſter. Die in dem vorjährigen Bericht bereits erwähnte Neuwahl eines Mitgliedes der Handwerkskammer (aus der II. Abteilung des 1. Wahlbezirks, Stadtkreiſe Charlottenburg, Rirdorf und Schöneberg) nebſt Erſatzmannes, ſowie eines Geſellenausſchußmitgliedes, eben⸗ falls nebſt Erſatzmannes, fand durch den von dem Herrn Regierungspräſidenten als Wahl⸗ kommiſſar ernannten Stadtrat Boll am 21. Juni 1904 ſtatt. Es wurden wiedergewählt als Kammermitglied: Tiſchlermeiſter Emil Eckert in Rirdorf, als Erſatzmann: Schmiedemeiſter Schidzig von hier; als Geſellenausſchußmitglied wurde gewählt: Maler Hermann Mietz in Rirdorf, als Erſatzmann Maler Otto Flemming von hier. Dieſe Wahlen wurden von dem Herrn Oberpräſidenten beſtätigt, mit Ausnahme der Wahl des Malers Flemming, welcher verzichtete, weil er die Wählbarkeit durch Übernahme einer anderen Berufsſtellung verloren hatte. Die am 3. Dezember 1904 erfolgte Erſatzwahl ergab die Wahl des Rohr⸗ legergeſellen Theodor Grade von hier, welcher auch die Beſtätigung erhielt. 5. Die Handelskammer zu Berlin. Die Einziehung der Handelskammerbeiträge erfolgte auch in dieſem Jahre durch die Stadtgemeinde gegen die geſetzlich feſtgeſetzte Vergütung von 3 % der eingezogenen Beträge. 40 Vergütung erreichte den Betrag von (399,20 61,46 —) 460,66 ℳ gegen 239,25 ℳ im Vorjahre.