— 256 — Faſt in allen 88 preußiſchen Städten, die nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 mehr als 15 000 Einwohner hatten, hat während des Jahres 1904 das auf einen Zen⸗ ſiten enfallende durchſchnittliche Einkommen abgenommen, auch Charlottenburg zeigt ein geringes Sinken dieſes Durchſchnitts von 4143 auf 4130 . An erſter Stelle ſteht in dieſem Jahré die Stadt Bonn mit 4598 ℳ Durchſchnittseinkommen und 123.71 ℳ durchſchnittlichem Beirag der Staatseinkommenſteuer pro Kopf des Zenſiten. die zweite Stelle nimmt Charlotten⸗ burg mit 4130 ℳ Durchſchnittseinkommen und 107,66 durchſchnittlichem Steuerbetrag eines Zenſiten ein, an dritter Stelle ſteht Wiesbaden mit 4044 %. durchſchnittlichem Einkommen (im Jahre 1903 ſtand Wiesbaden mit 4241 %, an zweiter Stelle), die vierte Stelle behauptet trotz eines ſtarken Niederganges des durchſchnittlichen Einkommens von 4026 auf 3850 ℳ auch in dieſem Jahre Frankfurt a. M., die fünfte Stelle nimmt Aachen ein. Berechnet man den durchſchnittlichen Betrag der Staatseinkommenſteuer pro Kopf der Bevölkerung, ſo ſieht Charlottenburg mit 26,841 ℳ an erſter Stelle, danach folgen Frankfurt 4 M. mit 25 53 ½ℳ Wiesbaden mit 23,57 ℳ, Bonn mit 20,62 ℳ, Schöneberg mit 17,76 und an bier Stelle Berlin mit 13,97 ℳ. Aachen erhielt hier mit 10,95 ℳ pro Kopf der Be⸗ völkerung erſt die 14te Stelle. Eine weſentlich andere Reihenfolge ergibt ſich, wenn man beſtimmt, wieviel von der Geſamtſumme der Gemeindeſteuern auf den Kopf der Bevölkerung kommt. Hier nimmt Charlottenburg durchaus nicht die erſte Stelle ein, denn ein großer Teil der in Charlotten⸗ burg wohnenden Zenfiten bezieht ſeine Einnahmen aus gewerbtätiger Beſchäfligung in der Nachbarſtadt Berlin, zahlt alſo auch dorthin einen Teil ſeiner Steuern. So kommt es, daß die Gemeindeeinkommenſteuer in Charlottenburg nur 76,1 %h der Staatseinkommenſteuer be⸗ trägt, während ſie in Berlin 105,6 % ausmacht, obwohl in beiden Gemeinden 100 Prozent Zuſchlag zur Staatseinkommenſteuer erhoben werden. Nach einer für das Jahr 1901/2 geltenden Aufſtellung nimmt Frankfurt a. M. mit 45,5 ℳ Gemeindeſteuer pro Kopf der Bevölkerung unter den deutſchen Städten die erſte Stelle ein, ihm folgt Wiesbaden mit 41,1 ℳ, dann Eſſen mit 38,7 ℳ und Elberfeld mit 35,8 %, darauf Mainz mit 34.8 ℳ, endlich in ſechſter Stelle Charlottenburg mit 34,5 ℳ, in ſiebenter Stelle Stuttgart mit 34,3 ℳ in achter Dortmund mit 34,2 und in neunter Stelle Berlin mit 33,3 ℳ. 2. Ergänzungsſteuer. Im Steuerjahre 1904 erfolgte die Veranlagung zur Ergänzungsſteuer für die 3 Jahre 1905, 1906 und 1907. Sie ergab am 1. April 1905: 12 765 Zenſiten — 1902“/1904 waren es 10 634 und 1899/1902: 8620 — mit einem Steuerbetrage von 1 183 470 % (1902/04: 943 623 ℳ und 1899/1901. 709 562 ℳ). Der Zuwachs des Steuerſolls betrug 1905 gegen 1902: 25,42 % und 1902 gegen 1899: 32,99 . Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen 5,53 (5,03 und 4,25) ℳ Steuern, auf jeden Zenſiten 92,71 (88,66 und 82,30) ℳ. Der Stand der Ergänzungsſteuer ergab am 1. April 1902 (Beginn der Veranl.⸗Periode) 10 634 Zenſiten mit 943 623 ℳ. Steuer, 4. „ 1903. 1444124 0 „ 996 975 „ „ „1. „ 194.. 11525 „ „ 1 010 620 „ „ 4. „ 1955 . 2 4. 4 4 42 765 10 „ 1 183 470 „ , Es ergibt ſich hieraus ein Zuwachs für das Steuerjahr 1903 um ge e K e . 1904 „ 491 Zenſiten und 53 352 ℳ Steuer 427 % „ 13 645 „ 4 „ 1905 „,„, 1240 „ „ 172 850 „ , 3. Indirekte Steuern nach Auskunft des Königl. Haupt⸗Steueramts. Art der Steuern in ℳ 1902/1903 1903/1904 1904/1905 Zoll von ausländiſchen Gegenſtänden. 15 976,45 27 482,— 18 852,50 Branntwein, Verbrauchsabgabe . .. 17 063,10 17 461,— 23 857,45 Zuſchlag zur Verbrauchsabgabe 266,60 18,— 90,10 Brauſteuerr ... 280 40,23 278 935,10 282 380,45 Brauſteuerzuſchlag für Berliner Brauereien 38 41,45 39 452,73 41 973,26 Ubergangsabgabe von Bier (Süddeutſchland) 14,— 12,05 6,65 Preußiſche Stempelſteuenun. 208 993,70 339 207,— 422 851,50 Reichs⸗Stempelſteuer. 8254,— 7 462,50 12 653,25 Schaumweinnachſteuer.. 331344 — — Zuſammen 575 902,99 710 030,38 802 665,16 Unter der Brauſteuerſumme befanden ſich: ſür Matzz.. 262892,.25 263 727,60 263 897,20 für Surrogatee 12 806,20 15 207,50 18 483,25 Die Eharlottenburger Brauereien entrichteten davon für Malz .„ 114 162,40 105 908,25 95 994,35 für Surrogatee: 2 732,30 1 816,05 2 489,45 Die Verwaltungskoſtenbeiträge beliefen ſich auf 774,40 735,40 839,10 23.— 21,50 15,70 Zwangsvollſtreckungsgebühren