— 264 — Zuſammenſtellung der Gemeinde⸗Einkommenſteuern. Zuſchlag zur Staatseinkommen⸗ 1. 4 92 Forenſen⸗ 1 Bezeichnung 144 1 4 ſtehenden ſteuer Aſann Wohnſt Militärperſonen 2 5§ 12 5I1 ) 143 %ñ 12 Rollenveranlagungsſoll . . . . . 3841 775700 46 827 — 269 879 60 4158 482 30 Zugang 576 549 17 6 72687] 99 68376] 682 959 80 Summe 1418 32487J 53 55387] 369 56336f 4 841 442 10 Abgang und Ausfall 430 88159 7 63924] 8 24882L 446 769 65 Mithin Soll⸗Einnahme L 3 987 44325I 45914 63] 301 314 541 43924622452 Iſt⸗Einnahme 3 979 50296] 25 885 38] 360 739 44ſ 4 386 527 8 Iſt⸗Einnahme aus Reſten der Vorjahre 30 81805 Durch die Rolle wurden im Steuerjahr 1904: 1099 (1903: 987 und 1902: 793) Zenſiten zur Forenſenſteuer veranlagt, darunter mit Einkommen von 420/660 ℳ — 69 (44 und 34), mit Einkommen von 660/900 ℳ. — 86 (80 und 61). Die veranlagte Forenſenſteuer zeigte ein Rollenſoll von 269 879,60 (240 920,40 und 352,222,98) . Während der durchſchnittliche Steuerbetrag für einen Zenſiten 1902: 444,16 ℳ betrug, fiel er 1903 auf 244,09 ℳ und ſtellte ſich 1904 nur auf 245,57 ℳ. Dieſer Rückgang iſt in der Hauptſache auf das Zurückgehen des zur Staatsſteuer veranlagten Einkommens der induſtriellen Aktiengeſellſchaften zurückzuführen. Als Gemeindeeinkommenſteuer wurde im Verwaltungsjahre 1904 ein Zuſchlag von 100 Prozent zur Staatseinkommenſteuer erhoben. Seit dem Inlrafttreten des Kommunal⸗ abgabengeſetzes vom 14. Juli 1893 wurden an Zuſchlägen erhoben im Steuerjahre 1895 — 94 Prozent, 1896 — 9s Prozent, 1897 bis 1902 — 97 Prozent und ſeit 1203⸗ 100 Prozent. Von den in Charlottenburg wohnenden Steuerpflichtigen mit einem Jahres⸗ einkommen von nicht mehr als 900 ℳ wurde — wie bereits ſeit 1. Oktober 1891 — Ge⸗ meindeeinkommenſteuer nicht erhoben. Dagegen wurden die außerhalb Charlottenburg wohnenden Steuerpflichtigen (phyſiſche und nicht phyſiſche Perſonen), die hier Grundbeſitz haben oder Gewerbe betreiben oder bei einer Geſellſchaft mit beſchr. oder unbeſchr. Haftpflicht beteiligt ſind (Forenſen), ſofern ihr Einkommen über 420 ℳ und ihr zur Staatseinkommen⸗ ſteuer veranlagtes Geſamteinkommen mehr als 900 ℳ betrug, zur Gemeindeeinkommenſteuer herangezogen. Gegen die Veranlagung zur Gemeindeeinkommenſteuer ſind im Steuerjahr 1904 — 308 (1903 — 338, 1902 — 486) Einſprüche erhoben worden. Davon hatten 234 (237, 367) Erfolg, 74 (101, 119) wurden als unbegründet oder wegen Friſtverſäumnis zurückgewieſen. Von den im Verwaltungsjahre erhobenen 9 Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren (1903: 14 und 1902 — 10) hatten 5 Erfolg (1903 5 und 1902: 2), 1 (1903: 7 und 1902: 2) iſt zurückgewieſen, während 3 (1903: 2, 1902: 5) noch unerledigt ſind. Zivilprozeſſe wurden im Verwaltungsjahre 5 (1903: 4, 1902 — 2) geführt; davon hatten 4 Erfolg, während einer noch nicht beendet iſt. Der Abgang an Gemeindeeinkommenſteuer infolge Einlegung von Rechtsmitteln betrug 24 740,82 a (1903: 18 723,94 , 1902 — 78 974,19 ). 2. Gemeindegrundſteuer. Nach dem Gemeindebeſchluß vom 14. Jannar/23. März 1904 wurde im Berichts⸗ jahr, wie im Vorjahr, ein Einheitsſatz von 2,30 ℳ“ von jedem Tauſend Mark des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke erhoben. Die Steigung der Werte und die höhere Solleinnahme iſt daher allein auf die fortſchreitende Bebauung zurückzuführen. 4 1 4 nteet Reſt am Einſprüche Klagen im Steuerjahrf Kollen. I. . 12 über. mit ohne 4 . veranlagung Einnahme % %% (91 143 haupt Erfolg verfahren 1899 786 840 897 J1 774 12607] 11 24261] 168 106 62 7 1900 816 467 262 1 877 902 36 3 77397 88 53 35 ¹ 1901 851 621 000 J1 882 08241 2 00503 69 49 20 3 1902 920 520 000 J2 034 34920 7 11942J 238 153 85 5 1903 946 179 000 J2 196 94527 6 845266 102 51 51 1 1904 1006 819 000 2311 091 58 10 47529] 136 69 67 6 3. Umſatzſteuer. Die im Berichtsjahr zur Erhebung gelangte Umſatzſteuer betrug wie im Vorjahr 1 Prozent für bebaute und unbebaute Grundſtücke