3¼ % ige Preußiſche conſ. Staatsanleihen. . . . 261 800,00 ℳ 3%ige „ „ J .. . 156400,00 „ 4% ige Charlottenburger Stadtanleihe . . . . . . . 206 400,00 „ „ 223)42 3 Sa. 624 813,47 Der Zugang gegen den Beſtand des Vorjahres von 571 300,03 ℳ beträgt 53 513,44 ℳ Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg. e) Der Grundſtückserwerbsfonds. Die Bildung dieſes Fonds iſt am Schluſſe des Rechnungsjahres 1902 von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſen worden. Alle neuanzukaufenden Grundſtücke ſind zunächſt aus dieſem Fonds zu erwerben; die aufgewendeten Koſten werden dem Fonds erſtattet, ſobald ein Grundſtück einem beſtimmten Zweck überwieſen wird. Der Fonds iſt ausgeſtattet: 1. aus der 1899er Anleihe mit einem Betrage von. . . . . . 2 211 000 ℳ. 2. aus der 1902er Anleihe a) mit dem Werte des Krankenhausgeländes auf Weſtend von .. 2 500 000 ℳ b) außerdem mit einem Betrage von . . . . 2 542 515 ,„ — 5042 515 ℳ zuſammen mit 7 253 515 Er wird in der Weiſe verwaltet, daß ihm als laufende Einnahmen zugeführt werden die aufkommenden Miet⸗ und Pachtzinſen, die Erlöſe aus dem etwaigen Verkaufe von Grund⸗ ſtücken und die Erſtattungen für ſolche Grundſtücke, die als Baugelände Verwendung finden, während in Ausgabe nachgewieſen werden die Hypotheken⸗ und Anleihezinſen ſowie die Koſten der Verwaltung, Unterhaltung, Beleuchtung, des Waſſerverbrauchs, der Brennvorräte, der Schornſteinreinigung u. ſ. w. Überſchüſſe, die ſich aus dem Verkauf der dem Fonds angehörigen Grundſtücke ergeben, fließen — wie bereits im vorigen Abſchnitt erwähnt — der einſtweiligen Kapitalanſammlung für den Erwerb von Grundſtücken aus dem Ordi⸗ narium zu. Die Koſten für den Ankauf der Grundſtücke werden unter Hinzurechnung der laufenden Ausgaben und nach Abzug der laufenden Einnahmen von Jahr zu Jahr mit 3,5 v. H. ver⸗ zinſt. Auch dieſe Zinſen werden zunächſt von dem Grundſtückserwerbsfonds getragen. Nach Ausſonderung der Grundſtücke für einen beſtimmten Zweck z. B. zur Errichtung einer höheren Lehranſtalt, einer Gemeindeſchule u. ſ. w. hat die betreffende Verwaltung dem Fonds die urſprünglichen Ankaufskoſten zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Zinſen zu erſtatten. Am Schluß des Berichtsjahres war das Konto der 1899er Anleihe in Höhe von 2077 885,22 und das Konto der 1902 er Anleihe in Höhe von 5 569 585,73 der ganze Fonds alſo in Höhe von 7 647 470,95 ℳ in Anſpruch genommen. Die Mittel ſind mithin um 393 955,95 % überſchritten worden. f) Der Reſervefonds der Kanaliſations⸗Verwaltung. Derſelbe dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kanaliſationsetats. Den Grundſtock des Fonds bildete die von den Gemeinden Wilmers⸗ dorf, Schmargendorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlotten⸗ burger Kanaliſation gezahlte Entſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ, welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſuls angelegt wurde. Den Fonds ſind beſtimmungsmäßig die Uberſchüſſe aus dem Ordinarium des Sonderetats der Kanaliſationsverwaltung zuzuführen. Im Laufe des Rechnungsjahres 1904 wurde der Verwaltungsüberſchuß des Kanali⸗ ſationsetats (Ordin.) für 1903 im Betrage von 127 220,01 ℳ zinsbar angelegt. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds a) aus 3 ½¼ % igen Prerßiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von 2 ... 384 100,00 ℳ. 2 1 440,22 zuſammen 526 146,92 ℳ über g) Der Reſervefonds der Lagerplatz⸗Verwaltung. Dieſer Fonds iſt im Rechnungsjahre 1903 neu gebildet worden und dient zur Anſammlung von Mitteln, die zur Deckung der auf dem Lagerplatzgrundſtück am Nonnen⸗ damm haftenden Hypothek von 100 000 ℳ verwendet werden ſollen Dem Fonds werden die alljährlichen Uberſchüſſe des Lagerplatzetats ſo lange zu⸗ gewieſen, bis der Betrag von 100 000 ℳ erreicht iſt. Alsdann wird der Fonds aufgelöſt. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1904 waren vorhanden: a) 3% ige Preußiſche konſ. Staatsanleihen über. 102 000,0 %. b) Cge eſſench der Stadt Charlottenburg Nr. 20 040 B über 133.26 in Summa 102 133,76 ℳ